Foto © Aufstehen gegen Rassismus

Stoppt die Brandstifter der AfD

Die Landespartei der AfD  in NRW ist sehr bemüht, sich ein gemäßigtes Image zu geben. Doch auch in NRW ist die AfD nicht nur eine durch und durch rassistische Partei, die insbesondere gegen Geflüchtete und Muslime hetzt. Sie ist eine faschistische Partei im Werden.

Denn auch in NRW befeuert sie den Verschwörungsmythos einer vermeintlichen Islamisierung. Es war dieser Mythos vom angeblichen „Großen Austausch“, der unter anderem den Mörder von Walter Lübcke in Kassel und die Attentäter von Halle und Hanau zu ihren grausamen Taten trieb.

So gab die Landtagsfraktion der AfD ein Malbuch für Kinder heraus. Im  waren etwa Menschen mit türkischer Flagge und gezücktem Revolver im Autokorso abgebildet. Ein anderes Bild zeigte unter dem Banner „Wir baden das aus“ vollverschleierte, mit Messern bewaffnete und Frauen jagende Männer mit Knochen im Haar. Schon Kindern wollte die Landtagsfraktion vermitteln, dass schwarze Menschen, muslimische Frauen und Menschen mit türkischer Migrationsgeschichte gewalttätige und verschlagene Terroristinnen und Terroristen wären. Dank zahlreicher Proteste musste die AfD die Verbreitung des Malbuchs stoppen. Wie üblich verharmloste sie die Herausgabe als großes Missverständnis.

Nicht nur die Landtagsfraktion der AfD scheint mit Rassismus erst dann ein Problem zu haben, wenn sie öffentlich dafür kritisiert wird. In vielen lokalen Strukturen läuft das ähnlich. Als in Nürnberg Ende 2019 ein neues Christkind bekannt gegeben wurde, empörte sich die Marler AfD: „Nürnberger Christkind heißt Benigna Munsi. War da nicht mal was mit ‚Christkind und goldenen‘ Haar?“ Abgesehen davon, dass zentrale Figuren des Christentums im Nahen Osten mit Sicherheit nicht blond und blauäugig waren, zeigte die Marler AfD deutlich, wie egal ihnen Nächstenliebe und wie wichtig dagegen Rassismus ist.

In Essen verteilte die AfD wenige Monate vor dem schrecklichen Terroranschlag von Hanau Flyer gegen die Eröffnung einer Shishabar im bildungsbürgerlichen Stadtteil Rüttenscheid. Darin fantasierte sie eine vermeintliche Islamisierung herbei und machte Stimmung gegen Shishabars und Menschen, die dort ihre Abende verbringen. Solche Beispiele sind keine Einzelfälle, sondern die Regel bei der AfD in NRW.

Rassismus, auch antimuslimischer Rassismus ist sicherlich keine Erfindung der AfD. Die AfD kann anknüpfen an rassistische Vorurteile wie sie bereits erfolgreich von Ideologen wie Huntington und Politikerinnen und Politikern anderer Parteien wie Sarrazin, Seehofer, Palmer & Co. verbreitet wurden und werden. Doch die AfD treibt rassistische Stimmungsmache auf die Spitze. Sie ist ideologisch, praktisch und personell bestens vernetzt mit Nazihooligans, Identitären und anderen Gruppierungen der extremen Rechten, die bereit sind, Worten auch Taten folgen zu lassen.

Umso wichtiger, die AfD zurückzudrängen und gemeinsam mit von Rassismus und rechter Hetze direkt betroffenen Menschen aktiv zu werden. Rassismus ist keine Alternative – Unsere Alternative ist Solidarität!

