Bleibt alles anders? – Wirtschaftspolitische Aspekte in den Wahlprogrammen der Bundestagsparteien

Wenn am 26. September turnusmäßig ein neuer Bundestag gewählt wird, markiert dies den Abschluss der sechzehnjährigen Regierungszeit Angela Merkels als Bundeskanzlerin und damit zugleich das Ende einer von vielen Widersprüchen geprägten politische Ära der Bunderepublik. Einer der prägnantesten unter diesen war sicherlich das Gegensatzpaar zwischen der – meist latenten, oft aber auch ma- nifesten – Krisenhaftigkeit der Verhältnisse auf der einen Seite, und der vielfach beschworenen Fähigkeit Merkels, ihre eigene Basis nicht nur machtpolitisch abzusichern, sondern als scheinbar besonnene Regierungschefin auf nationaler wie internationaler Ebene stets den Überblick zu behalten.

Während die angesprochene Krisenhaftigkeit allzu offensichtlich erscheint – man denke nur an den Beginn der großen Krise der europäischen Sozialdemokratie und ihres gescheiterten neoliberalen Kurswechsels, der Merkel im Jahr 2005 erst den Weg ins Amt ebnete, oder aber die unzähligen nachfolgenden Krisen ab 2008 (Finanzmärkte, Eurozone,
Atomkraft, Migration, Klimawandel, Gesundheit), deren Omnipräsenz sich im Zustand einer gefühlten Dauerkrise als neue Normalität verstetigt hat – war Merkels Politik der ruhigen Hand stets umstritten. Der wesentliche Angriffspunkt unterschiedlicher Kritik, egal ob von linken, rechten, konservativen, grünen oder marktliberalen Akteuren, konzentrierte sich dabei immer auf Merkels Mangel an echten politischen Visionen, die als Triebfeder für notwendige wirtschafts- und sozialpolitische Reformen fungieren könnten. Exemplarisch stellte jüngst die Neue Zürcher Zeitung in einem Artikel mit dem Titel „Europas ewige Krisenmanagerin verlässt die Arena“ die einfache Frage: „Fehlten ihr die Ideen?“ (NZZ on-line, 24.06.2021). Dies zu diskutieren und dabei Antworten auf die keinesfalls triviale Frage zu suchen, wie sich Regierungshandeln und ideologische Unterfütterung verschiedener Merkel-Kabinette hinsichtlich Kontinuitäten, Nuancen und Veränderungen des deutschen Akkumulationsmodells samt seiner radikalisierten Exportorientierung ausgewirkt haben, muss an anderer Stelle erfolgen. In den nachfolgenden Abschnitten soll vielmehr der rhetorische Spies umgedreht werden:
Welche Ideen haben also die Anderen?

Wirtschafts- und Finanzpolitik: ein Programmvergleich


Vor dem Hintergrund der anstehenden Bundestagswahl sind damit zuvorderst die relevanten politischen Parteien gemeint, sowie die – teils mit ihnen durch Netzwerke oder ideologische Schnittmengen verbundenen – Denkfabriken, Forschungsinstitute, Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften, allesamt wichtige Akteure auf dem erweiterten politischen Feld des integralen Staats nach Gramsci. Erstere, die Parteien, verdichten ihre zentralen Forderungen in regelmäßig wiederkehrenden Abständen in entsprechenden Wahlprogrammen. Diese skizzieren nicht nur die grundlegenden politischen Vorstellungen, sondern beziehen sich im Gegensatz zu den in der Regel mit einer längeren Halbwertszeit versehenen Parteiprogrammen besonders auf die vorangegangene Legislaturperiode und konkrete Änderungsvorschläge. Letztere, u.a. die Verbände, positionieren sich stärker über Pressemitteilungen, Themenpapiere und sogenannte Wahlprüfsteine. Im thematischen Zentrum des kursorischen Vergleichs stehen dabei unterschiedliche Aspekte der Wirtschafts- und Finanzpolitik. Diese sind jene Politikfelder, die sich mit am besten für die Analyse des Verhältnisses zwischen Staat und Kapital anbieten. In ihnen wird besonders sichtbar, welche Akzentsetzungen die einzelnen politischen Kräfte bezogen auf Kernfragen wie die Rolle des Staates in der Ökonomie, Investitionsfinanzierung und Staatsverschuldung oder die Ungleichverteilung unterschiedlicher Einkommens- und
Vermögensarten vornehmen. Laut einer Datenanalyse des Onlineportals des SPIEGEL (19.07.2021) haben die Parteien in diesem Jahr einen noch nie zuvor erreichten Textberg von rund zwei Millionen – meist schwer verständlichen – Zeichen vorgelegt. Diesen hinsichtlich der eben umrissenen Themen zu entwirren und somit etwas Ordnung in das konzeptionelle Puzzle des „demokratischen Klassenkampfs“ (Korpi 1983) zu bringen, ist das Ziel dieses Beitrags. Der Vergleich erfolgt dabei zunächst themenbezogen als Querschnitt über die unterschiedlichen Parteien hinweg. Im Anschluss werden Übereinstimmungen und Differenzen zusammengefasst, um dann mit einem Ausblick abzuschließen.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Prägnanz erfolgt ein Miteinbeziehen von Verbänden, Denkfabriken u.a. nur selektiv und wenn, dann nicht als gesonderter Abschnitt, sondern im Zusammenhang mit der Parteienbetrachtung. Dabei sollte generell bedacht werden, dass öffentlich zugängige programmatische Äußerungen vor Wahlen selbstverständlich immer mit etwas Vorsicht zu genießen sind, da deren ideologischer Charakter neben interner Mobilisierung vor allem dazu dient, das Image der Partei in der Außenwerbung um Stimmen zu polieren.

