Solidarität mit Maria - Quelle: https://umbruch-bildarchiv.org/solidaritaet-mit-maria/

Berlin – „Es gibt Menschen die uns hier nicht haben wollen“

4 Jahre und 9 Monate für rassistischen Mordversuch und gefährliche Körperverletzung an Romafamilie in Berlin

Am 29. März diesen Jahres stiegen die 59-Jährige Maria G., ihr Mann und ihr Schwager in die U-Bahn im Norden Berlins und setzten sich hin. Unvermittelt wurden sie von einer weißen deutschen Frau, erst rassistisch mit „Scheiß Zigeuner, was macht ihr hier?“ beschimpft, woraufhin die Frau ein Messer aus ihrer Tasche zog. Die Frau attackierte alle drei mit gezielten Stichen gegen Marias Nacken und in den Oberkörper von Marias Schwager. Die Familie versuchte sich zu schützen und die Frau von ihrer Tat abzubringen. Am U-Bahnhof Rehberge verlagerte sich das Ganze auf den Bahnsteig. Die Angreiferin ließ nicht nach. Erst hier griff ein Passant ein und versuchte die Angreiferin festzuhalten und zu entwaffnen. Sie schrie ihn an, ob er bescheuert sei, sie sei Deutsche und warum er ihr als Deutscher in den Rücken falle. Als die Polizei und Rettungskräfte antrafen bluteten Maria, sowie ihr Schwager. Nur um wenige Zentimeter wurde Marias Halsschlagader nicht getroffen – bei ihrem Schwager war es die Lunge und das Herz, welche wie durch ein Wunder nicht perforiert wurden.

Am 23. September hat die Verhandlung im Berliner Landgericht begonnen. In sechs Verhandlungstagen wurden dabei Zeuginnen und Zeugen vernommen, sowie Videomaterial gesichtet. Die sechsfache Mutter und 20-fache Großmutter Maria ist an den Verhandlungstagen sichtlich bewegt. Als am Montag nun ein psychatrischer Gutachter erst die Biografie der Angreiferin detaillierter skizzierte und ihre Beziehung zu ausländischen Männern als Marker dafür heranzog, dass man bei der Täterin nicht von einer Rassistin ausgehen könnte, sowie in den Abschlussstatements nochmal der genaue Tathergang beschrieben wurde, zeigte sich die traumatische Belastung der Maria und ihre Familie ausgesetzt sind. Maria lebt in der Nähe des Tatortes und muss stets diese U-Bahn nutzen. Täglich ist sie also auch örtlich daran erinnert, dass ihre Sicherheit in diesem Land nicht gewährleistet ist.

Trotz durch Zeuginnen und Zeugen, sowie von Videomaterial belegten rassistischen Anfeindungen wurde während der Verhandlung darüber gestritten, ob ein rassistisches Tatmotiv tatsächlich vorlag und inwiefern die Angeklagte zurechnungsfähig war. Dies macht aus Sicht der Verteidigung durchaus Sinn, denn die Bejahung eines rassistischen Motivs führt zu einem Mordversuch aus niedrigen Beweggründen und nicht einem bloßen versuchten Totschlag. Immer wieder zog der Verteidiger den NSU-Prozess heran, indem tatsächlich Rassismus verhandelt worden wäre – hier handele es sich jedoch um etwas anderes. Was dies genau sei versuchte er damit zu beschreiben, dass wir ja schließlich alle rassistische Ressentiments hätten. Ein durchweg rassistisches Weltbild sei bei seiner Mandantin jedoch nicht erkennbar, und die Borderline Symptome der Täterin seien ebenfalls zu berücksichtigen.

Eine der Nebenklagevertreterinnen, Nadija Samour, betonte jedoch in ihrem Abschlussplädoyer, dass Rassismus sich in vielfältiger Form auspräge und nicht nur am rechten Rand als geschlossenes Weltbild auftauche. Als strukturelle Diskriminierungsform sei es durchaus gängig rassistische Bilder zu bestimmten Gruppen aufrecht zu halten, zu anderen jedoch nicht. Samour zitierte wiederholt die Roma Jugendorganisation Amaro Drom, in dessen Studien deutlich wird, dass überproportional viele rassistische Angriffe auf Roma in Deutschland keine oder kaum Konsequenzen nach sich ziehen. „Mir ist bewusst geworden, dass es Menschen gibt, die uns hier nicht haben wollen. Ich habe Angst“ beschrieb Maria G. ihre Erfahrung. Die Täterin direkt ansprechend erklärte die Anwältin, dass Rassismus ein Gift ist, welches auch die rassistische Person vergifte und entmenschliche. Dass das Strafjustizsystem an sich ebenfalls keine Lösung sei betonte sie ebenfalls wie die lebenslangen psychischen und emotionalen Konsequenzen die ihre Mandantin und ihre Familie, inkl. weiteren ärztlichen Behandlungen für den in Rumänien lebenden Schwager, nun alleine bewerkstelligen müssten.

Die politischen Gruppen International Women Space und das Roma Antidiskriminierungsnetzwerk ruften zur Prozessbeobachtung auf – der Zuschauerbereich war bei der Urteilsverkündung am Montag entsprechend voll. Das Gericht bejahte zwar, dass es sich bei den Stichen in den Oberkörper von Marias Schwagers um einen versuchten Mord aus niedrigen Beweggründen handelte und wertete Antiziganismus als Tatmotiv, lehnte jedoch eine generelle Ausländerfeindlichkeit oder eine allgemeine rassistische Grundhaltung der Täterin ab. Begründet wurde dies mit dem Argument, sie habe ja auch Beziehungen zu Personen mit Migrationshintergrund geführt. Der Angriff auf Maria G. und ihren Mann wurde als gefährliche Körperverletzung ausgelegt, nicht als versuchter Mord. Die weiße Deutsche Frau, die auf drei sitzende ältere Menschen in einer Berliner U-Bahn ganz ohne Grund einstoch und zwei von ihnen fast umbrachte, erhielt eine Haftstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten. Die Täterin könnte bei guter Führung auch früher aus der Haft entlassen werden.

„Das Urteil ist sehr schwach ausgefallen. Nicht, weil etwa die 4 Jahre und 9 Monate Haft für die Täterin zu wenig sind; das war für uns eher zweitrangig. Sondern, weil das Gericht kein klares Zeichen gegen anti-Roma Rassismus gesetzt hat“ so Marias Anwältin Nadija Samour gegenüber die Freiheitsliebe. „Vor allem die strukturelle Perspektive blieb außen vor, was der gesellschaftliche Missstand für das Individuum ausrichtet. Das Gericht sprach in seiner Urteilsverkündung dann von ‚herkunftsbezogenen Beleidigungen‘. Was soll das bitte sein? Aber ein Gerichtsverfahren kann bestimmte Dinge nicht leisten. Wir prozessieren vor dem Staat, das eigentliche Problem, Rassismus, rückt da zwangsläufig in den Hintergrund“. Informationsveranstaltungen zu dem Fall soll es noch im November in Berlin geben.

https://iwspace.wordpress.com/

Von: Lea Scoiattolo und Eleonora Roldán Mendívil


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