Bundestag verlängert Anti-Terrorgesetze

Kaum beachtet von Medien und Öffentlichkeit hat die Bundesregierung beschlossen, Anti-Terrorgesetze zu verlängern. Die Nachrichtendienste sollen weiter Bestandsdaten bei Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten und Telekommunikationsdiensten erheben können.

Unabhängige Wissenschaftler hätten die Anwendung der Gesetze durch die Behörden entsprechend den gesetzlichen Regelungen vor Fristablauf evaluiert. Dabei habe sich gezeigt, dass sie „wichtige Erkenntnisse für die Bekämpfung des Terrorismus“ erbrächten und von den  Nachrichtendiensten „gemäß den gesetzlichen Vorgaben maßvoll eingesetzt“ würden.

Wie unabhängig die beauftragten Wissenschaftler waren, lässt sich natürlich nicht beurteilen, weil (zumindest noch) nicht bekannt ist, wer mit der Evaluation beauftragt wurde. Gutachten waren in den letzten Wochen Landesverratsaffäre ein großes Thema, ich bin auf die weitere Berichterstattung in den Medien gespannt, wenn auch nicht wirklich optimistisch. Meine vorsichtige Prognose: Es wird kaum für Aufregung sorgen.

Das wiederum würde die Kritik in Sachen Vorratsdatenspeicherung unterstreichen, dass es sich bei dem Zugeständnis der SPD an ihre Mitglieder, eine Evaluation festzuschreiben, um nichts anderes als eine Beruhigungspille handelt, die Ruhe in den Laden bringen sollte, ohne dass sie sich substantiell auf das Vorhaben auswirkt. Bei Sicherheitsgesetzen ist es nunmal so wie mit Fußpilz: Sind sie einmal da, wird man sie nur schwer wieder los.

Der Beitrag erschien zuerst auf endlich noch ein jura-blog, von Jasper Prigge.

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