Von Dresden bis zum Cyberspace: die Forderungen der Parteien

Unabhängig von den Inhalten der einzelnen Wahlprogramme können die Wahlen zum 20. Deutschen Bundestag bereits jetzt als ein Novum bezeichnet werden, da bis auf die Alternative für Deutschland (AfD), die ihren Bundesparteitag trotz Corona-Pandemie als Präsenzversammlung in der Messe Dresden abhielt, alle anderen hier behandelten Parteien ihre programmatischen Grundlagen für die Bundestagswahl entweder auf hybriden oder rein digitalen Parteitagen, also sozusagen im Cyberspace verabschiedeten und später in der Regel durch posta-
lische Delegiertenabstimmungen bestätigen ließen. Lediglich das gemeinsame Wahlprogramm von CDU/CSU wurde – als letztes aller Parteien – bislang nur durch die beiden Vorsitzenden, Armin Laschet (CDU) und Markus Söder (CSU), vorgestellt. Ein weiterer Programmparteitag ist gegenwärtig nicht vorgesehen.

Staatsverschuldung

Beginnen wir den Vergleich zunächst mit dem Thema der Staatsverschuldung. Spätestens seit den 1980er Jahren hatte sich in allen entwickelten kapitalistischen Ökonomien die nahezu vollkommene Abkehr vom alten keynesianischen Credo mehr oder minder expansiver Fiskalpolitik vollzogen. Daraufhin folgte auch in Deutschland, wenn auch auf einem spezifischen, vor allem durch die Ereignisse ab 1989/90 geprägten Pfad, die Herausbildung der permanenten Austerität als neuem fiskalpolitischem Regime (Streeck und Mertens 2010). Ideologisch legitimiert wurde dieses neue Dogma vom Verweis auf die stetig steigenden Kosten immer höherer Staatsverschuldung wie etwa der wachsenden Zinslast, geringer werdenden diskretionären Spielräumen für Einzelfälle oder inflationstreibenden Tendenzen. Unter den vielen umstrittenen und verteilungspolitisch umkämpften Konsequenzen dieses Regimes sind besonders zwei Punkte hervorzuheben: Erstens der Verlust an demokratischer Steuerungsfähigkeit, welcher durch die Um-
strukturierung der Staatsverschuldung samt ihres „Managements“ entlang der Imperative der globalen Finanzmärkte strukturell weiter befördert werden kann (Fastenrath et al. 2017). Zweitens, die Institutionalisierung eines weitestgehenden Verbots neuer Verschuldung in Form der sogenannten Schuldenbremse. Diese verunmöglicht nicht nur wichtige öffentliche Investitionen in soziale, ökologische und wirtschaftliche Infrastruktur (Truger 2021), sondern hat durch ihre, von der deutschen Regierung forcierte, Europäisierung infolge der Eurokrise dazu beige- tragen, die Handlungsmöglichkeiten demokratischer Politik auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten weiter einzuengen. Wie halten es also die Parteien mit diesen Entwicklungen? In ihrem Wahlprogramm fordert die FDP einen „Tilgungsturbo für Corona-Schulden“. Die Partei will die „Staatsschuldenquote Deutschlands gemäß den Maastricht-Kriterien zügig wieder unter die 60-Prozent-Marke senken“ und steht „zur im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse“ (FDP 2021:13).

