Gesundheit ist Menschenrecht. So steht es in Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Es ist eines von mehreren Menschenrechten, die Papierlosen in Deutschland vorenthalten werden. Zur Gruppe der Papierlosen werden diejenigen gezählt, deren Aufenthalt in Deutschland undokumentiert ist und somit illegalisiert wird. Undokumentiert zu sein, gilt in Deutschland als Straftat, den Betroffenen drohen Festnahme, Inhaftierung und Abschiebung. Illegalisierung geht daher unweigerlich mit dem Zwang einher, „unterzutauchen“.
Deshalb sind es auch nur vage Schätzungen, die von 200.000 bis 600.000 Menschen in Deutschland ausgehen, die ihr Leben in der rechtlichen Illegalität führen.
Dabei sind die Gründe, die Menschen in die rechtliche Illegalität führen, sehr unterschiedlich – ein abgelehnter Asylantrag (etwa weil der Herkunftsstaat von der Bundesregierung pauschal als ‚sicher‘ definiert wurde), kein gestellter Asylantrag oder auch ein abgelaufenes Visum. Einige undokumentierte Menschen reisten als Touristinnen, Touristen, Studierende, Au-pairs oder Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter nach Deutschland und blieben. Die betroffene Gruppe ist sehr heterogen, ihr ist jedoch gemein, dass die Angst vor Aufdeckung den Alltag prägt. Das Leben ohne gültige Papiere wirkt sich auf die Wohnungs- und Arbeitssuche, den Zugang zu Bildung und Gesundheit und auch Heirat und Familienplanung aus. Denn in all diesen Alltagsbereichen gerät man direkt oder indirekt in Kontakt mit Behörden und wird aufgefordert, sich auszuweisen. Hier sind Menschen ohne Papiere gezwungen, Notlösungen zu finden, treffen jedoch auch regelmäßig auf unüberwindbare Probleme. Die Belastung ist extrem.
Dass das nicht ausreicht, um ein gutes, menschenwürdiges Leben zu führen, und allein psychisch eine erhebliche Belastung für die Betroffenen darstellt, ist offensichtlich. Illegalisierte haben de facto keinen Zugang zu staatlichen Hilfen, zu ärztlicher Versorgung oder zu Schutz durch Arbeits- und Sozialrecht. Wer als undokumentierte Person Opfer einer Straftat wird, ist den Tätern schutzlos ausgeliefert. So sind illegalisierte Menschen de facto entrechtlicht. Das hat zur Konsequenz, dass Menschen ohne Papiere in ausbeuterische Beschäftigungs- und Abhängigkeitsverhältnisse gedrängt werden, aus denen sie sich fast unmöglich befreien können. Besonders gefährdet sind Frauen, nicht nur ist Leben in der Illegalität eng verzahnt mit Menschenhandel und Zwangsprostitution, auch werden undokumentierte Frauen besonders häufig als Haushälterinnen ausgebeutet.
Leben ohne Papiere ist ein grenzüberschreitendes Phänomen. Doch im Gegensatz zur Mehrheit der europäischen Staaten fehlen in Deutschland Regulierungsmöglichkeiten für sogenannte „irreguläre Migrantinnen und Migranten“. Wer einmal in die rechtliche Illegalität gedrängt wird, hat kaum Möglichkeit, den Aufenthalt zu legalisieren, so dass es Menschen gibt, die über Jahrzehnten in der Illegalität leben.
Folgen der COVID-19-Pandemie für Papierlose
Durch die andauernde Corona-Pandemie hat sich die Lebenssituation für Illegalisierte drastisch verschlechtert – als unmittelbare Folge der Corona-bedingten Shutdowns wurden zehntausende Papierlose, die ihren Lebensunterhalt in Gastronomie und Hotelgewerbe, auf Baustellen und insbesondere in Privathaushalten bestritten haben, in die Arbeits- und Einkommenslosigkeit geschickt. Denn wer zu behördlich nicht gemeldeter Arbeit (undeclared work, „Schwarzarbeit“) gezwungen ist, dem steht kein Kündigungsschutz zu, der bekommt kein Kurzarbeitsgeld, kein Krankengeld und schon gar keine Unterstützung aus einem Corona-Rettungsschirm.
Und diejenigen, die durch die Pandemie nicht erwerbslos geworden sind, sondern weiter in informellen, nicht angemeldeten Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, sind besonders gefährdet, sich mit COVID-19 anzustecken. Schon in der „legalen Wirtschaft“ – das haben die Infektionsherde in den Schlachthöfen aufs Deutlichste gezeigt – setzt so manch ein Arbeitgeber die Gesundheit seiner Belegschaft unverantwortlich aufs Spiel. In der sogenannten „Schattenwirtschaft“ werden mangelnde Hygienevorkehrungen vermehrt auftreten, ohne dass die abhängigen Arbeitnehmerinnen ihre Arbeitgeber dafür in Rechenschaft ziehen könnten.
