Schluss mit der Militarisierung der Polizeibehörden

In den letzten Wochen gab es große Diskussionen um das bayrische Polizeiaufgabengesetz. Eine durchaus breite Protestbewegung hat sich gegen die Verschärfung des Polizeirechts in allen Großstädten Bayerns gebildet. In Nordrhein-Westfalen kam ein solcher Massenprotest bislang nicht zustande, was sicherlich auch daran liegt, dass in Bayern in diesem Jahr gewählt wird.

Ein weiterer Grund könnte darin liegen, dass das bayerische Polizeiaufgabengesetz an vielen Stellen deutlich weiter geht. Insbesondere unterscheidet sich das Vorhaben in NRW dadurch, dass zwar ähnliche Befugnisse geschaffen werden, die Voraussetzungen jedoch deutlich strenger sind. In Bayern sind diese an den Begriff der „allgemeinen“ drohenden Gefahr gebunden, in NRW an eine „terroristische“ Gefahr. Ein Unterbindungsgewahrsam, das heißt Inhaftierung aufgrund einer reinen Prognoseentscheidung, ist in beiden Vorhaben vorgesehen, jedoch sind die Voraussetzungen in NRW höher und statt drei Monaten, wie in Bayern, ist in NRW die Höchstdauer ein Monat. Problematisch ist das dennoch, bedenkt man, dass die Höchstdauer bisher 48 Stunden betrug.

Sicherlich werden mehrere der neuen Regelungen vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben. Schon die Gefahrenbegriffe sind wohl zu unkonkret, um die daran gebundenen Maßnahmen zu rechtfertigen, besonders sticht das beim Unterbindungsgewahrsam hervor. Eine abstrakte Prognose, eine Person könne irgendwann in der absehbaren Zukunft irgendeine Straftat begehen, wie in Bayern vorgesehen, kann keinen Freiheitsentzug rechtfertigen. Weiterhin enthalten beide Reformen auch problematische Teile, was den Datenschutz anbelangt.

Nicht nur rechtlich, auch praktisch sind die Vorhaben zu kritisieren. Glaubt man der polizeilichen Kriminalitätsstatistik, ist Deutschland so sicher wie lange nicht mehr. Im Bereich des islamistischen Terrorismus, der tatsächlich eine Gefahr darstellt, ist fraglich ob diese Befugniserweiterungen die richtige Strategie sind. Betrachtet man den Fall Anis Amri, der den Anschlag am Breitscheidplatz Berlin verübte, ist aus der bisherigen Aufklärung festzustellen, dass weitere Ermittlungsbefugnisse wohl nicht die Lücken in der Kommunikation zwischen den Behörden und die mangelnde personelle Ausstattung in der Observation ausgeglichen hätten

Kritikwürdig ist aber vor allem, die den Vorhaben zugrundeliegende Politik. Konservative und leider auch Liberale greifen in Zeiten gesellschaftlicher Verunsicherung in die Methodenkiste der Repression. Daneben wird die Polizei hochgerüstet, teilweise auf paramilitärisches Niveau. Am Rande einer antifaschistischen Demonstration in Sachsen im Sommer letzten Jahres stellte sich die Polizei mit Sturmgewehren auf. Das gleiche Bild bot sich bei den G20 Protesten in Hamburg. Diskutiert wird ob Spezialeinheiten Handgranaten werfen und neu angeschaffte Panzerfahrzeuge mit Maschinengewehren ausgestattet werden sollen. Wie eine solche Politik geeignet sein soll eine Verunsicherung in der Bevölkerung zu mildern ist jedoch mehr als fraglich. Im Gegenteil können diese Maßnahmen den Eindruck erwecken, die Bundesrepublik rüste sich für einen Bürgerkrieg und das in Zeiten, in denen sich nach dem gesellschaftlichen Rechtsruck Teile der Bevölkerung sich in gefühlt chaotischen Zuständen befinden.

Diese Politik spielt dann genau denen in die Hände, deren Geschäftsmodell das Schüren von Ängsten ist, den rechten Kräften in der Gesellschaft, allen voran die AfD. Die AfD Fraktion in Nordrhein-Westfalen hat daher konsequenterweise einen Eigenen Gesetzesentwurf zur Änderung des Polizeigesetzes vorgelegt, der den Regierungsentwurf an Schärfe deutlich übertrifft. Die Gesellschaft läuft in Gefahr in eine Spirale aus Verunsicherung und verschärfter Sicherheitspolitik zu geraten. Der frühere Verteidigungsminister Peter Struck sagte einmal, Deutschlands Sicherheit werde nicht nur, aber auch am Hindukusch verteidigt. Sorgen wir dafür, dass unsere Sicherheit hier im Inland nicht so falsch verteidigt wird, wie es seit Jahren in Afghanistan geschieht.