Die AfD schweigt hingegen dazu. Stattdessen kapriziert sie sich fast aus- schließlich auf die europäische Dimension und die ihre Einschätzung nach damit einhergehende „sozialistische Gemeinschaftshaftung“ (AfD 2021: 48). Sie fordert eine Beendigung der „überzogenen Corona-Maßnahmen“, sowie eine Beschränkung der „dazugehörige(n) Verschuldung auf das notwendige Maß“ (AfD 2021: 49). Anders die Union; sie bekennt sich, wie auch die FDP, explizit zur Schuldenbremse und lehnt dahingehende Grundgesetzänderungen ab. Anstatt durch höhere Steuern oder zusätzliche Verschuldung die finanziellen Handlungsspielräume zu erhöhen, treten CDU und CSU für eine „Generationengerechtigkeit“ im Sinne der (lange Zeit uneingeschränkt) vorherrschenden wirtschaftswissenschaftlichen Orthodoxie ein (CDU/CSU 2021: 70). Dies bedeutet: klassisch ordoliberale Ordnungspolitik und Förderung von Wettbewerbsfähigkeit. Jedoch ist auch diese Position keineswegs widerspruchsfrei. Zum Teil entstehen dort klassenübergreifende Bündnisse im Sinne des deutschen Neokorporatismus, wie etwa eine viel beachtete gemeinsame Presseerklärung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) aus dem Jahr 2019 illustriert (DGB 2019). Darin betonen beide Akteure die notwendig höheren staatlichen Infrastrukturinvestitionen und beziehen sich dabei auf wissenschaftliche Gutachten der mit ihnen verbundenen Wirtschaftsforschungsinstitute IW (Institut der deutschen Wirtschaft, BDI) und IMK (Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung, DGB). In praktischer Politik wird dies dann oft – zum Beispiel auch von der CDU – über den Umweg der Sonderfonds gemacht. Diese bewegen sich außerhalb des staatlichen Kernhaushalts und fallen somit nicht unter die Neuverschuldungsgrenzen. Der Interessencharakter der Diskussion um Staatsverschuldung tritt dann prägnant hervor: wenn es um die Sicherstellung der Kapitalakkumulation und die dafür notwendige Modernisierung der Wirtschaft geht, werden parafiskalische Töpfe angelegt. Sollen jedoch wohlfahrtsstaatliche Umverteilungsprogramme oder nicht unmittelbar verwertbare „Wohltaten“ finanziert werden, ist kein Geld da, weil ja alles bereits für Rettungspakete ausgegeben und derSpielraum erschöpft wurde.

Interessanter wird es bei den GRÜNEN. Ganz im Sinne der „goldenen Regel“ treten sie für eine Reform der Schuldenbremse ein, die Netto-Investitionen zur Bildung öffentlichen Vermögens, also zur Finanzierung neuer Infrastruktur im Bereich der Bildung oder des Klimaschutzes, ermöglicht. Für konsumtive Staatsausgaben soll sie jedoch weiterhin gelten (GRÜNE 2021: 37). Deutlich weniger explizit wird da die SPD. Zwar tritt auch sie dafür ein, die „verfassungsrechtlich möglichen Spielräume zur Kreditaufnahme (zu) nutzen“ (SPD 2021: 22), vermeidet aber dabei jegliche Nennung der Schuldenbremse oder der aktiven Neuverschuldung. Am eindeutigsten und klarsten positi-
oniert sich DIE LINKE, indem sie schreibt: „Wir halten gemeinsam mit vielen Expert*innen die Schuldenbremse für volkswirtschaftlich schädlich und wollen sie abschaffen“ (LINKE 2021: 11).

