Seehofer greift Flüchtlingsräte an und fordert Zensur!

Bis 2015 war es Usus, dass die Behörden die Termine von geplanten Abschiebungen selbst veröffentlichten, dass änderte sich in dem Jahr. Nun will Seehofers Innenministerium nicht nur verhindern, dass Behördern informieren, sondern alle zensieren die über Abschiebungen informieren und sie mit bis zu 3 Jahren Haft bestrafen.

Zeitgleich mit dem Referentenentwurf des Innenministeriums kommen Angriffe aus dem von der CSU besetzten BAMF und von Mitgliedern der Unions-Fraktion auf Flüchtlingsräte. Diese unterstellen Flüchtlingsräten, dass sie angeblich rechtswidrige Aktivitäten durchführen. Diese Angriffe sollen dabei alljene treffen, die sich für eine humane Flüchtlingspolitik einsetzen und den Abschiebewahn ablehnen.

Angriff auf die Informationsfreiheit

In einer Erklärung der Landesflüchtlingsräte wird deutlich, wie weitgehend der Angriff auf die solidarischen Menschen ist. So sieht der Referentenentwurf der Innenministeriums zwei verschiedene neue Straftaten vor. In der Erklärung heißt es dazu:

Der erste neue Straftatbestand stellt es unter Strafe, die Vollziehung einer bestehenden Ausreisepflicht zu beeinträchtigen, indem man über geplante Maßnahmen zur Identitätsfeststellung ausreisepflichtiger Ausländer mit dem Ziel einer Behinderung derselben informiert (§ 95 Abs. 2 Nr. 3a) AufenthG-E). Wie die Gesetzesbegründung erkennen lässt, wird hier den Beratungsstellen unterstellt, dass sie Tipps zur Verschleierung der Identität geben würden. Unabhängige Beratungsstellen erfüllen eine wichtige Funktion im Rechtsstaat, indem sie schutzsuchende Menschen über ihre Rechte und Pflichten aufklären. Insbesondere für Menschen aus anderen Ländern und Rechtssystemen, die dazu nicht die deutsche Sprache sprechen, ist dies sehr wichtig. Das zu Tage kommende Misstrauen des Bundesinnenministeriums gegenüber diesen Beratungsstellen ist äußerst problematisch. Die Formulierung ist zudem so unkonkret, dass selbst BeraterInnen, die ihre MandantInnen beraten und unter Umständen weitere rechtliche Schritte empfehlen, unter diesen Straftatbestand fallen könnten.

Zweitens soll die Veröffentlichung von Abschiebungsterminen unter Strafe gestellt werden (§ 95 Abs. 2 Nr. 3b) AufenthG-E). Wie die Gesetzesbegründung präzisiert, bezieht sich dies zum Beispiel auf die Verbreitung der Information über Newsletter oder in den sozialen Medien. Die Veröffentlichung von Abschiebungsterminen dient verschiedenen legitimen Interessen. Zum einen bietet es potentiell betroffenen Menschen die Möglichkeit, sich rechtlichen Rat zu holen. Zum anderen sind Abschiebungen, insbesondere jene nach Afghanistan, Teil einer öffentlichen Debatte, die insbesondere durch die Veröffentlichungen angeregt wird.

Ziel des Innenministeriums ist es somit jegliche Form von praktischer SOlidarität gegen den Abschiebewahn zu zensieren. Dieser Angriff wäre 2015 noch möglich gewesen, denn die Informationsweitergabe war Teil der Aufgaben der Behörden, nun soll es aber schon eine Straftat sein, wenn man diese Aufgabe erfüllt. Diese Entwicklung ist ein deutliches Anzeichen für den Rechtsruck der Bundesregierung in der Flucht- und Migrationspolitik.

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