Abtreibungsverbot: Zwischen „Gebärstreik“ und „Rassenverrat“:

Heute ist der Tag für sichere Abtreibung (Safe Abortion Day). Rosemarie Nünning hat die Geschichte des Paragraphs 219 und 218 aufgeschrieben. Mit Gründung des Deutschen Reichs im Jahr 1871 wurde aus den verschiedenen früheren Landrechten der Paragraf 218 in das Reichsstrafgesetzbuch geschrieben, den wir bis heute kennen: Mit ihm wurde Schwangerschaftsabbruch mit bis zu fünf Jahren Zuchthaus bedroht.

Das wahnwitzige Tempo der Industrialisierung brachte unglaubliches Elend mit sich. Anhand erfasster Fehlgeburten, hinter denen sich viele illegale Abtreibungen verbargen, wurde geschätzt, dass im Jahr 1890 auf 1.000 Lebend- und Totgeborene 100 Abbrüche kamen, vierzig Jahre später waren es 500. Nach einer von dem linken Sexualforscher Max Marcuse in Berlin im Jahr 1913 vorgenommenen Befragung gaben 41 Prozent Arbeiterinnen und Arbeiterfrauen an, aus wirtschaftlicher Not abgetrieben zu haben. Unter der proletarisierten ostpreußischen Landbevölkerung waren es im folgenden Jahr sogar 60 Prozent. Es zeigte sich schon damals, dass es sich bei der Frage Abtreibung um eine Klassenfrage handelte: Reiche Frauen hatten Zugang zu Verhütungsmitteln und zu Abtreibung bei ihrem Hausarzt, während die „kriminelle Fruchtabtreibung“ zum eigentlichen Verhütungsmittel des Proletariats wurde.

Angesichts dessen empörte sich die herrschende Klasse über die „Entvölkerungsgeißel“ und den „Rassentod“, ohne auch nur im Traum daran zu denken, die von ihr erzeugte materielle Not zu lindern. Stattdessen starben Frauen unter den Händen von Kurpfuschern oder fügten sich selbst schwere Verletzungen mit Gegenständen oder Giften zu. Verurteilungen nach Paragraf 218 häuften sich und es wurde nach weiteren repressiven Instrumenten gesucht, die Geburtenregelung „von unten“ in den Griff zu bekommen. Zur Jahrhundertwende wurde die Verbreitung von „Gegenständen zu unzüchtigem“ Gebrauch verboten, womit gerade auch Verhütungsmittel – „unsittliche Gummiartikel“, wie das Reichsgericht urteilte – gemeint waren. Im Jahr 1913 gab es weitere gesetzliche Vorstöße mit der Begründung des anhaltenden Geburtenrückgangs, aber auch als Reaktion auf den „Neomalthusianismus“ und die „Gebärstreikbewegung“.

Geburtenrückgang und Bevölkerungswachstum

Geburtenrückgang hieß aber nicht, dass der Nachschub an Arbeitskräften – die „Reproduktion der Arbeiterklasse“ – gefährdet gewesen wäre, was oft als Begründung für staatliches Vorgehen gegen Schwangerschaftsabbruch angenommen wird. Die Bevölkerungszahl stieg im Gegenteil vor allem aufgrund natürlichen Wachstums in den Jahren 1871 bis 1910 von gut 41 Millionen auf 65 Millionen – und dies trotz einer Massenauswanderung von Arbeitskräften vor allem in die USA. Die Säuglingssterblichkeit reduzierte sich in dieser Zeit um etwa die Hälfte. Die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte stieg von 200.000 auf 1,26 Millionen. Nicht zuletzt hatte Geburtenregelung in der Bourgeoisie schon viel länger Tradition als in dem entstehenden Industrieproletariat.

Abgesehen von dem offensichtlich völkisch-nationalen Anliegen richtete sich die bürgerliche Hysterie gegen die sexuelle „Freizügigkeit“ und das „Laster“ in der Arbeiterklasse verbunden mit um sich greifender Sexualaufklärung und dem Anwachsen proletarischer Organisationen. Das wesentliche Element dieser Ideologie bestand in dem Interesse an sozialer Kontrolle über das Leben der Frauen wie der Männer der Arbeiterklasse, das rücksichtslos über den Körper der Frauen ausgetragen wurde.

