Die Union möchte Abschiebungen mehrheitsfähig machen – mit der Umdefinierung von Antisemitismus

Mit einem Antragsentwurf will die CDU/CSU erwirken, dass Geflüchtete, die sie als antisemitisch einstuft, abgeschoben werden können. Dazu bedient sie sich einer Antisemitismusdefinition, die internationalen Konventionen und selbst der Grundrechteagentur der EU widerspricht. Eines der vielen Ziele dieses Vorstoßes, der sich primär gegen Menschen aus dem arabischen Raum richtet, besteht darin, der AFD die Hoheit über gesellschaftsfähigen Rassismus streitig zu machen. Welche Gefahren das für Asylsuchende birgt, hängt von der linken Opposition ab.

„Gemäßígte“ Rechte unter Zugzwang

In dem Entwurf, mit dem die Unionsfraktion Geflüchtete abschieben möchte, heißt es unter anderem: „Wer das Existenzrecht Israels in Frage stellt, hat keinen Platz in Deutschland“. Die Worte des Fraktionsvizes Harbarth machen deutlich, an und gegen wen er sich richtet: Man wolle dem „Antisemitismus von Migranten mit arabischem Hintergrund und aus den afrikanischen Ländern entschieden entgegentreten“. Mithilfe des Antrags sollen also primär Menschen aus dem arabischen und afrikanischen Kulturkreis deportiert werden. Dabei ist es interessant, dass nur diese Migrationsgruppe für die Union eine Rolle zu spielen scheint. Tatsächlich deuten erste Studien in dem Forschungsgebiet an, dass antisemitische Einstellungen unter arabischen Migranten weniger verbreitet sind als beispielsweise unter Russlanddeutschen oder anderen Migranten aus Osteuropa.
Über Nacht verpufft scheint auch der traditionslastige, nach wie vor tief verwurzelte Antisemitismus des deutschen Bürgertums, der zur systematischen Vernichtung von Millionen von Juden und Jüdinnen führte. Stattdessen wird der schwarze Peter dem Bild eines angeblich triebhaften Flüchtlings aus dem barbarischen arabischen Kulturkreis zugespielt, der einfach noch nicht dieselbe Stufe der Aufklärung erreicht hat. Dass dieser Vorstoß gerade von der Christlichen Union getragen wird, in die nach dem Sieg über den Faschismus etliche NSDAP-Mitglieder übergingen und deren ehemaliges Mitglied Gauland heute federführend im neofaschistischen Flügel der AFD tätig ist, sollte dabei wenig verwundern.
Dieser neuerliche Versuch, Antisemitismus verbunden mit einem „Wir sind wieder wer!“-Nationalismus als exportiertes Phänomen darzustellen, ist alles andere als neu. Vielmehr gliedert er sich nahtlos in eine ganze Reihe von Kampagnen ein, die arabischen Menschen in Deutschland die Hauptschuld am Antisemitismus zuschreiben. Einer der Vorreiter war ein Mitarbeiter des AJC namens Yonathan Shay, der mit einem Team des Springer-Mediums „DIE WeLT“ in eine deutsche Flüchtlingsunterkunft ging, um den dort Lebenden Antisemitismus anzuhängen. Im Allgemeinen ist die Beteiligung jüdischer Organisationen unter rechtsgerichteter Führung an der Stigmatisierung Geflüchteter erschreckend. Schuster vom Zentralrat der Juden beispielsweise war einer der ersten, der den Antragsentwurf der Union wärmstens begrüßte. Marginalisierten Flüchtlingen wird somit eine größere Gefahr für jüdisches Leben nachgesagt als rechtsextremen und neofaschistischen Organisationen, die in antisemitischer Tradition der Nazis stehen. Offizielle Statistiken widersprechen dem deutlich. Über 90 Prozent der antisemitischen Straftaten in Deutschland haben nach wie vor einen rechten Hintergrund.
