Bombardierungen des türkischen Militärs auf Kurdinnen und Kurden im Irak verstoßen gegen Völkerrecht

Die aggressive Angriffspolitik der Türkei hat bereits vielen Menschen das Leben gekostet, so auch bei der Bombardierung des Flüchtlingscamps in Machmur (Maxmur). Ein von mir in Auftrag gegebenes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zu den Militäroperationen der Türkei gegen PKK-Stellungen im Nordirak aus völkerrechtlicher Sicht (WD 2 – 3000 – 057/20) bestätigt, die Verstöße gegen das Völkerrecht.

Nicht erst seit Angriff des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan auf Afrin im Frühjahr 2018 („Operation Olivenzweig“) sowie seinem Einmarsch in Rojava im Oktober 2019 herrscht in Nord- und Ostsyrien der Ausnahmezustand. Die Angriffe nehmen weiter zu und Erdoğans „Rechtfertigungslogik“ bleibt die Gleiche. Damals, genau wie heute, verstößt die türkische Regierung mit den Bombardierungen von Kurden vorsätzlich gegen Völkerrecht. Und genau wie im Oktober letzten Jahres ist die Bezugnahme auf das Recht der Türkei auf Selbstverteidigung falsch.

Erdoğans Angriffe

Wie die jüngsten Bombardierungen des türkischen Militärs auf dem Territorium des Iraks reiht sich auch der Angriff auf Maxmurn in eine Serie der offensichtlichen Angriffspolitik der Türkei ein. Das WD-Gutachten stellt unmissverständlich einen Verstoß gegen das Gewaltverbot fest und bestätigt, was wir Aktivist*innen, Journalist*innen und Beobachter*innen wiederholt sagen: Die türkische Regierung bricht erneut vorsätzlich das Völkerrecht.

Es gibt schlichtweg keine Selbstverteidigungslage für die Türkei in diesen Gebieten, die diesen „Verstoß gegen das Gewaltverbot gegenüber dem Irak rechtfertigen könnte“, so das WD-Gutachten.

Erdoğan verfolgt mit der militärischen Angriffsserie nach wie vor das Ziel, die Region absichtlich zu destabilisieren und mit allen Mitteln ein zusammenhängendes Gebiet zu verhindern, das von Kurdinnen und Kurden bewohnt und verwaltet wird.

In dem Gutachten kann kein „unmittelbar bewaffneter Angriff“ seitens der PKK festgestellt werden. Auch dies bestätigt Erdoğans völkerrechtswidriges Vorgehen.

Deutschland in der Verantwortung

Die Bundesregierung muss den völkerrechtswidrigen Angriff der Türkei verurteilen und möglichst großen Druck ausüben. Deutschland trägt Verantwortung und „könnte als derzeitiger Inhaber des Vorsitzes des VN-Sicherheitsrates eine Dringlichkeitssitzung beantragen und das türkische Vorgehen im Nordirak als nicht völkerrechtskonform monieren, um ggf. eine entsprechende Resolution bzw. zumindest eine Erklärung des Sicherheitsrates zu erwirken“, so das WD-Gutachten. Das wäre das Mindeste.

Wir fordern die Beendigung der militärischen Operation der Türkei. Deutschland muss alles in seiner Macht Stehende tun, um diese Forderung zu unterstützen. Außerdem müssen endlich sämtliche Waffenexporte aus Deutschland in die Türkei beendet und die Auflösung des EU-Türkei-Deals umgesetzt werden.

„Als Beispiel könnte das Vorgehen Frankreichs nach der türkischen Militäroperation ‚Olivenzweig‘ in Nordsyrien im Januar 2018 dienen. Frankreich hatte damals eine Dringlichkeitssitzung des VN-Sicherheitsrates beantragt und dabei einen umfassenden Waffenstillstand und einen bedingungslosen Zugang für humanitäre Hilfe gefordert“, so der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages.

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