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Beratungsrecht statt Zwang: Abtreibungsgegner*innen die Grundlage für Belästigungen entziehen

Hessen liegt nicht nur ziemlich in der Mitte von Deutschland, es steht erneut auch im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen zwischen Abtreibungsgegner*innen und Frauenrechtler*innen rund um das Thema Schwangerschaftsabbruch.

Ende August fand der Prozess gegen die beiden Kasseler Frauenärztinnen Nora Szász und Natascha Niklaus statt , weil sie – wie Kristina Hänel – auf ihrer Website darüber informiert hatten, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Damit haben sie gegen den § 219a StGB verstoßen. Denn er verbietet das Werben für Schwangerschaftsabbrüche – worunter die gängige Rechtsprechung auch die Information über diese medizinische Versorgungsleistung auf der eigenen Website strafbewehrt untersagt.

Abtreibungsgegner*innen in Deutschland nutzen den kruden Paragrafen aus den dreißiger Jahren des letzten Jahrhunderts, um gegen Ärzt*innen vorzugehen, die Abbrüche durchführen. Aber es ist nur eine von verschiedenen Methoden, wie sie sexuelle Selbstbestimmungsrechte angreifen.

Mahnwachen vor Beratungsstellen

Belästigung ist eine andere Form: In Frankfurt sollen im September wieder so genannte Mahnwachen vor der Beratungsstelle von Pro Familia abgehalten werden – bereits das vierte Mal: 40 Tage hintereinander wollen sie mit Holzkreuzen oder Schildern in der Hand, mit Gebeten und Gesängen die Mitarbeitenden und Klient*innen von Pro Familia einschüchtern. Doch Pro Familia hat sich inzwischen gut darauf eingestellt. Das Bündnis Frankfurt für Frauen*rechte kontert mit bunten Gegendemonstrationen. Wäre es ein Fußballmatch, hieße es wohl 1:0 für Pro Familia.

Dass es sich bei dabei aber nicht um ein Spiel handelt, wird deutlich, wenn man sich die Webseite 40daysforlife anschaut. Darüber vernetzen sich Abtreibungsgegner*innen weltweit, dort wird genau zu solchen Mahnwachen aufgerufen. Es wird deutlich, wie international vernetzt die Abtreibungsgegner*innen inzwischen sind. Dort ist zudem nachzulesen, dass weitere Mahnwachen vor der Pro Familia- Beratungsstelle in Pforzheim und einem Ärztezentrum in München geplant sind. Dass sie vor Pro Familia stattfinden, dürfte an der Haltung des Verbandes zu Schwangerschaftsabbrüchen liegen. Er steht ihnen liberal gegenüber und berät „ergebnisoffen“, wie es das Schwangerschaftskonfliktgesetz vorsieht. Zwar hält pro familia auch Listen mit Ärzt*innen bereit, die Abbrüche durchführen, doch diese dürfen offiziell gar nicht herausgegeben werden. Auch Informationen über Abbruchmethoden beispielsweise sind eigentlich kein Beratungsgegenstand nach dem Gesetz. Aber die Berater*innen haben sich oftmals sachkundig gemacht, um den Ratsuchenden zu helfen, die an diese Informationen aufgrund des § 219a StGb nicht so leicht herankommen – schon gar nicht über das Internet. Doch längst nicht alle Beratungsstellen verfügen über entsprechende, geschweige denn aktuelle, Listen oder geben diese weiter oder geben den Frauen weitere zusätzliche Infos. Und daneben gibt es ein noch viel größeres Problem: die Listen mit entsprechenden Ärzt*innen wird immer kleiner. Denn es gibt immer weniger Mediziner*innen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.

Für ungewollt Schwangere, die sich für einen Abbruch entschieden haben, wird der Weg aus ihrer Notlage immer mehr zu einem Spießroutenlauf: zuerst müssen sie sich beraten lassen, dann werden sie vielleicht sogar belästigt, müssen außerdem umständlich sie in Erfahrung bringen, wo sie der Abbruch mit welcher Methode vorgenommen werden kann – und nicht selten müssen sie dafür auch noch viele Kilometer weit zu einer Arztpraxis fahren. Ein ausreichendes Angebot an Einrichtungen zum Schwangerschaftsabbruch, wie es das Schwangerschaftskonfliktgesetz vorsieht, sieht definiv anders aus.

Auch Beratungsstellen sind zunehmend in einem Dilemma. Sie haben auf der einen Seite den Auftrag, zu beraten, sie werden aber durch Mahnwachen daran gehindert. Als Arbeitgeberin haben sie zudem auch Schutzpflichten gegenüber ihren Beschäftigten, deren Arbeit durch die Proteste beeinträchtigt wird. Pro Familia Frankfurt hatte daher gerichtlich versucht, diese Belästigungen vor ihrer Tür verbieten zu lassen. Der Verband scheiterte, denn das Grundrecht der Versammlungsfreiheit wurde als höher gewertet. Dies wurde von einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Deutschen Bundestag bestätigt, das von mir in Auftrag gegeben worden war.

Gesetzesänderungen sind dringend notwendig

Daher müssen die Rahmenbedingungen dringend geändert werden: Möglich wäre eine Regelung im Schwangerschaftskonfliktgesetz, die klar stellt: Wenn die Gesetzgeberin den Schwangeren eine Beratung zur Pflicht macht, muss auch dafür gesorgt sein, dass sie ungestört in Anspruch genommen werden kann. Noch besser wäre eine Abschaffung der Beratungspflicht, stattdessen ein Beratungsrecht. Damit es zu einer Neuregelung kommt, müssen wir als Zivilgesellschaft – immer dann als Öffentlichkeit den Abtreibungsgegner*innen zeigen: eure 40 Tage sind gezählt.

Dies gilt aber nicht nur für die so genannten Mahnwachen, sondern auch für den diesjährigen Aufmarsch der Abtreibungsgegner*innen in Berlin am 22. September. Alljährlich demonstrieren fundamentale Christ*innen Hand in Hand mit rechten Politiker*innen wie Beatrice von Storch für ein Abtreibungsverbot. Die Gegenveranstaltungen werden immer zahlreicher, immer größer.

Politische Lösungen sind dringend erforderlich. Und nicht nur das Schwangerschaftskonfliktgesetz muss überarbeitet werden. Es ist auch höchste Zeit, den § 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Die parlamentarische Mehrheit dafür wäre da – wenn die SPD endlich konsequent wäre und sich nicht hinter ihren Koalitionspartnerinnen CDU/CSU verstecken würde.

Für DIE LINKE gilt: Ungewollt Schwangere dürfen überhaupt nicht kriminalisiert werden. Daher hat das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch gar nichts im Strafgesetzbuch zu suchen. Die §§ 218 und 219 gehören ersatzlos gestrichen.

Aufruf zum Aktionstag für sexuelle Selbstbestimmung am 22.09. in Berlin.

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2 Antworten

  1. Dolle Forderung der linken Cornelia Möhring, 73 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen,
    nicht „nur“ das Töten von Kindern im Bauch ihrer Mütter rechtlich zu legitimieren,
    sondern dafür auch noch straffrei werben zu dürfen.
    Es gibt noch heute lebende Exemplare von Politikern, die haben aus der Gesichte nichts,
    aber auch gar nichts gelernt. NIE WIEDER! ??

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