Staatliche Investitionen für einen sozial-ökologischen Umbau

Die Frage nach der Staatsverschuldung leitet nahtlos in den zweiten hier zu betrachtenden Teilbereich der Wirtschafts- und Finanzpolitik über: die Rolle vonnotwendigen staatlichen Investitionen zur einem industriell abgesicherten und sozial gerechten ökologischen und technologischen Wandel des Produktionssystems. Während in den unmittelbaren Nachkriegsjahrzehnten – u.a. aufgrund der Schreckenserfahrungen von Weltkriegen und Faschismus, sowie den teilweise erfolgreichen Kämpfen der Arbeiterbewegung – das Modell einer Mixed Economy, also eines stärker staatlich durchdrungenen, gesellschaftlich regulierten und mit einem gut ausgebauten öffentlichen Sektor untermauerten Kapitalismus in den meisten Ländern der westlichen Welt für einige Jahrzehnte durchgesetzt werden konnte, folgte danach eine, aus historischer Sicht zunächst einmal nicht unmittelbar zu erwartende, Phase der umfassenden wirtschafts- und sozialpolitischen Liberalisierung im Sinne (erneuter) Schaffung und Erweiterung von Märkten und Marktmechanismen (Höpner et al. 2011). Wesentlicher Bestandteil dieses Zurückschwingens des Pendels im Sinne einer gesellschaftlichen „Entbettung“ der Ökonomie nach Polanyi war die Transformation des öffentlichen Sektors u.a. durch massive Privatisierungswellen von Betrieben der Daseinsvorsorge (u.a. Post und Telekommunikation, Energie, Transport und Verkehr) inklusive von Wohnbeständen und teilweise sogar der Wasserversorgung. Das sich auch diesbezüglich der Wind in Teilen langsam angefangen hat zu drehen, zeigen etwa die regelmäßigen Interventionen der italienisch-amerikanischen Wirtschaftswissenschaftlerin Mariana Mazzucato, die die historische Ambiguität des Staates in dessen Rolle für kapitalistische Akkumulation einerseits und sozialpolitischen Fortschritt andererseits (O’Connor 1973) in ihren Publikationen aufgreift, und deren Forderungen nach einem wieder stärker ausgebauten und deutlich investitionsfreudigeren öffentlichen Sektor international mit positiven Anklang aufgenommen werden (u.a. Mazzucato 2013). Wie positionieren sich die Parteien diesbezüglich? Die größte Übereinstimmung zu dieser Position hat DIE LINKE, die ein Investitionsprogramm auf breiter Front fordert, um die Wirtschaft gemeinwohlorientiert und klimaneutral umzubauen und dabei gleichzeitig den Industriesektor zu festigen und gute Arbeit auszubauen (LINKE 2021: 11-12). Die Partei führt weiterhin aus: „Statt Privatisierungen und öffentlich-private ‘Partnerschaften‘, die sich nach dem Profit weniger richten, wollen wir Investitionen so gestalten, dass die verwendeten Steuergelder allen zugutekommen. (…) Wir werden jährlich über 120 Milliarden Euro in die öffentliche Daseinsvorsorge und Infrastruktur investieren“ (LINKE 2021: 58).

