Ja zur Arbeitszeitverkürzung, aber mit vollem Lohnausgleich

Die Corona-Pandemie hat Schwung in die Diskussion über eine Arbeitszeitverkürzung gebracht. Standortschließungen in der Stahlindustrie, ein umfangreicher Personalabbau in der Automobilindustrie sowie Schließungen von Restaurants und Cafés – all das zeigt, die Arbeitswelt ist im Umbruch und Millionen von Arbeitsplätzen stehen auf dem Spiel.

Eine alte Forderung der Gewerkschaftsbewegung ist es, bei steigender Arbeitslosigkeit über kürzere Arbeitszeiten die bestehende Arbeit neu zu verteilen. Gleichzeitig war die Forderung nach Arbeitszeitverkürzung auch immer ein Instrument, um den Arbeitstag stärker zu begrenzen und für die Beschäftigten Entlastung zu schaffen. Und drittens ist Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich ein Hebel zur Umverteilung. Deshalb ist die Forderung nach kürzeren Arbeitszeiten, möglicherweise eine Vier-Tage-Woche, die richtige Antwort auf die aktuelle gesellschaftliche Krisensituation und die Schwierigkeiten vieler Branchen.

Das ist allerdings alles andere als einfach. Historisch waren die Kämpfe um die Zeit immer die härtesten Auseinandersetzungen zwischen Kapital und Arbeit, weil sie die Verfügungsgewalt der Ware Arbeitskraft neu regeln und umverteilen wollten. Das zeigt sich nirgendwo deutlicher als beim Kampf um die 35-Stunden-Woche, für die immerhin sieben Wochen Streik notwendig waren. Wohl auch deshalb verläuft die Debatte um die Arbeitszeitverkürzung derzeit widersprüchlich. Denn während die einen in die Kurzarbeit geschickt werden, wird für die Beschäftigten in der Pflege die Arbeitszeitverordnung geändert und für den Einzelhandel die Ausweitung der Ladenöffnungszeiten diskutiert. Deshalb geht es bei der Verkürzung des Arbeitstages um weit mehr als um ausreichend Zeit für persönliche Muße. Vielmehr geht es darum, die Arbeitszeitverkürzung gezielt als Instrument für die Gestaltung des Strukturwandels zu nutzen.

Konzerne schaffen Fakten

Aktuell schaffen die Arbeitgeber vor allem in den großen Betrieben der Automobilindustrie bereits Fakten über betriebliche Vereinbarungen zur Arbeitszeitverkürzung. So haben sich bei Daimler in Baden-Württemberg Betriebsrat, IG Metall und Konzernleitung darauf verständigt, die 2018 per Tarifvertrag abgeschlossene Wahlmöglichkeit zwischen mehr Geld oder mehr Freizeit zu streichen. Die Konzernleitung erwartet von den Beschäftigten, dass sie sich für die Freizeit entscheidet, „damit das Unternehmen Geld spart“.[1] Hinzu kommt eine Arbeitszeitverkürzung um zwei Stunden für alle Daimler-Beschäftigten außerhalb der Produktion ohne Lohnausgleich. Beim Autozulieferer ZF Friedrichshafen wird die Wochenarbeitszeit an allen Standorten um bis zu zwanzig Stunden gesenkt. Im Gegenzug wird bis 2022 auf betriebsbedingte Kündigungen verzichtet. Bei Bosch wird die Arbeitszeit in Entwicklung, Forschung, Vertrieb und Verwaltung an einigen Standorten im Großraum Stuttgart bis Jahresende um bis zu zehn Prozent gesenkt. Bei der Lufthansa sind kürzere Arbeitszeiten Teil des „Sanierungspaketes“.

Strukturwandel gestalten

Arbeitszeitverkürzungen sind vor dem Hintergrund guter Arbeits- und Lebensbedingungen eine richtige Forderung und insbesondere in der Krise ein sinnvolles Instrument. Im Strukturumbruch kann über Arbeitszeitverkürzungen der für den Strukturwandel notwendige Qualifizierungsbedarf gedeckt werden. Betriebliche Prozessinnovation und die Umstellung der Produktion auf neue Produkte, die in neue Wertschöpfungsketten eingespeist wird und die eine andere Vorgehensweise bei maschineller Fertigung, Wartung, Betreuung und Vertrieb notwendig macht, stellt auch neue Jobherausforderungen an die Beschäftigten. Um den Transformationsprozess unter dem Aspekt der Arbeitskräftesicherung gestalten zu können, müssen wir über einen Rechtsanspruch auf Qualifizierung nachdenken – Qualifizierung kann so auf die Arbeitszeit angerechnet bzw. durch den Arbeitgeber finanziert werden.