Statt aber die Konfrontation mit rechten Kräften wie der AFD zu suchen, die ihren Antisemitismus dem hegemonialen antimuslimischen Rassismus aus rein taktischen Gründen hintenanstellen, pickt sich auch die Regierung die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft heraus. Schon vor über einem Jahrzehnt wurde der antimuslimische Rassismus hierzulande geschürt. Rassismus als Unterdrückungsform des Kapitalismus ist aber nun einmal kein Präzisionsinstrument der Herrschenden, das bewusst entwickelt und geschwungen würde. Dass der antimuslimische Rassismus also mittlerweile im abstiegsgefährdeten Kleinbürgertum eine Eigendynamik entwickelt hat, die sich im Einzug der reaktionären Partei AFD äußert, missfällt der herrschenden Klasse. Schließlich ist sie es, die Kontrolle über den gesellschaftsfähigen Rassismus bewahren möchte, um ihn in Krisenzeiten zur Spaltung der unterdrückten Klasse zu nutzen. Damit die Hoheitsgewalt über den hegemonialen Rassismus gegen muslimische und arabische Menschen von ihr zurückerobert werden kann, darf die deutsche Bourgeoisie sich nun aber nicht mehr an den Herleitungen bedienen, die sie der AFD im gleichen Atemzug vorwirft. Mediale Ausspielkanäle der Bundesregierung müssten den Rassismus daher in neuem Gewand präsentieren, das gleichzeitig gesellschaftsfähig ist. Ein Mittel dazu scheint aktuell im pauschalen Antisemitismusvorwurf gegen arabische und muslimische Migrantinnen und Migranten zu liegen.
In der Praxis äußerte sich das beispielsweise in der Berichterstattung über einen neu „aufbrandenden Antisemitismus“. Gemeint waren nicht etwa Gaulands oder Höckes NS-verherrlichende Eskapaden, sondern jüngst gegen die völkerrechtswidrige Jerusalem-Entscheidung des US-Präsidenten Trump Demonstrierende. Die Protestierenden wurden öffentlich mit Tieren verglichen und als „Abschaum“ bezeichnet. Begründet wurde das zunächst mit massenhaften „Tod den Juden!“-Rufen, die sich im Nachhinein als Zeitungsente herausstellten. Weiterhin muss dahingegen das Verbrennen einer selbstgebastelten israelischen Flagge auf einer Demo in Berlin als Indiz für Antisemitismus mit arabisch-muslimischem Motiv herhalten. Diese Einzelaktion sei im Gegensatz zu anderen Protestformen gegen die Symbole unterdrückender Staaten wie Verbrennungen von US-Flaggen während des Vietnamkrieges als Vernichtungsfantasie gegen Juden und Jüdinnen per se zu interpretieren. In diesem Bezug wundert es auch nicht, dass das Foto der Flaggenverbrennung derzeit nahezu alle Artikel schmückt, die über den Antragsentwurf berichten. Die dahinterstehenden Deutungen liegen einer Antisemitismusdefinition zugrunde, die nicht nur echten Antisemitismus relativiert, sondern darüber hinaus selbst mit der Gleichsetzung des Staates Israel und jüdischen Menschen weltweit zumindest latent antisemitische Muster mittransportiert.