Doch das erhöhte Ansteckungsrisiko für Illegalisierte beschränkt sich nicht nur auf den Arbeitsplatz. Es fängt schon bei der Unterkunft an. Menschen ohne Papiere leben häufig in sogenannten „schwarzen Immobilien“, um unentdeckt bleiben zu können. Dort herrscht in der Regel starker Platzmangel, der Kontaktreduzierung und die Einhaltung von Abstandsregelungen massiv erschwert. Doch bei auftretenden Symptomen und selbst schwerwiegenden Erkrankungen melden sich Illegalisierte nur äußerst selten bei einer Ärztin. Denn nicht nur verfügen sie über keine Krankenversicherung, auch droht bei jedem Arztbesuch die Übermittlung an die Ausländerbehörde. Zum einen sind viele Angestellte in Krankenhausverwaltungen nicht ausreichend über den verlängerten Geheimnisschutz der ärztlichen Schweigepflicht informiert, an den sie gebunden sind. Und zum anderen werden die Sozialämter, bei denen Krankenhäuser sich Behandlungskosten rückerstatten lassen können, zum Datenabgleich mit den Ausländerbehörden angewiesen.
Übermittlungspflicht abschaffen!
Schuld daran ist vor allem die sogenannte Übermittlungspflicht, ein Paragraph im Aufenthaltsgesetz, der Behörden dazu verpflichtet, „unverzüglich die zuständige Ausländerbehörde zu unterrichten, wenn sie im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Aufgaben Kenntnis erlangen von dem Aufenthalt eines Ausländers, der keinen erforderlichen Aufenthaltstitel besitzt und dessen Abschiebung nicht ausgesetzt ist“ (§ 87 Abs. 2 AufenthG). Seit 2011 sind immerhin Schulen und andere Bildungs- und Erziehungseinrichtungen von dieser fragwürdigen Regelung ausgenommen, auch wenn es in der Praxis noch immer Fälle gibt, in denen Einrichtungen Personen entgegen rechtlicher Vorgaben an Ausländerbehörden übermitteln. Um das zu verhindern, müssen Bildungsträger ausreichend über die Aussetzung der Übermittlungspflicht im Bildungs- und Erziehungsbereich informiert und diese Information auch entsprechend an Angestellte weitergeben werden. Doch das alleine reicht nicht.
Denn was im Bildungsbereich bereits gilt, muss endlich auch im Gesundheitswesen gelten. Es darf nicht sein, dass Menschen, die sich in gesundheitlichen Notlagen befinden, die Abschiebung droht, wenn sie sich in ärztliche Behandlung begeben. In Zeiten einer Pandemie ist der Umstand, dass sich Personen aus Angst vor Abschiebung selbst bei akuten Symptomen nicht ins Krankenhaus trauen, nicht nur für die Betroffenen selbst folgenschwer, sondern gefährdet auch viele weitere durch ein erhöhtes Infektionsrisiko.
Nichtregierungsorganisationen, Sozialverbände und Kirchen fordern schon seit Jahren dass die Übermittlungspflicht auch für den Bereich der Gesundheit ausgesetzt wird, nun ist es höchste Zeit, dass die Bundesregierung ihre Forderung umsetzt. Denn klar ist, es muss allen Menschen – ob dokumentiert oder undokumentiert, versichert oder unversichert – ihr Recht auf Gesundheit gewährleistet werden. Denn das Recht auf Gesundheit ist ein Menschenrecht und somit unveräußerlich, es darf nicht nur für die, mit dem „richtigen“ Pass oder dem „richtigen“ Aufenthaltstitel gelten.
Ich habe im Sommer die Berliner Stadtmission besucht, die vormacht, wie das gehen kann. Unterstützt durch den Berliner Senat wurde dort eine Clearingstelle eingerichtet, an die sich Menschen ohne Krankenversicherung für vertrauliche Beratung wenden können und einen anonymen Krankenschein erhalten. Mit diesem Krankenschein, der den Praxen und Krankenhäusern die Kostenübernahme durch das Sozialamt garantiert, können Unversicherte und Papierlose sich dann in ärztliche Behandlung begeben, ohne befürchten zu müssen, abgewiesen oder gar entdeckt und an die Ausländerbehörde übermittelt zu werden. Das ist wichtige Arbeit, die wir unbedingt unterstützen sollten. Entsprechende Clearingstellen gibt es leider in den wenigsten Ländern und Kommunen. Es wäre dringend notwendig, diese bundesweit einzurichten, um während der Pandemie schnell, niedrigschwellig und unbürokratisch Zugang zur Gesundheitsversorgung zu ermöglichen.
Solche Clearingstellen entbinden jedoch nicht von der langfristigen Verantwortung, der entrechtlichten Personengruppe der Papierlosen ihre Rechte zurückzugeben. Dafür muss die Bundesregierung endlich damit aufhören, Menschen ohne Papiere wie Kriminelle zu behandeln und sich gegen eine Regularisierungsoffensive zu verwehren. Als migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag werde ich nicht müde, die umfassende Legalisierung von Papierlosen zu fordern. Und das so lange, bis endlich auch die Große Koalition einsieht, was selbstverständlich sein sollte: Kein Mensch ist illegal!
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