Ein Beitrag von Jules El-Khatib und Igor Gvozden,

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4 Antworten

  1. Am Samstag, 13. April 2019, veranstaltete, richtiger verunstaltete die AfD in Köln einen sog.
    „Bürgerdialog“. Siehe hierzu den Artikel „Nachbetrachtung der gestrigen Ereignisse in Köln“ auf der website der ANTIFASCHISTISCHEN AKTION SÜDPFALZ.
    Wenn Sie diesen Artikel anklicken, sehen Sie einen Clip, in welchem Sie sehen, wie eine Person im knallroten Pullover und schwarzer, in den Nacken gezogener Schirmmütze von den Cops abgeräumt wird. Diese „knallrote“ Person bin ich, Markus Wolf. Ich bekam ein Ermittlungsverfahren wegen „Hausfriedensbruch“ und „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“, ich erstattete Gegenanzeige gegen die Polizisten und den AfD-Versammlungsleiter.
    Der „strengst objektive“ Oberstaatsanwalt(OSTA) Willuhn stellte sowohl das gegen mich gerichtete als auch die von mir angestrengten Ermittlungsverfahren ein.
    Unter Az. 121 Js 606/19 StA Köln gab OSTA Willuhn eine m.E. sehr merkwürdige Begründung ab.
    Aufgrund der ausgewerteten Videografien müsse davon auszugehen sein, dass ich mich am Versuch der Versammlungssprengung nicht beteiligt hätte und meine gewaltsame Entfernung aus dem Saal durch die Freunde und Helfer der AfD rechtswidrig war, aber dies bedeute nicht „automatisch“, dass die Polizisten sich strafbar gemacht hätten, weil sie eine rechtswidrige Maßnahme durchführten. Das wäre nur möglich, wenn die Cops gewusst hätten, dass diese Maßnahme widerrechtlich sei oder dies zumindest billigend in Kauf nahmen. Und das wäre angeblich nicht nachzuweisen.
    Die Polizisten hätten auf die Angaben des AfD-Funktionärs vertrauen können, der zuvor signalisiert habe, dass ich „gestört“ hätte. Aussserdem sagte der AfD-Mann als „Zeuge“ aus, ich sei „die ganze Zeit sehr auffällig und sehr laut“ gewesen.
    Und Oberstaatsanwalt Willuhn räumte auch hier ein, dass diese Angaben nicht stimmten – dennoch wird gegen den AfD-Mann keine Anklage erhoben.
    Der AfD-Mann sei einem „Irrtum unterlegen“ und dieser Irrtum sei wesentlich begünstigt worden durch die „massiven Störungen“, „tumultartige Situation“ usw.
    Hierzu muss festgestellt werden, dass es auf dieser Veranstaltung KEINE „groben“ bzw. „massiven“ Störungen gab, denn Beifallklatschen und Buhrufe sind keine Störungen im Sinne des § 21 Versammlungsgesetz(VersG), sondern von der Meinungsfreiheit geschützt.
    Ich könnte noch länger darüber schreiben, will aber – vorläufig – zum Ende kommen.
    Der zu „strengster Objektivität“ verpflichtete Oberstaatsanwalt Wiluhn legt die „strengste Objektivität“ dahingehend aus, zugunsten der AfD zu handeln.
    Wenn Ihr Herrn Willuhn nach der Richtigkeit meiner Angaben fragen wollt, bitte!
    Kontaktadresse Willuhn´s: Staatsanwaltschaft Köln, Az. 121 Js 606/19, Am Justizzentrum 13, 50939 Köln, Tel: 0221-477-4550

    1. Hallo Markus, ich saß an diesem Abend des Samstag, 13.04.19 zwei Reihen hinter Dir und fand es damals schon unglaublich und unfassbar, was die AfD da abgezogen hat.
      Und jetzt auch noch die Frechheit besitzen, sinngemäß zu sagen „Was willst Du eigentlich, die Bullen haben zwar rechtswidrig gehandelt, aber die hätten sich auf das verlassen können, was der AfD-Funktionär Bernd Walter Rummler ihnen gesagt hätte. Und statt wenigstens diesen Rummler zur Rechenschaft zu ziehen, sagt man, er sei hald einem „Irrtum unterlegen“.
      Frage:
      Ist die „objektivste Behörde der Welt“, wie sich die Staatsanwaltschaft bescheiden nennt, auch im linken Lager so grosszügig und entgegenkommend?

      Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat meines Wissens nach bis jetzt immer noch keine Stellungnahme abgegeben, wie die Stadt Köln dazu kam, der AfD städtische Räumlichkeiten zu überlassen?
      Bleibt nur die Hoffnung übrig, dass wenigstens nach diesem Skandal die Stadt Köln der AfD keine städtischen Räumlichkeiten mehr überlässt. Das Einzige, was die AfD gegen die Verweigerung städtischer Räume machen kann ist, vors Verwaltungsgericht zu gehen und dann hoffe ich, dass die AfD erst nach zwei, drei Jahren einen termin bekommt und die Klage der AfD mit Pauken und Trompeten abgewiesen wird.

    2. Ich schreibe mir quasi selber eine „Antwort“ bzw. eine Ergänzung:
      Oberstaatsanwalt Willuhn als Vertreter der eigenen Angaben zu folge der „objektivsten Behörde der Welt“ schreibt im Bescheid zu Az. 121 Js 606/19 u.a.:

      „…Raum für den Sachverhalt unmittelbar noch vor Ort erhellende Ermittlungs- oder Rückfragemaßnahmen der Beamten ersichtlich nicht vorhanden war…“