In eine ähnliche Richtung, wenn auch etwas weniger prononciert, zielt die SPD, wenn sie ein „hohes Niveau öffentlicher Investitionen und eine sozial-ökologisch ausgerichtete Wirtschafts- und Finanzpolitik“ fordert (SPD 2021: 8). Generell formuliert sie jedoch etwas zurückhaltender, nennt wenig konkrete Zahlen und spricht von „maßgeblichen Impulsen“ die der Staat setzen solle (SPD 2021: 4). Zweischneidiger sind dahingegen die GRÜNEN. Auf der einen Seite sprechen sie sich für ein „Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen aus“, in dem jährlich 50 Milliarden Euro öffentlich investiert werden sollen (GRÜNE 2021: 24). Gleichzeitig betonen sie aber zum anderen auch an vielen Stellen die herausragende Rolle korrekter Anreizsysteme und unternehmerischer Planungssicherheit für marktliche Prozesse. Dies ist innerhalb der Logik einer kapitalistischen Marktwirtschaft zwar sinnlogisch, verdeutlicht jedoch den internen wirtschaftspolitischen Balanceakt, den die Partei versucht zu vollziehen (GRÜNE 2021: 12, 25). Deutlich klassischer hingegen stellen sich die Forderungen der CDU/CSU dar. Zwar sollen besonders in den Bereichen der Digitalisierung (des Gesundheitssystems) und des Verkehrs (in Form der Schiene) „Rekordinvestitionen“ (CDU/CSU: 47, 64) verstetigt werden. Insgesamt überwiegt jedoch das bekannte ordnungspolitische Mantra der Anreize durch Abschreibungen und Steuervergünstigungen. Noch zurückhaltender ist demgegenüber die FDP. Für sie ist nach wie vor das wirtschaftspolitisch und ideengeschichtlich liberale Leitbild des „Nachwächterstaates“, der sich vorrangig um innere und äußere Sicherheit, sowie die Einhaltung von Verträgen und transparenten Wettbewerb kümmert, zentral. Sie fordert einzig eine verpflichtende Investition von einem Prozent des jährlichen Mehrwertsteueraufkommens in Bildung. Dies wären nach ihrer Rechnung rund 2,5 Mrd. Euro. Neben dem verteilungspolitisch extrem regressiven Charakter dieser indirekten (Verbrauchs-)Steuer, den die Partei jedoch nicht weiter erwähnt, tritt sie gleichzeitig für eine Begrenzung der Sozialausgaben auf höchstens 50 Prozent des Staatshaushaltes ein und möchte Innovationen durch ein „Weltraumgesetz“ fördern, dass eher an Ronald Reagans „Star Wars“ als an sozial-ökologische Transformation erinnert (FDP 2021: 13-15, 26). Am unkonkretesten und programmatisch unterentwickeltsten bleibt auch hier die extreme Rechte.
Zwar verspricht auch die AfD in ihrem „Blue Deal-Entwicklungsprogramm“ die „Infrastruktur auf einen zeitgemäßen Stand (zu) bringen“, räumt jedoch ansonsten privatem Kapital den klaren Vorrang ein und fordert ein Ende politisch herbeigeführten Eingriffe etwa in den Energiesektor (AfD 2021: 42).

Steuerpolitik

Bliebe zuletzt noch die Frage nach steuerpolitischen Forderungen und der Relevanz progressiver Umverteilung. Auch hier könnte sich nach Jahrzehnten internationaler Angleichungs- und Unterbietungswettläufe, besonders im Bereich der Unternehmensbesteuerung, aber auch hinsichtlich der in vielen Ländern mittlerweile enorm regressiven Besteuerung individueller Einkommen zugunsten von Kapitalbesitzern, welche paradigmatisch von Emmanuel Saez und Gabriel Zucman (2019) für die USA nachgezeichnet wurde, eine zaghafte Trendwende am globalen Horizont abzeichnen (Hakelberg und Rixen 2020). Für welche steuer- und verteilungspolitischen Positionen stehen die hier analysierten Parteien also in Kontext der anstehenden Bundestagswahl? Trotz einiger interessanter Teilaspekte wie der
Forderung nach einer (wenig spezifizierten) Digitalsteuer oder der Abschaffung der „kalten Progression“, ist das Wahlprogramm der AfD steuerpolitischer Neoliberalismus in Reinkultur. Das muss klar so formuliert werden. Insgesamt fordert die Partei nicht weniger als die Abschaffung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer, sowie einiger zu vernachlässigender kleinerer Steuern. Stattdessen möchte sie sich auf die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer konzentrieren, lehnt die Besteuerung von Vermögen und Energie konsequent ab und möchte die Steuer- und Abgabenlast deutlich senken (AfD 2021: 32-33). Ihr Ziel eines „Land(s) von Wohneigentümern“ (AfD 2021: 34) erinnert stark an Margaret Thatchers „ownership society“ des Großbritannien der 1980er Jahre, für deren Erreichen u.a. ein Großteil des öffentlichen Wohnungsbestands an die Mieter/-innen veräußert wurde – natürlich mit dem einhergehenden Anstieg der Privatverschuldung. Ein ebenfalls klar wirtschaftsliberales Profil, wenn auch deutlich nuancierter, weist das Wahlprogramm der FDP auf. Zwar spricht sich die Partei gegen eine weitere „Substanzbesteuerung“ (Vermögensabgabe oder Vermögenssteuer) aus und will die Steuerlast senken. Andererseits plädiert sie für ein späteres Einsetzen des Spitzensteuersatzes sowie eine Wiedereinführung der Spekulationsfrist von drei Jahren auf Wertpapierveräußerungsgewinne (FDP 2021: 10-11). Alles in allem legt sie damit ein klassisch liberales Programm vor, dass immer noch näher an der Hochzeit des Neoliberalismus als an der sozialliberalen Koalition der 1970er ist.
Sehr ähnlich dazu lesen sich die Forderungen von CDU/CSU. In ihrem gemeinsam verfassten Steuerkapitel sind einerseits zaghafte steuerliche Entlastungen für Gering- und Durchschnittsverdienende erwähnt, andererseits liegt die starke Betonung jedoch auf der Vermeidung jeglicher Art von Steuererhöhungen, weder im Allgemeinen, noch speziell für Vermögende und Superreiche (CDU/CSU 2021: 70-74). Die Ungleichverteilung von Besitz und Einkommen spielt für alle drei genannten Parteien keine Rolle. Deutlich ausgearbeiteter sind dagegen die Ideen der GRÜNEN. Zum einen betonen sie die Notwendigkeit der verhaltens- und konsumsteuernden Wirkung von Steuern – etwa für die Bereiche nachhaltiger Produkte, ökologischer Landwirtschaft, klimaschonender Mobilität und erneuerbarer Energie. Zum anderen formulieren sie aber ebenso ein Steuersystem mit einem höheren Spitzensteuersatz für Topeinkommen, einer stärkeren Besteuerung von Vermögen, dem verschärften Kampf gegen Steuerhinterziehung und einer verbesserten Kooperation bei der Besteuerung transnationaler Konzerne (GRÜNE 2021: 37-38). In eine ähnliche Richtung, wenn auch mit einem deutlichen stärkeren Akzent auf dem zweiten der genannten Aspekte (der progressiven Reform des Steuersystems), zeigt das Programm der SPD (2021: 22). Hierbei sticht jedoch erneut der schmallippige Charakter hervor, sowie der insgesamt sehr magere Raum, den die hier behandelten wirtschafts- und finanzpolitischen Aussagen im Wahlprogramm der Sozialdemokraten einnehmen. Demgegenüber ist es mehr als verwunderlich, dass das Wahlprogramm der LINKEN hinsichtlich des Themenkomplexes „Steuern und Umverteilung“ parteiintern wie auch medial nur recht überschaubare Beachtung erfährt. Dabei hat die Partei eigentlich am meisten aller hier diskutierten politischen Kräfte anzubieten.