Laut gegen die Verwässerung von Antisemitismus!

Die Arbeitsdefinition, die die Bundesregierung zur Deportation vermeintlicher Antisemiten nutzen möchte, ist der IHRA entsprungen. Diese Definition ist nicht bloß kritikwürdig, sondern steht der EU-Grundrechteagentur FRA und dem Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) diametral entgegen. Ursprünglich ging der sogenannten „IHRA-Arbeitsdefinition Antisemitismus“ eine Erstversion der EUMC voran, die von der IHRA überarbeitet und übernommen worden ist. Tatsächlich löste aber bereits die vorherige Version derart heftige Kontroversen aus, dass sie von der Nachfolgeorganisation der EUMC, der FRA, fallengelassen wurde. Hauptgrund für die Kritik war damals schon, dass mit ihr die Meinungsfreiheit durch die Instrumentalisierung gegen Kritiker der israelischen Siedlungspolitik gefährdet werden könnte. Zudem sollte generell kritisiert werden, dass beide Definitionen einen nichtrassistischen Antisemitismusbegriff erfinden. Antisemitismus wird nicht als Unterkategorie von Rassismus erachtet, sondern als ein eigenständiges Phänomen dargestellt. Auch der eliminatorische Antisemitismus der Nazis basierte aber letztendlich auf einer rassistischen Ideologie des Wiener Kleinbürgertums. Als sozialistische Linke sollten wir an einer historisch-materialistischen Herleitung des Rassismus als Unterdrückungserscheinung des Kapitalismus festhalten, weswegen eine strickte Ablehnung dieser Definition die logische Konsequenz wäre. Erschwerend hinzu kommt bei der Definition, die die CDU/CSU für ihre Ziele instrumentalisiert, dass der Antisemitismusbegriff sogar noch unverhohlener auf Antizionismus und Kritik an der israelischen Regierung ausgeweitet wird, indem er künstlich mit dem Staat Israel verwickelt wird. Das wird auch in der Erklärung der Union deutlich, die von Schutzsuchenden fordert, sie sollten ein ominöses „Existenzrecht“ des israelischen Staates anerkennen. Der Terminus dieses Existenzrechtes ist dabei derartig verwässert worden, dass er nicht etwa das Existenzrecht der unter dem Staat Israel lebenden jüdischen und palästinensischen Menschen sowie ihrer Menschenrechte beschreibt, sondern die politische Ordnung zwischen Jordan und Mittelmeer. Diese politische Ordnung basiert strukturell auf materieller Apartheid, die alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens bestimmt. Jüdische Linke, die aus Israel nach Berlin immigriert sind und sich in der Jewish Antifa Berlin organisiert haben, machen daher ebenfalls auf ihre eigene Abschiebung als logische Folge einer solchen Antisemitismusdefinition aufmerksam:
„Liebe CDUler_innen, wir, die Israelis in der Gruppe, erklären hiermit, dass wir jüdisches Leben in Deutschland sogar aktiv fördern, zugleich aber die jämmerliche deutsche Sprachfloskel „Existenzrecht Israels“ öffentlich infrage stellen. Staaten, egal wo in der Welt, haben kein Existenzrecht, rassistische, religiöse und anti-demokratische Systeme sowieso nicht. Im Falle des Staates Israel wirkt diese Bekenntnisforderung noch zynischer. Da Israel sowie die BRD sich weigern die grundlegenden Menschenrechte der palästinensischen Bevölkerung anzuerkennen und ihr das Recht, in einem unabhängigen Staat zu existieren, vorenthalten.“
Für einen palästinensischen Flüchtling aus Syrien hieße die Anerkennung eines derartig ausgelegten Existenzrechtes, dass er es als richtig zu befinden hat, dass seine Großmutter wegen ihrer Ethnie aus ihrem Wohnort vertrieben worden ist und ihr das Rückkehrrecht bis heute verwehrt bleibt, wenn er in Deutschland Schutz finden möchte. Zur gleichen Zeit bestehen sogenannte „Rückkehrgesetze“ für vom Staat als jüdisch definierte Menschen, denen eine völkische Verbindung zu Menschen, die dort vor 3000 Jahren gelebt haben sollen, angedichtet wird. Die verwehrte Rückkehr des palästinensischen Flüchtlings hatte wiederum zur Konsequenz, dass dieser sein Leben in erbärmlichsten Verhältnissen in Flüchtlingslagern fristen musste – sowohl in Syrien als auch in Deutschland – ohne dass je irgendjemand aus seiner Familie für die Enteignung entschädigt worden wäre. Es widerspricht dem Völkerrecht, von ihm zu fordern, dass er seine grundlegenden Menschenrechte mit einer Anerkennung der Existenzberechtigung eines Apartheidssystems aufgibt, das ein Rückkehrrecht von der Ethnie abhängig macht. Als rassistisch Unterdrückter sollte er selbstverständlich in progressiven Kräften innerhalb Deutschlands natürliche Verbündete vorfinden. Leider begegnet er einer anderen Realität.

Achillesferse der deutschen Linken im Visier, konsequente linke Politik als Antwort!

