Studiengebühren sind Geschichte so mag man denken, seit den großen Protesten gegen Studiengebühren zu Beginn des Jahrzehnts. Doch inzwischen ist die Bewegung abgeebt und die ersten Landesregierungen wollen neue Studiengebühren um, diese sollen aber nicht alle betreffen, sondern nur Nicht-EU-Ausländer. Nachdem ausgerechnet die grün-schwarze Landesregierung die Antidiskriminierung aufgab um Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer einzuführen, will das nun schwarz-gelb in NRW nachamen.
1.500 Euro sollen Menschen aus Nicht-EU-Staaten nach dem Willen der kommenden schwarz-gelben NRW-Regierung zahlen, wenn sie an einer der nordrheinwestfälischen Universitäten studieren wollen. Dass sie nur auf Migrantinnen und Migranten abzielen liegt daran, dass beiden Parteien bewusst sein dürfte das Studiengebühren für alle kaum direkt einzuführen sind, da sie in der Bevölkerung nicht gewünscht sind. Mit dem Herausgreifen einer Minderheit sollen nun Studiengebühren über einen Umweg eingeführt werden, damit erinnert die Regierung an die erste Einführungen der Studiengebühren in NRW, die zu Beginn auch nur Langzeitstudierende treffen sollten. Die geplanten Studiengebühren stellen aber auch eine diskriminierende Trennung zwischen europäischen und nicht-europäischen Studierenden dar. Eine Trennung, die nicht nur dem Ideal auf freie und kostenlose Bildung widerspricht, sondern auch einen Kotau vor dem parlamentarischen Rechtsruck darstellt, der in Form der AfD daherkommt. Diesem diskriminierenden Gesetz müssen daher ganz klar Grenzen aufgezeigt werden!
Eine Antwort
Der Begriff „Ausländer“ ist hier übrigens schwierig. Denn Flüchtlinge und Migranten sind rein rechtlich de facto Inländer (ungleich Staatsbürger), sobald sie einen gültigen Aufenthaltsstatus haben. Die Freiheitsliebe ist das leider widersprüchlich und ungenau. Und bietet leider auch keinen Link auf den Gesetzentwurf oder ein Quelle.