Wer darf die JVA leiten?
Berichtet der Leiter einer Justizvollzugsanstalt dem Justizministerium nach der Flucht von Häftlingen nur unvollständig oder informiert er erst spät über neue Entwicklungen, kann dies einen Grund darstellen, ihm die Führung der Dienstgeschäfte zu verbieten. Dies hat das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG)