Den repressiven Überwachungsstaat stoppen!

Bayern will aus Menschen mit psychischen Erkrankungen Straftäter machen: Das sogenannte „Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz“ (Bay¬PsychKHG) ist alles andere als ein Hilfegesetz. Es beraubt Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen ihrer Freiheits- und Persönlichkeitsrechte.
Geht es nach der CSU sollen die Möglichkeiten für eine Zwangseinweisung in die Psychiatrie ausgeweitet werden. Auch soll eine „Unterbringungsdatei“ angelegt werden, in der mindestens fünf Jahre Informationen über alle auf Anordnung eines Gerichts in die Psychiatrie Eingewiesenen gespeichert werden sollen. Als Konsequenz aus den Verbrechen der deutschen Faschisten, vor allem dem Missbrauch der Psychia¬trie während des Hitlerregimes, muss ein Gericht eine klare Selbst- und/oder Fremdgefährdung feststellen, um Menschen gegen ihren Willen in einer Psychiatrie unterbringen zu können. Die CSU hingegen will durchsetzen, dass fortan Menschen auch gegen ihren Willen in eine psychiatrische Einrichtung gesteckt werden können, die „Rechtsgüter anderer, das Allgemeinwohl oder sich selbst“ gefährden.

Zur Erinnerung: Einer aktuellen Untersuchung der Barmer Ersatzkasse zufolge leidet jede/r Vierte im Alter zwischen 18 und 25 Jahren an psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder Panikattacken. Allein in den Jahren 2005 bis 2016 ist die Zahl der Betroffenen in diesem Altersabschnitt um satte 38 Prozent von rund 1,4 Millionen auf insgesamt 1,9 Millionen Betroffene gestiegen. Wo Menschen, die unter Depressionen leiden, Angst vor ihrer Kriminalisierung haben müssen, steigt jedoch auch die Gefahr, dass sie für Hilfsangebote nicht mehr erreichbar sind und verstärkt Suizide drohen.

Anstatt sich Gedanken über die Ursachen des dramatischen Umfangs der psychischen Erkrankungen – besonders bei jungen Menschen – und darüber zu machen, in welchem Zusammenhang das mit der gesellschaftlichen und sozialen Situation in Deutschland und weltweit zu tun hat, nähern wir uns auch auf dieser Ebene immer mehr einem repressiven Überwachungsstaat. So reihen sich die Pläne der CSU im Umgang mit psychisch Erkrankten in eine Politik ein, die massive Einschränkungen der Freiheitsrechte bedeutet. So zum Beispiel auch bei der Novellierung des bayerischen Polizei-Aufgaben-Gesetzes (PAG). Auch hier überholt die CSU die AfD mittlerweile rechts.
Sowohl in Bayern, aber auch in Bremen und Nordrhein-Westfalen werden aktuell von den dortigen Landesregierungen folgenschwere Änderungen der Polizeigesetze vorbereitet, die allesamt mit der gleichen Stoßrichtung zu einer massiven Beschränkung der Grund- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger führen werden. Mit der pauschalen Begründung des vermeintlichen Kampfes gegen Terroristen und Schwerstkriminelle soll es künftig unter anderem zu vorsorglichen Aufenthalts- und Kontaktverboten, vorbeugender Inhaftierung, Durchsuchung- und Überwachungsmaßnahmen gegen alle Bürgerinnen und Bürger auch ohne konkreten Tatverdacht kommen können. All dies geht einher mit der Ausweitung der Videoüberwachung in der Öffentlichkeit, der Einführung von Elektroschockpistolen – sogenannten Tasern – der Einführung von elektronischen Fußfesseln für nicht genauer definierte „Gefährder“ und einer noch weiter ausufernden Militarisierung der Innenpolitik.