Neben den im Vergleich zu GRÜNEN und SPD ähnlichen, wenn auch deutlich betonteren, mutigeren und ausformulierten Ansätzen einer fortschrittlicheren Einkommens- und Unternehmensbesteuerung, kann DIE LINKE mit ihrer Forderung nach einer einmaligen Vermögensabgabe, einer Reform der Erbschaftssteuer, dem klaren Bekenntnis zur Finanztransaktionssteuer – einem auf EU-Ebene gescheiterten Versuch (Kastner 2018) – sowie der Umwandlung der Gewerbesteuer in eine Gemeindewirtschaftssteuer zahlreiche Alleinstellungsmerkmale verzeichnen (DIE LINKE 2021: 86-87). Nicht zuletzt machte eine kürzlich von der Süddeutschen Zeitung (SZ) in Auftrag gegebene Studie des Mannheimer Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung der Leibniz-Gesellschaft (ZEW) klar, dass DIE LINKE das steuerpolitische Konzept mit der größten Entlastungswirkung für Klein- und Durchschnittsverdienende vorlegt und gleichzeitig die Spitzeneinkommen und Superreichen am stärksten zur Kasse bittet (SZ online, 07.07.2021).

Same, same, but different!

Auch wenn der hier vorgestellte Überblick selbstredend nur selektiver und kursorischer Natur sein konnte und daher sowohl andere wichtige programmatische Felder, wie auch die Binnendifferenzierungen und internen Konfliktlinien der Parteien größtenteils ausklammern musste, soll zum Abschluss dennoch versucht werden, herausgefilterte Gemeinsamkeiten von starken Unterschieden zu trennen und darauf aufbauend eine grobe Einschätzung der wechselseitigen Passgenauigkeit der Wahlprogramme innerhalb des Parteienspektrums darzulegen. Vorneweg: die einzige Partei, die sich – trotz punktueller Überschneidungen mit den ordoliberalen bis neoliberalen wirtschafts- und finanzpolitischen Forderungen des Mitte-Rechts-Lagers – immer noch (zumindest aufgrund ihrer Forderungen) selbst aus dem Kräfteparallelogramm bundespolitischer Parteikoalitionen herauskatapultiert, ist die AfD. Exemplarisch sei hier folgende Passage zitiert: „Wir lehnen es ab, dass sich die Bundesregierung zunehmend als Unternehmer versteht und betätigt. Sie nimmt direkten Einfluss auf Unternehmen und Innovationen und versucht die Wirtschaft durch Vorgaben und Subventionen zu steuern. Diese Art von Staatswirtschaft führt regelmäßig in den wirtschaftlichen Niedergang.“ (AfD 2021: 44).