Sexualaufklärung und Gebärstreikdebatte

Der englische Geistliche Thomas Malthus sah Ende des 18. Jahrhunderts mit Schrecken das Anwachsen der Arbeiterklasse, entwarf eine Theorie der drohenden Überbevölkerung und forderte die Streichung der Armenunterstützung und sexuelle Enthaltsamkeit, damit sie nicht noch mehr elende Kinder in die Welt setzte. Ende des 19. Jahrhunderts hatte sich eine neomalthusianische Strömung herausgebildet, die nicht mehr sexuelle Enthaltsamkeit predigte, sondern für Aufklärung und Empfängnisverhütung eintrat. In ihrem Windschatten verbreitete die Industrie eine Fülle von Broschüren mit Anleitungen und Darstellungen neuer Verhütungsmittel, und die Bewegung finanzierte sich unter anderem durch deren illegalen Verkauf. Verbunden mit den Neomalthusianern war der bürgerlich-radikale Bund für Mutterschutz und Sexualreform (Mutterschutzbund) unter Helene Stöcker. Beide forderten die Streichung des Paragrafen 218.

Neben diesen repräsentierte die Sozialdemokratie mit Leuten wie August Bebel, Clara Zetkin, Luise Zietz und mit dem erfolgreichen Aufbau einer proletarischen Frauenbewegung eine weitere radikale Strömung für Frauenrechte. In diesem Klima kam es zu der großen „Gebärstreikdebatte“ für „das Recht am eigenen Körper“ und Befreiung von der „Sklaverei der Gebärmutter“, mit ausgelöst von linken Arbeiterärzten und der Sozialdemokratin Alma Wartenberg. Ein Großteil der Führung der SPD stellte sich in dieser Debatte gegen ihre Basis. Rosa Luxemburg nannte die Forderung „denkfaul“. Zetkin hieß den „Gebärstreik“ bürgerlich und individualistisch. Bebel hielt den Coitus interruptus und Kondome für „widernatürlich“, Wilhelm Liebknecht fand Verhütung „unmoralisch“ und auf seine Weisung hin nahm die SPD-Presse keine Anzeigen für empfängnisverhütende Mittel an. Ein Grund für diese Abwehr war die Erfahrung mit dem alten reaktionären und arbeiterklassenfeindlichen Malthusianismus, dem die Führung vor allem den Kampf für bessere Lebensbedingungen der proletarischen Familie entgegenstellte. Mit dieser in der Theorie nachvollziehbaren Haltung gingen sie aber an der Not und den konkreten Bedürfnissen ihrer Basis vorbei.

Tumulte in der SPD

Im August 1913 berief die SPD eine öffentliche Versammlung unter dem Titel „Gegen den Gebärstreik“ in Berlin ein. 4.000 kamen, überwiegend Frauen, Hunderte mussten aus Platzmangel abgewiesen werden. Luxemburg, Zetkin und Zietz verteidigten die parteioffizielle Linie. Die Anwesenden ließen sich nicht überzeugen. Es kam zu Tumulten und der Diskussionsleiter wurde ausfallend. Eine Resolution gegen den Gebärstreik konnte auch auf der Folgeveranstaltung nicht verabschiedet werden. Allerdings betonte Zietz nun, Geburtenkontrolle sei eine rein private Entscheidung.

Ende 1913 wurde von der Regierung das völlige Verbot von Ankündigung und Verkauf empfängnisverhütender oder die Schwangerschaft beseitigender Mittel im Gewerberecht erwogen. Zum ersten Mal wurde auch ein Strafrechtsparagraf entworfen, um die Ankündigung oder Anpreisung von „Diensten zur Vornahme oder Förderung von Abtreibungen“ unter Gefängnis- oder Geldstrafe zu stellen. Zur Ehrenrettung von Zetkin und Zietz wandten sie sich unter der Parole „Gegen den staatlichen Gebärzwang“ gegen die „Büttelschnüffelei wider den Vertrieb und Verbrauch empfängnisverhütender Mittel“.

