Plattformökonomie – alles flexi oder was?

In den Medien wird neuerdings eine neue „industrielle Revolution“ heraufbeschworen. Neben Begriffen wie Industrie 4.0 oder Arbeit 4.0 werden Sharing Economy und die digitale Plattformökonomie gehypt. Was hat es damit auf sich?

Was ist Plattformökonomie?

Personen können Güter, z.B. ihr Auto oder ihre Wohnung, oder Dienstleistungen, z.B. ein Computerprogramm schreiben oder eine Wohnung reinigen, über Online-Vermittlungsplattformen anbieten. Bei Gütern, die so mit anderen „geteilt“ werden, spricht man auch von Sharing Economy. Dies ist für traditionelle Unternehmen eine neue Konkurrenz, etwa im Taxi- und Mietwagen- oder im Beherbergungsgewerbe.

Eine Online-Mitfahrzentrale beispielsweise (z.B. BlaBlaCar), vermittelt über eine Gebühr Menschen, die mit ihrem Auto von A nach B fahren mit Reisenden, die gegen Bezahlung mitfahren wollen. Ähnlich bei Airbnb, einer gebührenpflichtigen Plattform zur Buchung und Vermietung von privaten Unterkünften. Über solche Plattformen können Eigentümer von einem Auto oder einer Unterkunft dies mit anderen gegen Mitfahrgebühr oder Miete „teilen“ (share).

Eine Online-Bestellplattformen für Mahlzeiten (z.B. deliveroo.de) hat auf der einen Seite als Kunden Restaurants. Gegen eine womöglich „saftige“ Provision können diese ihr Essen zur Auslieferung anbieten. Auf der anderen Seite stehen Kunden, die sich über diese Plattform eine Mahlzeit bestellen. Als weitere Partei kommen noch die Auslieferfahrerinnen und -fahrer dazu, die – im günstigeren Fall – entweder bei der Plattform als Arbeitnehmer fest angestellt sind oder aber als „Selbstständige“ kurz für eine Essensauslieferung angeheuert werden. Letzteres wäre Crowdwork.

Eine Crowdwork-Plattform vermittelt Menschen, die etwas „leisten“, mit solchen, die diese Leistung nachfragen und bezahlen. Die Arbeit kann manchmal allein über den Computer zuhause oder in einem Büro erledigt werden, etwa Programmierarbeiten. Geht es um Jobs oder „gigs“ (wörtlich „Auftritt“) an bestimmten Orten wie Reinigung einer Wohnung (z.B. „Helpling“) oder die Beförderung einer Person, etwa über die Online-Plattform Uber (derzeit in Deutschland verboten), oder eine handwerkliche Leistung, etwa über „MyHammer“, spricht man von „gig-economy“.

Kontrolliert werden soll das ganze über sog. Ratings, also Bewertungen. Bewertet werden die Nachfrager und die Anbieter. Wer gute Qualität (eine schöne Wohnung) anbietet oder wer sich als Nachfrager fair verhält (die Wohnung in ordentlichem Zustand hinterlässt), erzielt höhere Ratings, so die Idee. Er oder sie kann dann als Anbieter mit gutem Rating höhere Preise verlangen oder erhält als laut Rating vertrauenswürdige Nachfragerin niedrigere Preise geboten. Schlechte Leistung und schlechtes Verhalten fällt im Rating und wird aus dem Markt gedrängt. Marktenthusiasten träumen, dass solche Ratings Marktregulierungen eines Tages ersetzen könnten.

Plattformen vermitteln also Angebot und Nachfrage, was an sich nicht neu ist. Neu ist das Ausmaß, das technisch ermöglicht wird durch die Verbreitung von Heimcomputern, Smartphones, Apps auf diesen Geräten, sowie Internet und WLAN. Quantität schlägt hier in Qualität um.

Es liegen bis jetzt unterschiedliche Statistiken vor über Ausmaß und Umfang der Plattform-Ökonomie. Erwartet wird aber von vielen Fachleuten eine große Zukunft. Das scheinen auch große Investoren oder sog. Beteiligungsunternehmen so zu sehen. Viele dieser neuen („start-ups“) Plattformfirmen machen anhaltend Verluste. Für Delivery Hero beispielsweise, Sitz in Berlin, gibt Wikipedia Konzernverluste für die Jahre 2013 bis 2016 von insgesamt beinahe 400 Mio. Euro an. Solche Verluste werden von Investoren wie Rocket Internet ausgeglichen, weil sie sich zukünftige Profite aus ihren Investitionen in solche Firmen versprechen. Trotz seiner Verluste ging Delivery Hero vor kurzem für 4,6 Mrd. Euro an die Börse.