Dies wiederspricht einerseits dem mild-interventionistischen Anspruch eines Peter Altmaier analog der alten Strategie zur Förderung „europäischer Champions“ etatistischer Prägung. Andererseits zieht sich durch das Programm der AfD ein kruder, da regressiver Protektionismus in Stil Donald Trumps, dessen vorrangiges Ziel der Schutz der einheimischen Bourgeoisie und deren expansiver Orientierung ist. Es widerspricht damit dem Paradigma aus EU-plus-Freihandel der FDP. Demgegenüber fügen sich die Forderungen von CDU/CSU und FDP in wirtschafts-und finanzpolitischer Hinsicht recht nahtlos ineinander, sieht man von einigen parteispezifischen Akzentuierungen ab. Sie bilden einen klar umrissenen ordoliberalen Block der an den Ecken zwischen noch stärkerer Marktorientierung einerseits und selektiver Intervention andererseits changiert und gleichzeitig von der gemeinsamen Klammer der Ablehnung höherer Steuern, Abgaben und Schulden zusammengehalten wird. Am anderen Ende des parteipolitischen Spektrums stehen SPD und LINKE. Ihre Programme sind im Vergleich zu jenem der GRÜNEN in wirtschafts- und finanzpolitischer Hinsicht eine stärkere in sich geschlossen, wobei die größte Gemeinsamkeit (neben der Betonung der sozialpolitischen Komponente) auf öffentlichen Investitionen und progressiver Umverteilung liegt. Dennoch muss ebenso klar der in dieser Hinsicht unterentwickelte und deutlich zahmere, weil vagere, Charakter des SPD-Wahlprogramms hervorgehoben werden.
Blieben noch die GRÜNEN. Es scheint, als bewahrheite sich auch bezogen auf die hier verhandelten Themen ihr Status als sprichwörtliches Zünglein an der Waage. Sie setzen einerseits auf eine klare und relativ umfassende Progressivität des Steuersystems. Damit sind sie nah an der SPD und noch näher bei der LINKEN.

Auf der anderen Seite betonen sie viel stärker als die vorgenannten Parteien die verhaltens- und investitionssteuernde Wirkung von Steuern – etwa im Bereich Klima. Damit grenzen sie sich zwar von liberalen Konzeptionen der FDP ab, vertrauen aber gleichzeitig auch deutlich stärker auf Marktmechanismen als der linkssozialdemokratische Block, vor allem was die relative Unterbetonung der sozialen Abfederung betrifft. In gewisser Weise haben sie in diesem Punkt ein Alleinstellungsmerkmal. Zusammengenommen mit der Anreizsteuerung des Privatsektors könnte dies aber Türen bis tief ins bürgerliche Lager öffnen, falls diese nicht sowieso bereits weit offen stehen. Vollends komplettiert wird der ideologische Spagat der GRÜNEN schließlich in Form des gemeinsamen Gastbeitrags, den Robert Habeck und der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffman Anfang des Jahres in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlicht haben (FAZ 2021). Darin werben sie für Investitionen und wollen diese durch Neuverschuldung statt progressiver Besteuerung finanzieren. U.a. wenden sie sich direkt an die politische Linke, die sich in Widerspruch zu verheddern drohe. Wahrscheinlich, so die abschließende Einschätzung, wird es nicht die Außenpolitik sein, die die neue Regierungskoalition schmiedet, sondern vielmehr die Wichtigkeit, den die GRÜNEN im Machtpoker um Ministerien und Einfluss einem grundlegenden wirtschafts- und finanzpolitischen Richtungswechsel für sich beimessen; die entsprechenden gesellschaftlichen Stimmungs- und elektoralen Prozentmehrheiten natürlich vorausgesetzt.

Dieser Beitrag von Michael Schwan erschien in der neuen Ausgabe der Zeitschrift Z- Marxistische Erneuerung

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