Zeitungsanzeigen: „Rat und Hilfe in diskreten Frauenleiden“

Nach der Deutschen Revolution stellte im Juli 1920 die neu gegründete Unabhängige Sozialdemokratische Partei (USPD) im Reichstag den Antrag auf Streichung des Paragrafen 218. Die KPD folgte in den nächsten Jahren mit ähnlichen Anträgen, die nie im Reichstag behandelt wurden. Die SPD konnte sich nicht zu mehr als der Forderung nach einer „Fristenlösung“, einer straflosen Abtreibung innerhalb der ersten zwölf Wochen, durchringen. Im Jahr 1926 kam es zu einer Abmilderung des Paragrafen 218 mit der Umwandlung von Zuchthaus in Gefängnis für die betroffene Frau und der Aufhebung der Mindeststrafe. In der Reformdebatte stellte die aufstrebende Nazipartei sich gegen Verhütung und Abtreibung, weil sie die „Machtstellung des deutschen Volkes“ gefährdet sah.

Mehrere Versuche in diesen Jahren, auch das „Erbieten zur Abtreibung“ unter Strafe zu stellen, verliefen im Sande. Eine Begründung für entsprechende Gesetzesentwürfe lautete, weder die Strafbarkeit der Abtreibung noch der Verschaffung von Abtreibungsmitteln habe das „Unwesen“ und „die Ausbreitung des Übels“ bekämpfen können. Dies sei „zu einem erheblichen Teil auf Missstände in Zeitungsanzeigen zurückzuführen“. In solchen Anzeigen hieß es zum Beispiel: „Rat und Hilfe in diskreten Frauenleiden“, „Ausspülungen zu Reinlichkeitszwecken“. Unter den Inserierenden befanden sich anscheinend viele ehemalige Hebammen oder Krankenpflegerinnen und einige Ärzte.

Ärztinnen und Ärzten beginnen sich zu wehren

Die Ärzteschaft insgesamt war konservativ, die überwiegende Mehrheit gehörte zu den entschiedenen Abtreibungsgegnern. Auf ihrem Ärztetag von 1925 geißelten sie die „Abtreibungssucht“ und befürworteten nur leichte Reformen zum Beispiel im Fall der „Notzucht“, also Vergewaltigung. Aber es gab einen kleinen Flügel von rund 400 Ärztinnen und Ärzten, die sich im Verein Sozialistischer Ärzte organisierten, den Paragrafen 218 als Klassengesetz angriffen und die bedingungslose Freigabe des Schwangerschaftsabbruchs forderten.

Die Kampagne: „Dein Bauch gehört dir!“

Im Jahr 1930 gründeten sie das Komitee für Selbstbezichtigung, unterstützt unter anderem von der Dichterin Else Lasker-Schüler und dem Physiker Albert Einstein. Sie veröffentlichen das Bekenntnis „Ich habe abgetrieben“ und „Ich habe einer Frau geholfen“. Zum Ende der Weimarer Republik entwickelte sich die Kampagne gegen den Paragrafen 218 zur größten jener Zeit. In ihr flossen verschiedene Strömungen zusammen: Die Sexualreformerbewegung, wozu auch Magnus Hirschfeld mit seinem Kampf gegen die Kriminalisierung von Homosexualität gehörte, hatte parallel zu dem kleinen bürgerlich-radikalen Flügel der Frauenbewegung zahlreiche Vereine gebildet und Familien- und Sexualberatungsstellen eröffnet. Dazu kam die KPD, die diese Kampagne wesentlich mittrug. Eine Hauptparole lautete: „Dein Bauch gehört dir!“. Das Theaterstück „Cyankali“ des kommunistischen Arztes und Dramatikers Friedrich Wolf und die gleichnamige Stummfilmadaption über die Not, die Paragraf 218 schafft, wurden überall in Deutschland (und darüber hinaus) aufgeführt, am Ende erschollen Rufe: „Weg mit Paragraf 218!“. Als Wolf und die Ärztin Else Kienle wegen illegaler Abtreibung verhaftet wurden, bildete sich der Kampfausschuss gegen Paragraf 218 mit 800 Zweigkomitees im ganzen Land. Nach ihrer Freilassung trat Kienle auf einer Massenversammlung vor 15.000 im Berliner Sportpalast auf.

