Entrechtung als Krisenlösung

Seit Beginn der Krise 2008 sind fast 10 Jahre vergangen. Als Maßnahmen zu ihrer Lösung wurde das Arbeitsrecht vielfältig reformiert. Doch hilft dies wirklich?

Von der Krise, die seit 2008 andauert sind alle europäischen Länder betroffen. Die Zahl der Arbeitslosen stieg überall und besonders in Südeuropa schoss die Arbeitslosenquote in die Höhe. Gleichzeitig mit ihr wuchs auch die Armut. Vor allem unter Jugendlichen stieg sie exponentiell schnell –  so sind im europäischen Durchschnitt 20% der 15-24 Jährigen arbeitslos. In Spanien sogar fast 40%.  Zugleich zielten die Reformen auf die Lockerung von Mindeststandards im Arbeitsrecht. Der Druck auf Löhne und die Angst vor Entlassungen stieg, während soziale Leistungen, wie die Absicherung bei Verlust des Arbeitsplatzes, eingeschränkt wurden. Der Fokus der europäischen Regierungen und der sogenannten Troika (europäische Zentralbank, Internationaler Währungsfond und Europäische Kommission), welche die Krise europaweit autoritär managte, lag auf Reformen im Arbeitsrecht.
Einige Länder setzten Reformen von sich aus um, andere wie etwa Griechenland wurden dazu gezwungen, indem finanzielle Unterstützung nur nach Umsetzung einschneidender Reformen genehmigt wurde. Flexicurity lautete die magische Formel: Mehr Flexibilität (flexibility) für ArbeitgeberInnen und mehr Sicherheit (security) für ArbeitnehmerInnen. Dafür wurden Stellen befristet, die maximale Anzahl an Überstunden dereguliert und der Kündigungsschutz gelockert. Auch die Mitspracherechte der Gewerkschaften als Vertreter der ArbeitnehmerInnen wurden eingeschränkt: in vielen Ländern wurden die Forderungen der Angestellten nicht mehr für ganze Branchen verhandelt, sondern auf der Ebene der einzelnen Unternehmen. Gewerkschaftlichen Forderungen verloren so an Gewicht. Viele der Reformen wurden ohne Mitsprache der Sozialpartner abgestimmt oder gar vorbei an nationalen Parlamenten umgesetzt.

All diese Änderungen im Arbeitsrecht schienen auf den ersten Blick die Lage zu verbessern. So sind die Arbeitslosenquoten ein wenig gesunken, die Wirtschaft erholte sich und in einigen Ländern waren Wachstumstendenzen Richtung Vorkrisenniveau zu erkennen. Zwar hatten vielen Menschen Arbeit, jedoch reichte ihnen diese oft nicht zum überleben. Befristete und schlecht bezahlte Jobs verstärken den sozialen Druck auf die Bevölkerung. Die Arbeitsverhältnisse werden zunehmend unsicherer und kurzfristiger, sodass die Angst vor Entlassungen oder ablaufenden Arbeitsverträgen und damit die Angst vor sozialem Abstieg und Armut stets in den Köpfen der Menschen ist.

Ein aktuelles Beispiel für derartige Reformen ist Frankreich, das im Verlauf der Krise zwar bereits Reformen durchführte, aber jetzt eine zweite tiefgreifende  Arbeitsmarktreform in Angriff nimmt. Bereits 2015 wurde unter dem sozialdemokratischen, französischen Präsidenten Hollande eine erste Arbeitsmarktreform durchgesetzt. Über Monate demonstrierte die Bevölkerung in den französischen Städten und leistete dagegen Widerstand. Um die Reformen schnell auf den Weg zu bringen, nutzte Premierminister Manuel Valls den Artikel 49 der französischen Verfassung, der es ermöglichte die Reformen ohne Zustimmung der Nationalversammlung durchzusetzen. Der aktuelle Präsident Emmanuel Macron führt diese Reformen fort. Mit ihnen soll der Kündigungsschutz gelockert und Tarifverhandlungen verlagert werden, so dass diese in den einzelnen Betrieben statt branchenweit stattfänden. Die Mitentscheidungsrechte der Gewerkschaften würden dadurch geschwächt. Auch der aktuelle Protest ist wieder groß. Im September gab es mehrere Aktionstagezu denen Gewerkschaften, Parteien und soziale Bewegungen aufgerufen haben. Auch Macron greift auf einen Artikel der Verfassung zurück, der es ihm ermöglicht die Reformen sofort umzusetzen und erst im Nachhinein durch das Parlament legitimieren zu lassen.

Solche arbeitsmarktrechtlichen Versuche die Wirtschaftskrise zu lösen, verschieben die Konsequenzen der Krise auf die Bevölkerung, welche unter den sozialen Folgen leidet. Errungenschaften der letzten Jahrzehnte im Arbeitsrecht wurden und werden weiter abgebaut. Ein nachhaltiges Krisenmanagement, das den sozialen Zielen der Europäischen Union entspricht, sieht anders aus.

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