Auch die verbliebenen Reste des aufgrund der Verbrechen des deutschen Faschismus historisch erwachsenen Trennungsgebotes von Polizeien und Geheimdiensten wird zunehmend entsorgt. So soll die Polizei in Bayern künftig präventive Ermittlungen durchführen, Post und Computer durchsuchen – und dies alles ohne einen Verdacht auf eine konkrete Straftat. Zukünftig sollen V-Leute eingesetzt werden, die auch in Privatwohnungen filmen und diese durchsuchen dürfen sollen. Auch dürfen Beamte künftig unter Vorspiegelung einer falschen Identität Kontakt zu Verdächtigen aufnehmen können. Das neue Polizeigesetz soll bereits ab kommenden Sommer gelten und macht den Freistaat damit zu einem Überwachungsstaat erster Güte. Der Gedanke, dass der neue Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) das neue geplante bayerische Polizeigesetz als Blaupause für eine Novelle der Bundesgesetzgebung im Bereich der Polizeibehörden nutzen wird, dürfte kaum von der Hand zu weisen sein.
Eine ähnliche Entwicklung steht unterdessen auch im von CDU und FDP regierten Nordrhein-Westfalen bevor. Dort hatte die Landesregierung als einen ihrer ersten Schritte flugs die von der Vorgängerregierung kurz zuvor beschlossene Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte kassiert. Erst kürzlich sprach sich CDU-Landesinnenminister Herbert Reul für „robuste“ Polizeieinsätze aus, womit wohl gemeint ist, dass die Beamten fortan ohne genauer hinzusehen erst einmal den Knüppel schwingen sollen. Zugleich soll auch in NRW der Überwachungsstaat ausgebaut werden. Datenschutz findet mehrheitlich auf dem Papier statt und auch im bevölkerungsreichsten Bundesland wird nach dem Vorbild von Bayern die gängige Praxis der Unschuldsvermutung ad absurdum geführt. Auch für potentiell Beschuldigte dürfte die Luft dünner werden: Bis zu sieben Tage soll eine Person künftig in Gewahrsam genommen werden dürfen – ohne eine Anklage versteht sich. Auch Fußfesseln sollen künftig verstärkt zum Einsatz kommen – und zwar eben nicht nur bei bereits überführten und verurteilten schweren Straftätern, sondern vielmehr bei sogenannten „Gefährdern“, was keineswegs nur religiöse bzw. terroristische Fanatiker meint, sondern alle, die von den Sicherheitsbehörden dafür gehalten werden. Wie in vielen anderen Bundesländern auch, soll die Videoüberwachung im öffentlichen Raum massiv ausgeweitet werden. Die Speicherfristen sollen verlängert werden.

Während die geplanten Novellierungen der Polizeigesetze in der breiten Bevölkerung bisher kaum für Protest sorgen, sind Bürgerrechtsorganisationen in Alarmbereitschaft. Sie warnen vor den härtesten Polizeigesetzen nach 1945. Datenschützern stößt unter anderem auch die geplante Erweiterung von Videoüberwachung übel auf.

Was hier in Arbeit ist, ist einer der massivsten Angriffe auf den Rechtsstaat, der von denjenigen Kreisen ausgeht, die eigentlich zu dessen Schutz verpflichtet sind. Fortan dürfte es für die politische Linke darauf ankommen, die Verfassung vor den sogenannten Sicherheitsbehörden zu schützen, die diese nach und nach abschaffen. Womit die Gesetzesverschärfungen auch immer im Einzelnen begründet werden, sie gehören vollends abgelehnt. Sie sind der wahre Angriff auf einen freiheitlichen Rechtsstaat. Wer eine Dauerüberwachung und Militarisierung der deutschen Innen- und Sicherheitspolitik – Stichwort Polizeieinsatz beim G20-Gipfel in Hamburg – ablehnt, wird nicht umherkommen schnellstmöglich und offensiv für seine Rechte auf die Straße zu gehen.

Kriminalisierung und Stigmatisierung sind der vollkommen falsche Weg und absolut inakzeptabel! DIE LINKE wird sich den anhalten Angriffen auf die verblieben demokratischen Grundrechte entschlossen entgegenstellen. Was Menschen mit psychischen Erkrankungen wirklich brauchen, sind kompetente Hilfe und Unterstützung – und keine Kriminalisierung.

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Eine Antwort

  1. das Internet erlaubt es,das man menschen überwachen kann-und da ist es egal,wie lange die speicherfrist ist-den im Internet,lässt sich das meiste wieder finden-als es das Internet,noch nicht gab-da konnte man,für einen einigermassenhaften Datenschutz sorgen-das man dies in der zeit des Internet noch kann,ist eine Vortäuschung-

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