Quelle: tuffix.net

Kopftuchverbot: Verfassungsgericht beendet Diskriminierung

Das Bundesverfassungsgericht hat vor wenigen Tagen entschieden, dass auch Kindergärtnerinnen auf der Arbeit Kopftuch tragen dürfen – eine richtige Entscheidung im Kampf für Religionsfreiheit und gegen Rassismus.

Das Verfassungsgericht urteilt, angelehnt an das Urteil zu Schulen, dass das im Grundgesetz verankerte Recht auf Religionsfreiheit, dass u.a. auch die Befolgung religiöser Bekleidungsvorschriften erlaubt, sowohl für Lehrerinnen im öffentlichen Dienst und Erzieherinnen gelten darf. Die Frage, inwiefern das Kopftuch ein verbindliches Symbol des Glaubens ist, darf dabei keine Rolle spielen, wenn die Einzelnen es für sich als solche interpretieren.

Das Kopftuch ist nicht von eindeutiger Symbolik wie z.B. das Kreuz, es ist zum Teil der Persönlichkeit der Trägerinnen geworden, das nicht beliebig abgelegt werden kann, noch kann allein vom Tragen selbst ein werbender oder sogar missionierender Effekt ausgehen, wie das Bundesverfassungsgericht zu Recht beurteilt. Mehr als realitätsfremd ist es zu behaupten, dass das Tragen eines Tuches ernsthaft den Frieden innerhalb unterschiedlicher Bildungseinrichtungen gefährden könne, vielmehr ,,spiegelt [es] sich im gesellschaftlichen Alltag vielfach wider‘‘, wie das Gericht begründet.

Die Folgen

Mit dieser Entscheidung hat Karlsruhe ein deutliches Zeichen gesetzt. Das neue Urteil wiederruft ein Urteil vom Jahre 2003, dass es den Ländern mehr oder weniger freigestellt hatte, wie sie mit dem Kopftuch umgehen. Die Folge des Urteils war eine zunehmende Diskriminierung von Muslimas, acht Bundesländer erließen Gesetze, die das Kopftuch für Lehrerinnen und Kindergärtnerin, verboten. Die Folge war auch eine zunehmende Diskriminierung von kopftuchtragenden Frauen durch die Privatwirtschaft, wie der ehemalige Berliner Innensenator Ehrhart Körting selbstkritisch schreibt. Das Gesetz „wurde von der Wirtschaft missbraucht, obwohl es sich allein auf Staatsdiener bezieht: Supermärkte haben sich geweigert, Kassiererinnen mit Kopftuch einzustellen. Das Tragen des Kopftuchs wurde ihnen mit Hinweis auf das Kopftuchurteil und das Neutralitätsgesetz verwehrt. Auch in vielen anderen Bereichen wurden Musliminnen mit Kopftuch der Zugang erschwert. Ich frage mich deshalb, ob das Gesetz nicht das Gegenteil von dem bewirkt, was wir uns erhofft hatten. Dass es nämlich nicht die Emanzipation von muslimischen Mädchen und Frauen fördert, sondern eher behindert.“

Die reale Folge des Urteils war also mitnichten eine vermeintliche Emanzipation, sondern eine verschärfte Diskriminierung von Frauen. Der Staat sollte neutral sein, doch er muss es seinen Bürgerinnen und Bürgern erlauben ihre Religion frei und ohne Einschränkungen auszuüben.

Wider dem antimuslimischen Trend

Das Urteil stellt neben der Korrektur einer falschen Entscheidung auch ein wichtiges Signal dar, denn es widerspricht dem gesellschaftlichen Rechtsruck und dem zunehmenden antimuslimischen Rassismus. In einer Zeit, in der die islamfeindliche AfD in einen Landtag nach dem anderen einzieht, CDU-Minister über Burka-Verbote und die vermeintlichen Gefahren des Islams sprechen, bezieht Karlsruhe Position für die positive Religionsfreiheit. Linke und progressive Kräfte sollten dieses Urteil begrüßen und dies als Motivation sehen im Kampf gegen Islamfeindlichkeit und Rassismus, die von rechts neuerdings auch verstärkt unter dem Deckmantel der Trennung von Staat und Religion vorangetragen wird. Linke sollten offensiv das Recht muslimischer Frauen verteidigen ihre Religion auszuleben, wie auch die Freiheit der Anhängerinnen und Anhänger aller anderen Religionen diese auszuleben und gleichzeitig für säkulare Institutionen kämpfen.

Ein Beitrag von Jules El-Khatib (Mitglied im Landesvorstand der Linken NRW) und Yasmine Souhil (Mitglied im Islamischen Studierendbund Essen und der Linksjugend Essen)

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