Die Solidarität mit Unterdrückten kennt bei Teilen von denen, die sich in Deutschland als Linksliberale und selbst „radikale Linke“ ansehen, ganz klar definierte rote Haltelinien. Eine dieser Haltelinien bildet Antisemitismus. Die Bekämpfung dieses in Deutschland aktuell nicht-hegemonialen Rassismus wird von diesem Personenkreis anderen Formen rassistischer Unterdrückung moralistisch übergeordnet, auch wenn sie momentan hegemonial sein sollten wie der antimuslimische Rassismus. Meist wird das national begründet. Eine asylsuchende Person, die sich laut der Bundesregierung vermeintlich antisemitisch geäußert hat, verliert demnach jegliches Recht auf Solidarität für ihre Situation und Unterstützung gegen die ihr angetane materielle Unterdrückung seitens des deutschen Staatsapparates. Selbst eine Deportation in die Armut, die Folter und den möglichen Tod könnten so durchgewunken werden – auf durch und durch „moralischer“ Grundlage, versteht sich. Was für eine Bedeutung tragen Parolen wie „Kein Mensch ist illegal – Bleiberecht überall!“ oder „No border, no nation – stop deportation!“ dann noch? Was für eine Bedeutung tragen sie, wenn Abschiebungen an vermeintlich antisemitischen Menschen durchgeführt werden? Schließlich hat man im gleichen Atemzug auch „Nazis raus!“ gerufen, mit denen Geflüchtete nun mittels geschichtsrevisionistischer Antisemitismusdefinitionen auf eine ideologische Stufe gesetzt werden können.
Selbstredend hätte der Fall eines arabischen Geflüchteten, der rassistische Vorurteile gegenüber kurdischen Menschen hegt oder andersherum, nicht einmal annähernd vergleichbare Sprengkraft. Eine Mobilisierung für das Bleiberecht des jeweiligen Individuums wäre aufgrund der Doppelmoral weiterhin problemlos möglich. Immerhin ist Antisemitismus in diesem Weltbild verachtenswerter als andere Formen des Rassismus – er ist nicht einmal mehr ein Rassismus, so überaus böse ist er nach dieser im deutschen Sprachraum verbreiteten Interpretation. Auch wenn die sogenannten „anti“Deutschen, die fest hinter dem deutschen Imperialismus stehen, die lautstärksten Repräsentanten dieser Denke ausmachen, zieht sie im deutsch-nationalen Kontext weite Kreise. Die Abschiebung eines als antisemitisch gebrandmarkten Asylsuchenden wird Entsolidarisierungen en masse nach sich ziehen. Und genau das wird der Union vollkommen bewusst sein. Sie weiß, dass sie hiermit auch eine Achillesferse der deutschen Linken und Linksliberalen anvisiert hat, die in dieser Form in anderen internationalen Linken bedingungslose Solidarität mit Unterdrückten und Geflüchteten nicht behindern würde.

Dieser Faktor kann sich vor allem katastrophal auf die Bündnispolitik mit bürgerlichen Kräften auswirken. Beispielsweise in Bündnissen wie „Aufstehen gegen Rassismus“ sind progressive Teile der bürgerlichen Gesellschaft in ihrer Gegnerschaft zum Rassismus der AFD berechtigterweise eingebunden. Das kann selbst Fragen des Bleiberechts berühren. Solche punktuellen Aktionseinheiten mit gemäßigten Strömungen des bürgerlichen Establishments wie der Sozialdemokratie gehören einer Taktik an, die sich als Einheitsfrontpolitik bezeichnen lässt. Diese Taktik ist in der gegenwärtigen Situation gegen die partiell faschistische AFD auch die richtige Entscheidung. Sie würde allerdings mit dem Vorhaben der Union möglicherweise vor große Probleme gestellt, weil sich selbst progressive Bürgerliche nicht mehr zu einem uneingeschränkten Recht auf Asyl bewegen ließen. Dabei soll an dieser Stelle aber auch noch einmal ganz klar betont sein: Es wäre auch politisch korrekt, für das Bleiberecht antisemitischer oder anderweitig rassistischer Geflüchteter zu kämpfen, die in den möglichen Tod abgeschoben würden. Dazu gehört konsequenterweise auch die Ablehnung des bereits bestehenden Paragraphen 54, der rassistische Handlungen als Ausweisungsgrund listet, während Rassisten mit deutschem Pass unbehelligt weiter hetzen können. Eine linke Politik wäre es, für offene Grenzen einzustehen – bedingungslos und ohne Fußnote! Auch die Ansichten derer, die in Deutschland Schutz suchen, dürfen uns nicht davon abbringen, für sie einzustehen. Immerhin werden sie vom deutschen Staat ihres Arbeits- und Bleiberechtes beraubt. Ihnen droht im Ernstfall die Abschiebung zurück in die Armut, die Gefangenschaft, die Folter bis hin zu ihrem sicheren Tod. Unsere bedingungslose Solidarität mit geflüchteten Menschen ist ihrer materiellen Unterdrückung geschuldet, nicht ihrer individuellen Weltanschauung. Links zu sein heißt auch, seine Solidarität auf materieller Ebene und eben nicht idealistisch zu begründen. Umso deutlicher sollte unsere Solidarität angesichts per Definition falscher Antisemitismusvorwürfe ausfallen, die von der Unionsfraktion als Entschuldigung für Deportationen, Rassismus und das Abwälzen des Antisemitismus auf einen „Fremdkörper“ missbraucht wird.
Es wäre ein historischer Fehler der deutschen Linken, jetzt nicht umso entschiedener anzukämpfen gegen die Entsolidarisierung mit den schwächsten Gliedern unserer Gesellschaft – Krieg, unmenschlichen Lebensumständen und der Verfolgung Entflohener. Während die Intention der deutschen Regierung bei diesem Antrag ganz klar die ist, Rassismus und Abschiebungen gesellschaftsfähig zu machen, könnten Teile der deutschen Linken das Vorhaben in ins Absurdum geführter Verdrehung sogar noch als antirassistisch wahrnehmen. Damit würden auch Menschen mit progressivem Selbstverständnis zum Steigbügelhalter eines neu begründeten Rassismus. Sie könnten mit bestem Gewissen zusammen mit der Bundesregierung geflüchtete Menschen abschieben. Ob für ein starkes, weißes Europa oder für ein trotz (oder gar wegen!) seiner NS-Geschichte erhabenes Deutschland – konservative und liberale Akteure hätten durch das gemeinsame Feindbild des antisemitischen Flüchtlings die Brücke für einen Imperialismus in trauter Eintracht geschlagen. Ein gefährliches Szenario.

