Solidarität mit Düsseldorfer Antifaschisten

Die Düsseldorfer Justiz geht aktuell in mehreren Fällen gegen engagierte Antifaschisten vor, die vollends friedlich gegen Aktivitäten von rechten Parteien protestiert hatten. Am morgigen Freitag (9. März 2018) startet das Berufungsverfahren gegen Mischa Aschmoneit und Torsten Nagel vor dem Landgericht Düsseldorf. Beide wurden in erster Instanz zur Zahlung von insgesamt 8.800 Euro verurteilt, weil sie anlässlich einer Kundgebung und Demonstration der rassistischen „Republikaner“ am 19. März 2016 am Oberbilker Markt in Düsseldorf zu einer Sitzblockade aufgerufen haben sollen. Gegen das Urteil hatten beide Berufung eingelegt. Die auf vier Tage angesetzte Berufungsverhandlung soll ausgerechnet am 20. April, dem Geburtstag Adolf Hitlers, mit einem Urteilsspruch enden.

Das Verfahren gegen den Mitarbeiter des Kulturzentrums zakk, Mischa Aschmoneit, und gegen den damaligen Geschäftsführer der „SJD Die Falken“, Torsten Nagel, steht in einer Reihe von Strafverfahren gegen Aktivisten des antifaschistischen Bündnisses „Düsseldorf stellt sich quer“. So wurde ein Verfahren gegen Johannes Dörrenbächer von „Düsseldorf stellt sich quer“ kürzlich vor dem Amtsgericht der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt gegen Zahlung von 1200 Euro an ein Kinderhospiz eingestellt. Dörrenbächer hatte sich im Mai 2017 beim Wahlkampfauftakt der völkisch-nationalistischen AfD in Düsseldorf an einer vollends friedlichen Sitzblockade beteiligt.
Opfer eines weiteren Kriminalisierungsversuchs ist der Gewerkschafter Kaspar Michels. Er hatte im letzten Jahr bei einer Podiumsveranstaltung zur NRW-Landtagswahl im Düsseldorfer Maxhaus, zu der auch die AfD eingeladen war, ein Schild hochgehalten. Auf diesem stand „Die AfD ist in Düsseldorf nicht willkommen“. Am 14. Februar entschied das Amtsgericht Düsseldorf den Prozess gegen Michels tatsächlich führen zu wollen, da dieser das fragwürdige Angebot des Gerichtes, das Verfahren gegen die Zahlung von 600 Euro einzustellen, ablehnte. Ein neuer Termin steht noch aus.
Gleich mehrere prominente Düsseldorfer, darunter etwa der stellvertretende Intendant des
Schauspielhauses Robert Koall und Rainer Pennekamp von der örtlichen Mahn- und Gedenkstätte hatten sich kürzlich mit den kriminalisierten Antifaschisten solidarisiert, gegen die aktuell seitens der Justiz Prozesse angestrebt werden. So auch Funktionsträger und Bundestagsabgeordnete der LINKEN, unter ihnen die Abgeordneten Andrej Hunko, Ulla Jelpke und ich, sowie die NRW-Landessprecherin Özlem Alev Demirel, der Landessprecher Christian Leye und LINKE-Landesgeschäftsführer Sascha H. Wagner.
„Wir erklären uns explizit solidarisch mit den kriminalisierten Antifaschisten und sichern ihnen unsere Unterstützung zu. Und wir bleiben dabei: Aktionen des zivilen Ungehorsams und friedliche Blockadeaktionen, zum Beispiel gegen Aufmärsche und Veranstaltungen von extremen Rechten und Rassisten, sind nicht nur zu begrüßen, sondern auch von der Rechtsprechung gedeckt. Antifaschismus ist nicht kriminell, sondern dringend erforderlich. Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“, heißt es in unserer Solidaritätsnote für die verfolgten Antifaschisten.
Tatsächlich ist die durchschaubare Kriminalisierungsstrategie, mit der Düsseldorfs Polizei und Justiz derzeit gegen engagierte Antifaschisten vorgehen, absolut inakzeptabel. Die NRW-LINKE solidarisiert sich daher explizit mit den Betroffenen und wird die anstehenden Prozesse sehr genau beobachten. In einer Zeit, in der Rassisten und völkische Nationalisten zunehmend Erfolge verbuchen, ist es die Pflicht aller Demokratinnen und Demokraten, dem brandgefährlichen Treiben der Rechten mit aller Kraft entgegenzuwirken. DIE LINKE wird sich daher auch zukünftig auf der Straße und in den Parlamenten gegen jedwede rechte Stimmungsmache stellen. Es geht zugleich darum, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu verteidigen. DIE LINKE ruft ihre Mitglieder und Sympathisanten außerdem auf, die betroffenen Antifaschisten sowohl durch die Beobachtung der Prozesse als auch finanziell zu unterstützen.

Protestaktion „Zivilcourage darf nicht bestraft werden“ Freitag, 9.3.2018 um 9.30 Uhr vor dem Gerichtsgebäude, Werdener Str. 1, Düsseldorf. (Prozessbeginn ist um 10.15 Uhr in Raum 2.119 im Landgericht) http://duesseldorf-stellt-sich-quer.de/blog
Solidaritätskonto:

Empfänger: KuPo e.V.
Stichwort: Zivilcourage
IBAN: DE 44 3005 0110 1004 7814 88

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