AfD: Sterilisation von Flüchtlingskindern?

Eine Anfrage aus Frauke Petrys sächsischer AfD-Landtagsfraktion will die Kosten für die Sterilisation unbegleiteter, ausländischer Minderjähriger in Erfahrung bringen.

Abgeordnete haben in deutschen Parlamenten das Recht, Anfragen an die Regierung zu stellen. Diese ist verpflichtet, diese auch zu beantworten – ein Mittel der parlamentarischen Kontrolle. Die Alternative für Deutschland nutzt dieses Mittel in den zehn Landtagen, in denen sie vertreten ist, ausgiebig. Sie nutzt es als ein politisches Werkzeug, um angebliche Informationsverschleierungen von Staats wegen aufzudecken und sich damit öffentlich getreu ihrem Slogan „Mut zur Wahrheit“ zu produzieren. Die Partei bedient dabei gerne die „Trigger-Themen“ ihres Klientels – die Kleinen und Großen Anfragen nehmen häufig mehr den Charakter von Stellungnahmen und Verlautbarungen denn Fragen an. So drehen sie sich oft um „Linksterrorismus“ oder „Ausländerkriminalität“, gerne auch „Genderwahn“ oder „GEZ-Abzocke“. Zwar blockiert die AfD die parlamentarische Arbeit mit dieser Taktik oft nur, doch nach außen kann sie vermeintliche Tatkraft demonstrieren.

Eine besonders irritierende Anfrage ist die des AfD-Abgeordneten André Wendt. Am 11. Januar 2017 erkundigt er sich, welche „konkreten Leistungen“ unbegleiteten minderjährigen Ausländern nach dem Sozialgesetzbuch bei der Sterilisation gewährt würden. Der 45-jährige, mit dem Ehrenkreuz der Bundeswehr ausgezeichnete Berufssoldat aus Dresden sitzt seit 2014 im Sächsischen Landtag. Hier ist Frauke Petry Fraktionsvorsitzende. Barbara Klepsch (CDU), als Sozialministerin für die Anfrage zuständig, reagiert in der Antwort vom 8. Februar sachlich: „Unbegleiteten minderjährigen Ausländern kann […] als Hilfe bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation die ärztliche Untersuchung, Beratung und Begutachtung, die ärztliche Behandlung, die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln sowie die Krankenhauspflege gewährt werden.“

Unwillkürlich drängen sich hier die Sterilisationspraktiken zu Zeiten des Nationalsozialismus auf, die 1933 im „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ verankert wurden. „Erbgesundheitsgerichte“ entschieden fortan über die Zwangssterilisation von Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung, psychisch Erkrankter und von Alkoholikern, die von der NS-Propaganda als „asozial“ und „minderwertig“ aus der „Volksgemeinschaft“ ausgeschlossen wurden. Im biologistischen Weltbild der Nazis sollte die Gemeinschaft im Rahmen der „Rassenhygiene“ vor der Ausbreitung „kranken Erbgutes“ geschützt werden. Bis zu 400.000 Menschen wurden bis 1945 zwangssterilisiert, etwa 5.500 Frauen und 600 Männer starben an dem Eingriff.

Wendts Intention bei dieser Anfrage bleibt im Dunkeln. Warum ein Abgeordneter, der sich hauptsächlich für die „sofortige Abschaffung der Rundfunkzwangsbeiträge“, die Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft und die Wiedereinführung ständiger Grenzkontrollen stark macht, plötzlich ein Interesse für ein, gerade bei Kindern, medizinisches Spezialthema entwickelt, geht aus seiner Fragestellung nicht hervor.

Die Anfrage kann beim Sächsischen Landtag hier online eingesehen werden.

Ein Beitrag von David Danys.

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4 Antworten

    1. Nicht die Frage irritiert, sondern das es passiert. Und dafür trägt die AfD wohl kaum Verantwortung.

      Das ist ja ähnlich wie beim Schusswaffengebrauch an den Grenzen, wo die AfD lediglich bestehende Gesetze zitierte, dies aber von allen Medien bewusst unwissend ignoriert wurde.

  1. Nach dem 2.Weltkrieg war ein sog.Morgentauplan für Deutschland im Gespräch.Nur noch Agrarland und alle männlichen Deutschen ab 16 Jahre aufwärts sollten sterilisiert werden.
    Hat sich nicht durchgesetzt.Für die Amis waren die alten Nazis im kalten Krieg gegen die SU wichtiger.Bis heute.

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