Gefahren für den Sozialstaat

Der klassische Sozialstaat ging davon aus, dass eine Masse von Arbeitnehmern durch die kapitalistischen Verhältnisse regelmäßig gezwungen ist, ihre Arbeitskraft an einen Arbeitgeber zu verkaufen. Arbeitnehmer wurden als „schutzbedürftig“ erkannt und ein Stück weit über die Sozialversicherungspflicht gegen die Wechselfälle der kapitalistischen Wirtschaft abgesichert. Von Selbstständigen wurde angenommen, dass sie selbst für sich sorgen können. Doch nicht jeder Selbstständige ist ein Thyssen oder Krupp. Auch in der Vergangenheit gab es schon Landwirte, Heimarbeiter, kleine Selbstständige, Freiberufler, Beschäftigte über einen Werkvertrag, die, weil nicht eindeutig Arbeitnehmer, nicht automatisch sozialversicherungspflichtig waren. Zum Teil haben sie eigene Versicherungen. Heimarbeiter z.B. sind laut Gesetz ähnlich wie Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig.

Über Online-Plattformen können nun weltweit Menschen ihre Arbeitskraft anbieten, ohne dass geklärt ist, ob es sich um Arbeitnehmer, die gesetzlich sozialversicherungspflichtig und insoweit geschützt wären, oder um Selbstständige, die eingeschränkt sozialversicherungspflichtig sind, handelt. Unklar ist, welches nationale Recht greift oder welches nationale Gericht zuständig ist. Arbeitskräfte aus Ländern mit niedrigen Löhnen oder die schnell mal, einen Job oder Nebenjob machen oder Erfahrungen sammeln wollen, die über andere Einnahmenquellen verfügen, konkurrieren direkt zu teilweise sehr niedrigen Löhnen über Online-Plattformen mit traditionellen Arbeitnehmern. Für diese „Solo-Selbstständigen“ gibt es oft keine Sozialversicherung, keinen Kündigungsschutz, keine Probezeit, nach der ein festes Arbeitsverhältnis ansteht. Über das Rating erfolgt eine permanente Arbeitskontrolle. Solchen „Selbstständigen“ ist rechtlich sogar eine Selbstorganisation verboten. Selbstständige dürfen, wie Konzerne, laut Wettbewerbsrecht keine Absprachen untereinander treffen, kein „Kartell“ bilden. Marktenthusiasten träumen von einem atomisierten Arbeitskräftepool, aus dem Unternehmen Arbeitskräfte herausgreifen je nach Bedarf, voll flexibel, in aller Welt, für beliebige Projekte oder Jobs.

Veränderungen im Kapitalismus

Die sog. „traditionellen“ Gewerbe beklagen einen Wettbewerbsnachteil, weil z.B. ein Taxi-Unternehmen oder ein Hotel staatliche Auflagen in Sachen Sicherheit erfüllen muss, während Anbieter über Uber oder Airbnb dies nicht müssen. Hier besteht die Gefahr, dass „um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden“ dereguliert wird zum Schaden der Kunden. Dass Kaufhäuser sonntags öffnen wollen, weil sie angeblich sonst der Plattform-Konkurrenz nicht gewachsen wären, gehört auch hierher.

Es kommt hier auf das Kräfteverhältnis zwischen Arbeit und Kapital an. So können sich etwa durch Car-Sharing Kosten für Arbeitnehmer vermindern. Es bedarf aber sozialer Kämpfe, soll dieser Kostenvorteil letztlich nicht einfach nur zu niedrigeren Löhnen und höheren Profiten führen.

Über Online-Plattformen könnte auch das Sharing von mobilen Maschinen zwischen Unternehmen leichter organisiert werden. Dies könnte den Anstieg der Zusammensetzung des Kapitals, dass also immer mehr in stoffliche Produktionsmittel, weniger in Arbeitskräfte investiert wird, dämpfen. Da dieser Anstieg nach Marx zum Fall der Profitrate führt, würde durch die Sharing Economy diese Tendenz abgeschwächt.

