Menschenrechtsverletzungen bei Frontex nicht unter den Teppich kehren!

Die Europäische Union errichtet eine Grenztruppe mit 10.000 Einsatzkräften. Auch das Budget wird auf mehrere Milliarden aufgestockt, bei Grund- und Menschenrechten hingegen gespart

Der Rat und das Parlament in Brüssel haben die Kompetenzen der EU-Grenzagentur Frontex umfassend erweitert. Diese Veränderungen blieben selbst in migrationssolidarischen Bewegungen weitgehend unbeachtet. In der neuen Verordnung einer Europäischen Grenz- und Küstenwache ist beispielsweise der Aufbau einer „ständigen Reserve“ festgeschrieben. Nach gegenwärtigem Stand soll diese Truppe bis 2021 aus 5.000 Polizist/innen bestehen und bis 2024 auf 7.000 anwachsen. Die volle Einsatzbereitschaft ist mit 10.000 Einsatzkräften in 2027 anvisiert. Die deutsche Bundespolizei stellt dann rund ein Zehntel dieses Personals.

Die Grenzagentur beschafft außerdem eigenes Material, Ausrüstung und Fahrzeuge. Erst kürzlich hat der Frontex-Chef Fabrice Leggeri neue geländegängige Jeeps mit Frontex-Logo vorgestellt. Die ersten Flugzeuge mit Frontex-Aufdruck sind hingegen große Drohnen aus Italien und Israel, die seit letztem Jahr für die Europäische Union das Mittelmeer überwachen. Polen bleibt in der neuen Verordnung Sitzstaat von Frontex, dort werden auch die eigenen Fahrzeuge zugelassen.

Bis 2027 mehr als zehn Milliarden Euro

Die neuen Kompetenzen von Frontex gehen mit einer rasanten Erhöhung des Haushaltes einher. Für nächstes Jahr wird das Budget um rund ein Viertel 420 Millionen Euro aufgestockt, bis 2027 sind jährlich deutlich mehr als eine Milliarde Euro eingeplant. Das meiste Geld fließt in Personal und Ausrüstung der neuen „ständigen Reserve“.

Außerdem soll die EU-Grenztruppe zukünftig außerhalb der EU operieren dürfen. Die Verordnung enthält ein langes Kapitel zur „Drittstaatenkooperation“. Dort heißt es, dass Frontex nicht nur wie bisher mit Nachbarländern der Europäischen Union eng kooperieren darf, sondern auch mit nicht benachbarten Staaten. Dies betrifft insbesondere Libyen, Tunesien und Marokko.

In Albanien hat Frontex gerade erstmals einen Einsatz in einem Drittstaat begonnen. Ähnliche Operationen sind auch in Serbien, Mazedonien, Montenegro und Bosnien geplant und werden in Statusvereinbarungen zwischen der Europäischen Union und dem betreffenden Staat geregelt.

Einsatzkräfte genießen Immunität

Die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte steht bei Frontex in Warschau nicht an erster Stelle. So gibt es mit der neuen Verordnung nunmehr drei statt einen stellvertretenden Exekutivdirektoren. Demgegenüber verfügt Frontex verfügt weiterhin nur über einen Grundrechtsbeauftragten und ein Konsultativforum, das bei Verstößen angerufen werden kann.

Diese Beschwerden könnten demnächst zunehmen. In der von Frontex koordinierten Operation „Themis“ wird auch der „Grenzvorbereich“ der Europäischen Union im Mittelmeer überwacht. Frontex will Informationen mit der libyschen „Küstenwache“ teilen, damit diese die Migrationsabwehr für die Europäische Union erledigt.

Die neuen Kompetenzen der Grenzagentur Frontex sehen weiterhin vor, dass die aus den Mitgliedstaaten entsandten Polizist/innen Immunität genießen. Ihre Ahndung kann nur im Entsendestaat erfolgen.

EU versäumt Beitritt zur Menschenrechtskonvention

Der rasante Aufwuchs von Frontex stellt die Frage nach der Anwendbarkeit einschlägiger internationaler Verträge. Die Europäische Union ist nicht Mitglied des Europarates und hat auch die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) nicht unterzeichnet. Klagen gegen Frontex als Einrichtung der EU sind deshalb nicht zulässig. Das kann beispielsweise bedeuten, dass deutsche Frontex-Einheiten an die Einhaltung der EMRK gebunden sind, jedoch in Frontex-geführten Einsätzen einer Agentur unterstehen, die selbst nicht der Jurisdiktion der EMRK unterliegt.

Eigentlich hat sich die Europäische Union in ihren Gründungsverträgen zu einem Beitritt zur EMRK verpflichtet. Bewegung gibt es in der Sache aber nicht. Die Bundesregierung muss sich deshalb einsetzen, dass der EU-Beitritt zur EMRK wie vorgeschrieben erfolgt. Bis dahin darf die neue Frontex-Verordnung aus meiner Sicht nicht angewendet werden.

Die drei neuen stellvertretenden Exekutivdirektoren sollen auch über Beschwerden in Bezug auf Bedienstete oder Operationen der Agentur entscheiden. Diese Kompetenz sollte jedoch unabhängigen Stellen übertragen werden. Ansonsten droht die Gefahr, dass Menschenrechtsverletzungen und andere gravierende Vorfälle unter den Teppich gekehrt werden.


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