Derzeit wird die Arbeitszeitdiskussion ungleich geführt. Beschäftigte der Automobilzulieferer werden entlassen, Kolleginnen und Kollegen in der Gastronomie werden in Kurzarbeit geschickt und für Pflegekräfte wurde als einer der ersten „Corona-Beschlüsse“ im Frühjahr die Arbeitszeitverordnung geändert und die Arbeitszeit auf zwölf Stunden am Tag ausgeweitet. Für die Beschäftigten im Einzelhandel ist die Situation ganz und gar widersprüchlich: Sie befinden sich in Kurzarbeit und trotzdem lockern die Landesregierungen nach und nach die Ladenschlussgesetze wie in Bayern, Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen.

Besonders kritisch zu bewerten ist die Änderung der Arbeitszeitverordnung, die die Bundesregierung am 10. April 2020 beschlossen hatte. Darin ändern sich die Arbeitszeiten für Beschäftigte des Gesundheitswesens, in Behörden, in der Energieversorgung, im Bereich der Produktion und des Transports von Waren des täglichen Bedarfs und von Arzneien. Bis 31. Juli waren Arbeitszeiten von bis zu zwölf Stunden täglich und eine Verkürzung der täglichen Ruhezeiten auf bis zu neun Stunden möglich. Begründet wurde dieser Schritt mit dem öffentlichen Gefahrenabwehrrecht. Bei genauerer Betrachtung ist die Ausweitung der Arbeitszeiten aber vor allem eine Regelung, die zu Lasten der Gesundheit der Beschäftigten geht, denn die Begrenzung der Arbeitszeit hat vor allem gesundheitliche Gründe. Gleichzeitig ist sie aber eben auch die logische Konsequenz einer Sparpolitik, die über Jahrzehnte die Personalbemessung in Krankenhäusern oder der öffentlichen Verwaltung aus Kostengründen ausgedünnt hat. Wenn also jetzt die Arbeitszeit für diese Beschäftigten ausgeweitet wird, dann nicht, um die Pandemie besser abwehren zu können, sondern weil die personalpolitische Ausdünnung der Kommunen den Pandemiefall schlicht nicht einkalkuliert hat. Behörden und Krankenhäuser sind personell so ausgestattet, dass sie funktionieren, solange nichts Unvorhergesehenes passiert. In Krisenzeiten sind sie überfordert.

Neue politische Weichenstellung

Wer über Arbeitszeitverkürzung redet, muss also auch neue politische Weichenstellungen vornehmen. Derzeit arbeiten 400.000 Beschäftigte, die den Beruf der Pflegekraft einmal erlernt haben, in anderen Berufen, unter ihnen viele, die den Belastungen nach personeller Unterbesetzung, Schichtbetrieb und langen Arbeitszeiten nicht mehr gewachsen waren oder gewachsen sein wollten. Eine gute medizinische Versorgung hat den Aufbau von Personal und damit die Rückgewinnung dieser ehemaligen Pflegekräfte zur Voraussetzung. Doch das gelingt nicht über längere Arbeitszeiten, sondern über deren Verkürzung und über bessere Arbeitsbedingungen.

Hinzu kommt: Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich ist Einkommenskürzung und den Beschäftigten insbesondere im Dienstleistungsbereich nicht zuzumuten. Die Arbeitgeber profitieren von Arbeitszeitverkürzungen, denn sie behalten eine qualifizierte Arbeitskraftreserve, sie lösen dabei ihr Rentabilitätsproblem über eine geringere Auslastung und sie sichern sich gleichzeitig gegen zu hohe Lohnkosten bei einem Auftragseinbruch ab. Gleichzeitig steigt mit kürzeren Arbeitszeiten auch die Produktivität, wie sich an der 35-Stunden-Woche zeigte. So liefen in den 90er Jahren in deutschen Mehrschichtbetrieben die Maschinen länger als im europäischen Durchschnitt – trotz der kürzeren Regelarbeitszeit der Beschäftigten.[2] Für sie hat sich die Arbeit verdichtet.

Der Kampf um die Arbeitszeit ist eine verteilungspolitische Auseinandersetzung. Sie spitzt sich zu, wenn das Kapital in Krisenzeiten unter Druck gerät. Ohne Lohnausgleich ist es ein Punktsieg für die Arbeitgeber. Der Kampf darum muss auf betrieblicher und auf politischer Ebene geführt werden.

Ein Beitrag von Susanne Ferschl, MdB Stellv. Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag

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[1] Tagesspiegel, 20.08.2020.

[2] Bosch, Gerhard: „Arbeitszeitverkürzungen. Nicht nur auf das ‚Ob‘, sondern auch auf das ‚Wie‘ kommt es an“, in: Gewerkschaftliche Monatshefte, Nr. 9/ 98.

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