Palästina - Foto: Rusty Stewart - CC BY-ND 2.0

Nein zur Diffamierung der Palästina-Konferenz

Die 13. Palästina-Konferenz am 25.4. in Berlin wirft in der Presse ihre Schatten voraus. Man ist sich sicher „Hamas-Anhänger wollen in der Berliner Arena tagen“ (Tagesspiegel, 18.04.15), die Jüdische Allgemeine verkündet „Widerstand gegen Pro-Hamas-Tagung“ (17.04.) und die „Hamas erwartet Tausende Anhänger in Berlin“ weiß die Berliner Zeitung (17.04.). Auf einer halben Zeitungsseite wird in der B.Z. eine Gruppe vermummter bewaffneter Kämpfer gezeigt und die Schlagzeile lautet „Hamas in Berlin – Hass-Konferenz von 3000 Islamisten in Treptow. Rund 3.000 Anhänger der islamistischen Terrorgruppe Hamas wollen in der Arena eine Mega-Konferenz abhalten. Der Protest dagegen formiert sich!“

Uns wird erzählt, dass das Londoner Palestinian Return Center und die Palästinensische Gemeinschaft Deutschland eigentlich nur der verlängerte Arm der Hamas seien. Tatsache ist, dass die gesamte Bandbreite der palästinensischen Gesellschaft bei der Konferenz vertreten sein wird. Referieren sollen unter anderem der schottische Europaabgeordnete Pat Sheehan, der marokkanische Justizminister Mustafa Ramid, Pater Manuel Musallam aus Gaza und die palästinensische Botschafterin Dr. Khouloud Daibes. Dazu drei Angeordnete des britischen Oberhauses. Das einzige Interesse des Palestinian Return Center ist das Thema des Rückkehrrechts der vertriebenen PalästinenserInnen, es ist keiner einzelnen Partei oder Organisation zuzuordnen. Die „Palästinensische Gemeinschaft in Deutschland“ fördert laut ihrer Satzung „auf demokratischer Grundlage in freier, parteipolitisch unabhängiger, weltanschaulich offener Tätigkeit, die deutsch-palästinensischen Beziehungen.“

Jeder und jede Anwesende auf einer solchen Konferenz hat ihren eigenen Kopf, das sollten wir ihnen zugestehen. Zu behaupten, dass alle Anwesenden Hamas-UnterstützerInnen seien ist respektlos, diffamierend und ohne Zweifel falsch. Die Behörden haben der Arena keine Erkenntnisse darüber mitgeteilt, dass die Hamas unter dem Deckmantel der PGD agiere. Zudem haben die VeranstalterInnen klar gemacht „Wir akzeptieren auch keinen Antisemitismus oder anderweitigen Rassismus, welcher sich gegen die Prinzipien der Völkerverständigung und die Grundsätze der Freiheit wendet, in unseren Reihen.“

In der Auseinandersetzung über unbegründete Vorwürfe dürfen wir den Zweck der Konferenz nicht vergessen – das Recht der Palästinensischen Flüchtlinge auf Rückkehr. Artikel 13 der All­ge­meinen Erk­lärung der Men­schen­rechte garantiert das Recht jedes Men­schen auf Mobil­ität, ein­schließlich des Rechts eines Aus­ge­wan­derten, in sein Heimat­land zurückzukehren. Das Rückkehrrecht der vertriebenen PalästinenserInnen steht völkerrechtlich gesehen außer Frage, und es wird durch Artikel 11 der berühmten Resolution 194 von 1948 benannt, der Israel zustimmte. Sie war die Bedingung für die Aufnahme Israels in die Vereinten Nationen.

Ein Jahr nach der Bombardierung Gazas stehen wir in Solidarität mit den Palästinensern und Palästinenserinnen, besonders denen, die Verwandte in der Bombardierung verloren haben. Die neue Israelische Regierung bietet ihnen kaum Chancen für ein friedliches Leben. Das mindeste, das wir in Deutschland anbieten können, ist das Versammlungsrecht ohne Störung.

Eine Stellungnahme von DIE LINKE Bundesarbeitskreis Gerechter Frieden Nahost

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4 Antworten

  1. Hier noch ein offener der Palästinensischen Gesellschaft in Deutschland:
    http://www.pgd-online.de/

    Ich weiß nicht genau, wer bei dieser Veranstaltung auftritt und niemand kann wissen, was dort vorgetragen wird.
    Auch wenn diese Konferen beobachtet werden sollte, im Sinne der Versammlungsfreiheit kann sie nicht verhindert werden.
    Aber das wollen mache Autoren der „Freiheitsliebe“ ja bekanntlich nicht einsehen.

      1. Ja, ich kann auch die Namen lesen, aber weiß trotzdem nicht, wer das nicht – und erlaube mir auch kein Urteil.
        Dass ihr gegen ein Verbot dieser Veranstaltung seid, aber andere „bekämpfen“, „verhindern“ und „blockieren“ wollt, obwohl sie denselben Rechtsgrundsätzen unterliegen, ist äußerst widersprüchlich bzgl. eurer Auffassung von „Freiheit“.

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