
Bild: Muezzinruf und „Allahu Akbar“ verbieten? – Stimmungsmache gegen Religionsfreiheit
Die Stadt Köln hat sich gemeinsam mit mehreren Moscheen darauf geeinigt, dass diese nun einmal wöchentlich den Ruf des Muezzins erklingen lassen können, um so auf das muslimische Freitagsgebet hinzuweisen. Der Ruf darf zwischen 12 und 15 Uhr für maximal