Befeuert wurde die Kampagne durch die Enzyklika von Papst Pius XI. und einen Gesetzesentwurf der Nazis „zum Schutz der deutschen Nation“. Der Papst stellte Abtreibung dem Mord gleich und warnte vor jeder Liberalisierung. Die Nazis forderten die Wiedereinführung der Zuchthausstrafe für Abtreibung als „Rassenverrat“.

Zerschlagung der Sexualberatungsstellen

Die Niederlage der Linken und der Sieg der Nazis setzten allen Reformbestrebungen ein Ende. Am 26. Mai 1933 wurde der Paragraf 220 Strafgesetzbuch gegen das öffentliche Anbieten eigener oder fremder Dienste zur „Vornahme oder Förderung von Abtreibungen“ erlassen, die Strafandrohung lautete auf bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe. An demselben Tag wurde das Vermögen der KPD eingezogen, die Gewerkschaften waren schon Anfang Mai verboten und Bücher öffentlich verbrannt worden, auch die von Wolf und Hirschfeld. Adolf Hitler tobte gegen die „liberale, intellektualistische Frauenbewegung“ und setzte ihr die nationalsozialistische Frau entgegen, die nur „einen Programmpunkt hat: das Kind“ für „Sein oder Nichtsein ihres Volkes“.

Die Polizeibehörden wurden aufgefordert, die „kulturbolschewistischen Bestrebungen für Geburtenregelung und Sozialhygiene“ aufzulösen und das Vermögen der Verbände zu beschlagnahmen. Die Sexualberatungsstellen wurden geschlossen, ihre Mitglieder verfolgt. An ihre Stelle traten Beratungsstellen für „Erb- und Rassenpflege“. Kommunale und konfessionelle Eheberatungsstellen ordneten sich – teils „freudig“, wie die evangelische Beratungsstelle in Berlin – dem Ziel der „Aufartung“ des Volkes unter. Die Gleichschaltung der Beratungsstellen, meint Dirk von Behren in seinem Buch über die Geschichte des Paragrafen 218, war ein entscheidender erster Schritt zur nationalsozialistischen Bevölkerungs- und Rassenpolitik.

Das Erbe

Als im Jahr 1945 die Alliierten das faschistische Strafrecht begutachten, konnten sie keinen spezifischen Nazigehalt in dem späteren Paragrafen 219 a erkennen. Er blieb in der BRD auch nach dem Zusammenschluss von BRD und DDR bestehen.

Dir gefällt der Artikel? Dann unterstütze doch unsere Arbeit, indem Du unseren unabhängigen Journalismus mit einer kleinen Spende per Überweisung oder Paypal stärkst. Oder indem Du Freunden, Familie, Feinden von diesem Artikel erzählst und der Freiheitsliebe auf Facebook oder Twitter folgst.

Unterstütze die Freiheitsliebe

Zahlungsmethode auswählen
Persönliche Informationen

Spendensumme: 3,00€

Teilen:

Facebook
Twitter
Pinterest
LinkedIn
Freiheitsliebe Newsletter

Artikel und News direkt ins Postfach

Kein Spam, aktuell und informativ. Hinterlasse uns deine E-Mail, um regelmäßig Post von Freiheitsliebe zu erhalten.

Neuste Artikel

Abstimmung

Sollte Deutschland die Waffenlieferungen an Israel stoppen?

Ergebnis

Wird geladen ... Wird geladen ...

Dossiers

Weiterelesen

Ähnliche Artikel

Cyberfeminismus für das 21. Jahrhundert

Die zweite Frauenbewegung beschäftigte sich intensiv mit dem Zusammenhang von Technologie und Geschlecht. Heutige Debatten über Internet und Plattformen könnten von dieser Sichtweise profitieren. Wenn