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2 Antworten

  1. Macht führt oft zu Machtmissbrauch, vgl. z.B. Thomas Hobbes, Locke, Montesquieu, Marx, Milgram-Experiment, https://www.leadion.de/2010/12/15/Macht-veraendert-Menschen/, http://www.alltagsforschung.de/hang-zum-sadismus-macht-macht-mies/ . Dabei werden Heuchler gefördert und Kritiker geächtet- http://www.dev.enteso.com/public_html_alt/quality-forum/2003/messages/4400.htm. Dementsprechend findet eine dem vorauseilendem Gehorsam entsprechende Zensur statt- https://youtu.be/EuTkZky2ygs, wodurch man als Kritiker auch in Foren gesperrt wird.
    Die Organisationsstrukturen des kaiserlichen Obrigkeitsstaates blieben – verstärkt durch Zuschnitte der deutschen Justizorganisation auf den nationalsozialistischen Führerstaat – bis heute erhalten. Die neue Gewaltenteilung des Grundgesetzes steht nur auf dem Papier. Ihre praktische Umsetzung durch die Neugestaltung des Staatsaufbaus hat bis heute nicht stattgefunden, vgl. http://www.gewaltenteilung.de/#9. Die wohl wichtigste übernommene Ideologie der führenden Reichsbürger des 3. Reiches mit Freistellung des menschenfeindlichen Machtmissbrauchs durch die Justiz wurde in der BRD übernommen- https://youtu.be/PHAsBMng1DY. Deshalb bzw. wegen dem Gruppenegoismus funktioniert z.B. bei Richtern die Dienstaufsicht nicht- http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682. Es scheinen auch Führer verschiedener Gruppen auf Vernichtung von Untertanen gerichteten Zusammenhalt zu pflegen. So kann man z.B. unter http://www.sgipt.org/lit/sonstige/FDRSDuPO.htm in einer Buchvorstellung lesen: „Was treiben Politik, Ärzteschaft und Justiz mit Menschen…. die angeblich selbst nicht wissen, was sie tun? Es ist längst an der Zeit, davon zu erfahren; weil ein Rechtsstaat keiner ist, wenn seine Gesetze nicht für alle gelten.“
    Weiteres zur Wirkung der beibehaltenen Reichs- bzw. Nazi-Strukturen:
    Das härtste bayer. Polizeiaufgabengesetz seit 1945- https://www.stern.de/neon/wilde-welt/politik/polizeigesetz-in-bayern—es-ist-unfassbar—und-erinnert-an-das-alte-rom-7988040.html. Grundrechtseinschränkungen wurden mit § 89 Bundeskriminalamtsgesetz geschaffen- https://newstopaktuell.wordpress.com/2018/05/09/alarm-einschraenkung-der-grundrechte-ab-25-mai-2018/. Bayern will psychisch Kranke wie Straftäter behandeln- https://www.stern.de/neon/wilde-welt/politik/depression–bayern-will-psychisch-kranke-wie-straftaeter-behandeln—geht-s-noch–7944978.html. Die Bundesregierung will freies Wissen filtern, vgl. https://blog.wikimedia.de/2018/05/02/danke-aber-das-reicht-nicht-nouploadfilter/. Seehofer will die totale Überwachung- https://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/seehofers-plaene-100.html. Es gibt ein „Dezernat für Staatssicherheit“ namens „Sonnenstaatland“, wo nach für mich glaubhaften, z.B. unter https://yadi.sk/i/WfhLqOBS3Hzp9C zu findenden Leaks offenbar Politik und Rechtspflege gesteuert werden. Auf Seiten 71 und 72 der Leaks ist dokumentiert, dass bei der Landtagswahl im Saarland 2017 Wahlhelfer und Software manipuliert wurden und dass Wahlmanipulationen (offensichtlich uns Steuerzahlern) 2,5 Mio € gekostet hatten. Bei weiteren Wahlen ist auch mit Manipulation in Richtung zum Machtmissbrauch bewährten Einparteiensystems (CDU/CSU)zu rechnen. Nicht gleichgeschaltete Journalisten erhalten bereits Morddrohungen, siehe https://www.youtube.com/watch?v=nncRYQB6ugw. Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen sind systemkonform- https://beamtendumm.wordpress.com/2012/10/04/nochmals-richter-fahsel/ u.a.. Dementsprechend liegen die Erfolgschancen beim Bundesverfassungsgericht bei nur 0,2 bis 0,3 %, vgl. https://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-Rüdiger-Zuck/dp/3406467237 . Der positive Sinngehalt der einschlägigen Gesetze wird von Beamten derart deformiert, dass vom ursprünglichen Gesetzeszweck so gut wie nichts übrig bleibt- http://web.wengert-gruppe.de/wengert_ag/news/2003/SteuerstrafverfinDeutschland.pdf. Grundsätzliche Methode aller Gerichte, Behörden und Petitionsausschüsse ist die Verfälschung und Ignorierung des wahren Sachverhalts und die Ignorierung oder Verdrehung des Rechts- http://unschuldige.homepage.t-online.de/.
    Die Ursachen für fehlende Rechte scheinen in Selbstsucht, Geldgier und im Gruppenegoismus (der Herrschenden) zu liegen.
    Volksabstimmungen (besonders zum Thema Bürgerrechte) wären wichtig, werden aber nicht gestattet werden, zumal richtige „Führer“ keine Mitbestimmung wollen.
    Weiterverbreitung (auch auszugsweise) gestattet.

  2. Wer Polizeien zu unfehlbaren bzw. absolutistischen „Göttern“ erhebt, handelt bewußt gegen demokratische Prinzipien und stellt sich somit gegen das Grundgesetz. Personenkreise und handelnde Politiker müßen als solcher identifiziert werden und in der alltäglichen politischen Arbeit namentlich genannt werden, ungeachtet der politischen Heimat.

    Kurz um, wenn demokratische Rechtsgrundsätze ohne Ausrufung einer Notstandsverordnung beliebig außer Kraft gesetzt werden, errichtet willentlich und wissentlich einen Polizeistaat. Berechtigt ist daher die Frage: „Wer schützt mich vor den staatlichen Mob, s. G20 oder USA.“

    Der Bürger muß jederzeit bereit sein seine Freiheit gegenüber der Herrschaft zu verteidigen. Dieses Widerstandsrecht ist sittliche Pflicht und obliegt sachgemäß dem Verhältnismäßigkeitsprinzip. Gegen Gesetzesverletzung gibt es Rechtsschutz n. Art. 19 Abs. 4 GG. Wehret den Anfängen!!! .

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