Ein Gastbeitrag von Ramsis Kilani

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2 Antworten

  1. Mich regt diese Sache auf.: ungeschützt meine erste Meinung.
    Antiisraelismus ( gibt es das Wort überhaupt?) ist eine Sache und Antisemetismus eine Andere. Allein schon, weil er viel älter ist als das politische Israel.

  2. Ich beschäftige mich auf http://www.blueprinttheorie.de schon seit einem Jahrzehnt mit dem zionistischen Antisemitismusbegriff http://wp.me/sxqev-4289 , so dass ich mir das Urteil erlauben darf, die Ausführungen von Ramsis Kilani über das Existenzrecht Israels sowie über die Holocaust „Arbeitsdefinition“ der IHRA als das Zutreffendste zu bezeichnen, was bisher zu diesem Thema veröffentlicht worden ist: ein ganz starkes Kompliment also an den Gastautor der Freiheitsliebe, die in punkto Zionismuskritik denk- und diskussionswürdige Beiträge veröffentlicht hat, was von mir auch hervorgehoben werden soll.

    Die zionistische Umfunktionierung des Antisemitismusbegriffs von dem, was ich als antijüdisch-antislavisch-germanischen Rassismus als STAATSDOKTRIN im „Dritten Reich“ definiert habe [BLUEPRINTtheorie http://wp.me/pxqev-2FD%5D hin zu einer persönlichen, als rassistisch beurteilten GESINNUNG eines Individuums wird von Kilani zumindest indirekt abgebildet, wenn er den zionistischen, sprich: den psychologistisch verstandenen persönlichen Gesinnungs-Antisemitismus vom wirklichen – „in Deutschland aktuell nicht-hegemonialen Rassismus“ – abgrenzt, was genau den Tatsachen entspricht: ohne eine antisemitische Institution gibt es auch keinen Antisemiten, kann also – wie es die Zionisten vorschreiben möchten – auch niemand als „Antisemit“ abgeschoben werden.

    Zutreffend ist auch Kilanis Feststellung von der zionistischen „Doppelmoral“, die sich darin entäußere, dass von den Zionisten und ihren Informellen Mitarbeitern – hier: Antideutsche, ANTIFA, Philosemiten etc. – die vorgebliche „antisemitische Bedrohung“ von Juden „anderen Formen rassistischer Unterdrückung moralistisch übergeordnet“ (Kilani) werde. Kilani bringt die zionistische Doppelmoral in dieser Kritik perfekt auf den Punkt: „Immerhin ist Antisemitismus in diesem (zionistischen – GW) Weltbild verachtenswerter als andere Formen des Rassismus – er ist nicht einmal mehr ein Rassismus, so überaus böse ist er nach dieser im deutschen Sprachraum verbreiteten Interpretation.“

