Bild von Azuan Hashim auf Pixabay

Hijabverbot in Belgien: Religionsfreiheit nicht für Muslima

In Belgien wurde am 4. Juni 2020 beschlossen, dass das Verbot des Hijab keine Einschränkung der Religionsfreiheit sei. Damit einher ging ein Hijabverbot für Universitäten. Somit wurde die Religionsfreiheit tausender muslimischer Frauen im öffentlichen Raum und in öffentlichen Institutionen eingeschränkt.

Basierend auf diesem Beschluss können Frauen, die Hijab tragen, von Hochschulen verwiesen oder an ihnen nicht angenommen werden. Gleiches gilt für viele anderen staatlichen (Bildungs-)Einrichtungen. Muslimischen Frauen wird also aufgrund ihrer Religion systematisch der Zugang zu kostenloser Bildung verwehrt. Die einzige Option sind private und oft teure Schulen und Universitäten, wenn sie ihren Glauben mit dem Tragen eines Hijab weiterhin erkenntlich ausdrücken wollen. Die Gebühren, die an solchen Privateinrichtungen anfallen, können sich bei weitem nicht alle leisten.

Gegen diesen massiven Einschnitt in ihre Menschenrechte demonstrieren seitdem tausende Menschen in Belgien. Sie halten Schilder mit Aufschriften wie „Ich bedecke meinen Kopf, nicht mein Hirn“ oder „Hände weg von meinem Kopftuch“ und rufen „Hijabis fight back“.

Davon mitbekommen hat man allerdings kaum etwas, obwohl Belgien im Herzen Europas sowie auch der EU liegt und durch diesen Beschluss nicht nur geltende Menschenrechte, sondern auch die Werte der EU massiv verletzt werden. Zu diesen Werten, die alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtend einzuhalten haben, gehören die Eindämmung von sozialer Ungerechtigkeit und Diskriminierung und außerdem die Achtung der kulturellen Vielfalt. Die Würde des Menschen ist zudem zu schützen und die Religionsfreiheit ist in der EU-Charta verankert. Alle Menschenrechte einzuhalten, sollte für Belgien als Teil der EU also eine bindende Pflicht sein.

Und dennoch scheint es ungestraft und unbeachtet zu bleiben, dass gegen mehrere Menschenrechte verstoßen wurde und Frauen muslimischen Glaubens gezielt von kostenloser Bildung und anderen öffentlichen Institutionen ferngehalten werden – legal, staatlich anerkannt und direkt in der Mitte der EU.

Die Diskriminierung muslimischer Menschen ist in ihrem Alltag bereits extrem ausgeprägt und durch die Duldung dieses Beschlusses auch staatlich legalisiert worden. Bei diesem Beschluss geht es einzig und allein um die Unterdrückung bekennend muslimischer Frauen und stellt einen Zwang für sie dar, ihr Kopftuch abzulegen, wenn sie Bildung erhalten möchten. Diese Beschlüsse zeigen also Belgiens wahres, islamophobes Gesicht und auch die gesamte EU wird durch das Wegschauen als islamfeindlich enthüllt.

Von Inga Bracker.

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3 Antworten

  1. Es soll tatsächlich vereinzelt Frauen mulimischen Glaubens geben, die auch ohne Hijab-Maskeraden ein selbstbestimmtes Leben führen.

  2. Laizismus ist kein Angriff auf die Religionsfreiheit, sondern ein sinnvolles Konzept. Es war auch in der Türkei umgesetzt, bevor dieser doch bemerkenswerte Präsident gewählt wurde, der jetzt das Nachbarland mit einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg überzieht.

    Die Dame kann doch privat ihr Kopftuch als Ausdruck ihrer Religiösität tragen. Aber in Bildungseinrichtungen sollten alle Arten von religiösen Äusserungen draussen bleiben.

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