      Und nun schaut Euch bitte nochmal den Clip an, der im Artikel „Nachbetrachtung der gestrigen Ereignisse in Köln“ auf der website der ANTIFASCHISTISCHEN AKTION SÜDPFALZ veröffentlicht wurde! Ich sagte dem Freund und Helfer der AfD, „ich habe nicht ein Wort gesagt, das könne der Herr bezeugen!“ Mit „dem Herrn“ war der AfD-Versammlungsleiter Bernd Walter RUMMLER gemeint. Die Cops scherten sich nicht um meinen Hinweis, sondern entfernten mich gewaltsam.
      Es wäre ohne weiteres möglich und auch „zumutbar“ gewesen, dass der Polizist Herrn Rummler fragt, ob es denn wirklich stimme, dass die Person im knallroten Pullover wirklich „gestört“ habe.
      Dafür wäre also kein „Raum“, also keine Möglichkeit, keine Zeit, keine Gelegenheit da gewesen?!
      Aber es war „Raum“ vorhanden, mich gewaltsam abzuräumen, mir ohne jede Rechtsgrundlage ein Ermittlungsverfahren wg. „Hausfriedensbruch“ und „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ reinzudrücken und mich etwa eine Stunde lang in einem Nebenraum gefangen zu halten.
      Es wäre weit weniger zeit und „kraft“aufwändig bzw. „gewalt“aufwändig, wenn die Cops Herrn Rummler gefragt hätten.

      Zurück zum „strengst objektiven“ Oberstaatsanwalt Willuhn: Ich bin der vielleicht „falschen“ bzw. subjektiven Meinung, dass Willuhn entweder die Frechheit in Person ist oder dass in seinem Oberstübchen etwas nicht ganz richtig funktioniert, wenn er behauptet, es sei kein „Raum“ vorhanden gewesen, um vor Ort zu ermitteln oder rückzufragen.
      Juristisch drückt man das auch wie folgt aus: Oberstaatsanwalt Willuhn „verkennt bewusst den Sachverhalt“, das heisst auf Deutsch, Willuhn stellt sich dumm, tut so, als ob kein „Raum“ für Rückfragemaßnahmen/Ermittlungen gewesen wäre.

      Frage:
      Was hat die AfD an diesem Samstag, 13. April 2019 in der Kölner Volkshochschule gezeigt bzw. demonstriert?
      Antwort:
      Sie hat einen Vorgeschmack dessen geliefert, was uns blüht, wenn diese … sagen wir mal vornehm „Leute“ an die Macht kämen.

      Gewalt, Willkür, Unrecht, Diktatur.

      Zugegeben, als Betroffener der Polizeigewalt bin ich „subjektiv“ und „befangen“, klar.
      Aber die meisten LeserInnen werden doch objektiver und unbefangener sein als ich.
      Also bitte äussert Euch, wenn Ihr anderer Meinung seid als ich.

  2. Betrifft:
    1. „Bürgerdialog“ der AfD in Köln am 13.04.19
    2. Die ersten drei Leserkommentare

    Nicht nur die Behandlung von Markus Wolf war grob rechtswidrig, sondern auch die ca. 25 „Saalverweise“ und eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen „Hausfriedensbruch“ und dies hätte Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn unstreitig erkennen müssen, da er zur „strengsten Objektivität“ verpflichtet ist.
    Es mag sein, dass die 25 Menschen „laut gerufen“ und „fortdauernd geklatscht“ haben, aber das ist keine „Störung“ im Sinne des § 21 VersG, die zum Ausschluss aus der Versammlung berechtigt.

    „Normalerweise“ – aber was ist im Zusammenhang mit der AfD schon „normal“? – müsste Oberstaatsanwalt Willuhn nicht nur wegen „Strafvereitelung im Amt“ (§ 258a StGB) auf die Anklagebank, sondern auch wegen „Rechtsbeugung“ (§ 339 StGB) und „Verfolgung Unschuldiger“ (§ 344 StGB).
    Ich bitte Euch, im Wikipedia die Definition von „Rechtsbeugung“ und „Verfolgung Unschuldiger“ nachzulesen, damit ich nicht noch mehr schreiben muss.
    Ich setze mich allerdings jetzt selber in Widerspruch, denn mit juristischen Mitteln kann man die AfD und die Polizei und Justiz, die wie „ein Mann“ hinter der AfD stehen, nicht bekämpfen.
    Wie man sieht, handhabt die Justiz die Gesetze so: Beliebig dehnbar aber dennoch so straff, dass es einem die Luft abschnürt.

    Nein, das einzige, was Erfolg verspricht, ist massive Öffentlichkeitsarbeit.
    Wir müssen der Öffentlichkeit, dem „Volk“, in dessen Namen (Un)“Recht“ gesprochen wird, nachweisen, dass es keine „unabhängige“ Justiz, keine „strengst objektive“ Staatsanwaltschaft gibt.
    Und die AfD, die hinter der AfD stehende Polizei und Justiz kann nur durch eine breite Massenbewegung bekämpft werden.

    Susanne Lehmann
    Antifaschistin und Jurastudentin

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