
Diskriminierung qua Gesetz – Kopftuch ein Entlassungsgrund?
In Deutschland gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Laut dem ersten Paragraphen darf niemand wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität diskriminiert werden. Ein Urteil des EuGH könnte das AGG