Kommunalwahl in NRW – Doch 10% dürfen nicht mitwählen

In zwei Monaten finden in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen statt, bei denen über die Zusammensetzung der kommunalen Entscheidungsgremien entschieden wird. Doch etwa 10 Prozent der Bevölkerung darf nicht wählen, weil sie nicht die richtige Staatsbürgerschaft haben.

Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Irland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und Ungarn haben alle etwas gemein – sie erlauben, unter unterschiedlichen Bedingungen, Nicht-EU-Ausländern die aktive und passive Beteiligungen an Kommunalwahlen. Weltweit sind es mehr als 50 Staaten, die Menschen ohne die eigene Staatsbürgerschaft, die eine gewisse Zeit im Land leben, die demokratische Partizipation erlauben. In vier Ländern gibt es sogar das aktive Wahlrecht auf nationaler Ebene: Chile, Uruguay, Neuseeland, Malawi.

Damit sind sie allen deutschen Bundesländern voraus, denn in Deutschland existiert kein einziges Bundesland, in dem Migrantinnen und Migranten ohne Staatsbürgerschaft eines EU-Landes die Möglichkeit haben, aktiv oder passiv an Wahlen zu partizipieren. Damit einher geht ebenfalls der Ausschluss von Bürgerentscheiden auf kommunaler Ebene. Sowohl von migrantischen Organisationen sowie großen Teilen der Wissenschaft wird dieser Zustand seit längerem bemängelt, dennoch hat sich bisher in keinem einzigen Bundesland eine Mehrheit gefunden, um diesen Ausschluss aus den demokratischen Partizipationsprozessen abzuschaffen.

Die Linke, wie auch die Grünen, erkennt diese Ungerechtigkeit zwar an und fordert das volle aktive Wahlrecht für alle Menschen, die länger als fünf Jahre in Deutschland leben. Aktiv geworden ist sie in der Frage bisher allerdings kaum – dies muss sich ändern. Denn die Situation, dass Menschen, die hier seit Jahren leben, gezwungen sind, bei demokratischen Entscheidungen nur als Zuschauerinnen und Zuschauer zu fungieren, sorgt langfristig für Entfremdung und verschärft Diskriminierungserfahrungen. Strukturen wie die Integratonsräte, die eine Wahl für Migrantinnen und Migranten ermöglichen, sind ein gutes Zeichen, verfügen selbst aber nur bedingt über Handlungs- und vor allem Entscheidungsmöglichkeiten. Die progressiven Regelungen, die in Ländern wie Chile, Uruguay, Neuseeland oder Malawi existieren, sollten ein Orientierungspunkt für Linke sein. Der erste Ansatzpunkt muss dabei die Verankerung des kommunalen Wahlrechts für alle Migrantinnen und Migranten sein. Bei den kommenden Wahlen muss daher deutlich gemacht werden, dass die Linke nicht nur all jene in ihre demokratischen Entscheidungsprozesse einbinden will, die wählen dürfen, sondern sie auch dafür kämpfen wird, dass niemand mehr von der demokratischen Beteiligung ausgeschlossen wird.

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