    Auch ist es zutreffend, dass diesem „bösen“ zionistischen Fetisch namens „Antisemitismus“ nicht nur die Zionisten und die Fight-For-Israel-Karrieristen-Kameradschaften“ (FFIKK) huldigen, sondern dass diese Huldigungen eben auch „im deutsch-nationalen Kontext weite Kreise“ (Kilani) ziehe, dass es also – was das zionistische Diktat vom „Antisemitismus“ als GESINNUNGS-Antisemitismus persönlich (!) benennbarer Antisemiten-Darsteller anbelangt – zwischen Antideutschen und ANTIFA einerseits, AfD und FPÖ andererseits keinen Dissens gebe! Und eben auch nicht mit den staatstragenden Bundestagsparteien: alle versuchen sich darin zu übertreffen, die psychologistische Antisemitismus-Doktrin der zionistischen Auftraggeber (vordergründig besagte IHRA) in die Praxis umzusetzen, was exemplarisch so aussieht: ZIONISMUSKRITIK UND SPD-MITGLIEDSCHAFT http://wp.me/pxqev-2cT

    Der Grund für Kilanis Philippika gegen den diesbezüglich motivierten Vorstoß der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist also nicht etwa grundrechtlich fundiert, sondern taktischer Natur: „Die Abschiebung eines als antisemitisch gebrandmarkten Asylsuchenden wird Entsolidarisierungen en masse nach sich ziehen. (…) Dieser Faktor kann sich vor allem katastrophal auf die Bündnispolitik mit bürgerlichen Kräften auswirken. Beispielsweise in Bündnissen wie „Aufstehen gegen Rassismus“ sind progressive Teile der bürgerlichen Gesellschaft in ihrer Gegnerschaft zum Rassismus der AFD berechtigterweise eingebunden..“ (Kilani)

    Übersetzt heißt dies: die „Progressiven“ könnten den „fremdenfeindlichen“ Nationalkonservativen der AfD dann nicht mehr mit ihrer Moralkeule die Leviten lesen, wenn diese sich mit ihnen diesbezüglich – Ausweisung „antisemitischer“ Einwanderer – solidarisierten. Die „Taktik“ der „Bündnispolitik mit bürgerlichen Kräften“ würde – so Kilani – „mit dem Vorhaben der Union möglicherweise vor große Probleme gestellt, weil sich selbst progressive Bürgerliche nicht mehr zu einem uneingeschränkten Recht auf Asyl bewegen ließen.“

    Dass Kilanis Rechts-Verständnis von Art. 16 a GG als „uneingeschränkt“ grundgesetzwidrig, also vom Grundgesetz nicht gedeckt ist, das ist die Basis für sein Verständnis von „linker Politik“:

    „Eine linke Politik wäre es, für offene Grenzen einzustehen – bedingungslos und ohne Fußnote! Auch die Ansichten derer, die in Deutschland Schutz suchen, dürfen uns nicht davon abbringen, für sie einzustehen. Immerhin werden sie vom deutschen Staat ihres Arbeits- und Bleiberechtes beraubt. Ihnen droht im Ernstfall die Abschiebung zurück in die Armut, die Gefangenschaft, die Folter bis hin zu ihrem sicheren Tod. Unsere bedingungslose Solidarität mit geflüchteten Menschen ist ihrer materiellen Unterdrückung geschuldet, nicht ihrer individuellen Weltanschauung.“(Kilani)

    Dass es sich bei dieser Aussage „Immerhin werden sie vom deutschen Staat ihres Arbeits- und Bleiberechtes beraubt“ um Hetze handelt ist aber nicht so diskussionswürdig wie Kilanis anarchistisches Verständnis von Asylrecht und Staatlichkeit, das voll dem zionistischen Masterplan entspricht, den sich bekanntlich ja auch die deutschen und die österreichischen Nationalkonservativen zum Vorbild (!) genommen haben: „Israel den Juden – alle Ausländer raus“ https://www.israelnetz.com/politik-wirtschaft/politik/2017/11/20/israel-will-40000-afrikaner-in-drittlaender-abschieben/

    Ich bin gespannt, ob sich Kilani bewusst macht, was es für ihn persönlich bedeuten könnte, sich mit den Zionisten anzulegen, deren völkisches Staatsverständnis – „Der Judenstaat“ von Theodor Herzl – präzise dem Staatsverständnis der Nationalkonservativen entspricht: „Deutschland den Deutschen – nicht-assimilationswillige und -fähige Ausländer raus!“

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