Kopfzerbrechen machen den bürgerlichen Wettbewerbshütern die sogenannten Netzwerk- oder Skaleneffekte, wie sie auch bei Firmen wie Microsoft, Google oder Facebook (oder in vielen anderen, wenn nicht in allen Industrien) zu beobachten sind. Hotelbetreiber müssen ihr Hotel bei den großen Online-Plattformen anbieten, wollen sie im Internet von Kunden gefunden werden. Umgekehrt suchen Kunden Angebote auf Plattformen, wo es schon das größte Angebot gibt. Die von Marx beschriebene Konzentration des Kapitals auf immer weniger, dafür größere Firmen setzt sich so auch in der Plattformökonomie durch und fordert die „Staatseinmischung“ heraus (Karl Marx, Kapital Band III, MEW 25, S. 454).

Reformen und Widerstand

Teilweise reagiert die Politik. § 12a des Tarifvertragsgesetzes definiert arbeitsrechtlich, wer als „arbeitnehmerähnliche Person“ gilt. „ScheinSelbstständigkeit“ ist verboten. ScheinSelbstständige werden, wenn entdeckt, nachträglich zu Arbeitnehmern mit Folgen für die Zahlungsverpflichtungen an die Sozialversicherung. „SoloSelbstständige“ müssen sich neuerdings als „arbeitnehmerähnliche Selbstständige“ für die Rente versichern. Auch ist jeder Erwerbstätige grundsätzlich verpflichtet, sich bei einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Allerdings ist Papier geduldig und die Frage ist, ob das im Einzelnen entdeckt und durchgesetzt wird. Wie in der kapitalistischen Klassengesellschaft üblich, versuchen die Lobby-Gruppen des Kapitals die kapitalnützlichen Aspekte der Plattformökonomie zu erhalten und auszubauen. So begrüßt auch die staatliche Monopolkommission eine „Intensivierung des Wettbewerbs durch Sharing Economy Dienste“ und warnt vor einer „Überregulierung“. Kräfte des Sozialstaates, insbesondere die Gewerkschaften, halten dagegen.

DGB-Gewerkschaften wie ver.di und IG Metall unternehmen erste Schritte, sich um die „selbstständigen“ Crowdworker zu kümmern. Freischreiber – der Berufsverband freier Journalistinnen und Journalisten – setzt sich für die Belange freier Journalisten und „die Anerkennung und Wertschätzung ihrer Arbeit“ ein. International organisiert coworker.org Kampagnen für die Rechte von Crowdworkern.

In Berlin haben sich Kurierfahrer von deliveroo und foodora mit der antikapitalistischen Basisgewerkschaft FAU (Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union) organisiert und für bessere Bedingungen gestreikt. Auch versuchen Crowdworker über das Internet selbst sich zu organisieren. Es wird vom Kräfteverhältnis und unserem Engagement abhängen, was im Einzelnen durchgesetzt werden kann.

Über den Kapitalismus hinaus

Die nähere Beschäftigung mit dem Phänomen Plattformökonomie zeigt einmal mehr, dass Märkte ohne Staat nicht existieren können. Der Kapitalismus braucht staatliche Regelungen, die sich als Kompromisse zwischen den verschiedenen Kapitalfraktionen durchsetzen. Tendenziell wird sich der Staat, mit einer gewissen staatlichen Eigendynamik, der sog. internationalen Wettbewerbsfähigkeit unterwerfen. Die neuen technischen Möglichkeiten werden erst in einer sozialistischen Gesellschaft richtig genutzt werden können.

Ein Gastbeitrag von Thomas Weiß, Ökonom aus Berlin.

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Eine Antwort

  1. Lieber Thomas, ein kleines Fehlerchen: „SoloSelbstständige müssen sich neuerdings als arbeitnehmerähnliche Selbstständige für die Rente versichern“, stimmt so nicht! Das gilt allein für jene, die überwiegend für einen Auftraggeber tätig sind. Alle Versicherungspflichtigen findest du hier aufgezählt: https://www.mediafon.net/ratgeber_haupttext.php3?id=40e04bd20f3a5
    (Und die etwas voluntaristische Erwähnung von ‚Freischreiber‘ könnte für Leser*innen, die das Folgende nicht wissen, die Einschätzung der Kräfteverhältnisse etwas verzerren: Freischeiber hat nur ein paar hundert Mitglieder und wenig Einfluss auf die Arbeitsbeziehungen. Allein in ver.di hingegen sind weit über 10.000 selbstständige Journalist*innen organisiert (die einen guten Teil der rund 30.000 Mitglieder ausmachen, die als Selbstständige in ver.di organisiert sind. Was sie zur europaweit größten Gewerkschaft für Sebstständige macht – siehe auch selbststaendige.verdi.de).

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