Ist die Ehe als Institution noch zeitgemäß?

„Bis dass der Tod euch scheidet“ – diese Frage wird Paaren, die kirchlich heiraten, während des Ehegelübdes gestellt und mit „Ja“ beantwortet. Offensichtlich verliert das Gelübde auf Ewigkeit, sei es nun kirchlich oder nur zivilrechtlich, für immer mehr Paare an Bedeutung, immer mehr leben ohne Trauschein zusammen, beinahe jede zweite Ehe wird geschieden. Gleichzeitig machen die Diskussionen um die gleichgeschlechtliche Ehe machen deutlich, dass Heiraten auch heute noch für viele Paare ein bedeutsamer Schritt auf ihrem gemeinsamen Weg ist. Warum eigentlich?

Aus der Tatsache, dass sich zwei Menschen lieben, ergibt sich nicht automatisch die Hochzeit. Ganz im Gegenteil hatte eine Ehe bis vor kurzem nur sehr wenig mit Liebe, sehr viel aber mit Geld zu tun. Der Begriff „Vernunftehe“  drückt diesen Unterschied zur Liebesheirat aus. Unsere romantische Vorstellung vom Traum in Weiß würde den Menschen vergangener Jahrhunderte durchaus seltsam erscheinen. Die Ehe wurde ursprünglich geschaffen als eine Institution, die der Organisation der Gesellschaft diente. In früheren Zeiten sicherte sie vor allem, dass legitime Nachkommen hervorgebracht werden. Das bedeutet: Die Kinder einer rechtmäßig geschlossenen Ehe haben Erbrechte, die nichtehelichen nicht. Das erklärt auch, warum Eheschließungen in allererster Linie eine politische Angelegenheit waren. Familien, Vermögen, Machtansprüche wurden vereint, Koalitionen geschmiedet. Im Mittelalter entschied gar der Magistrat darüber, ob jemand heiraten durfte oder nicht. Wer kein Geld hatte, um eine Familie zu ernähren, blieb vom Sakrament der Ehe ausgeschlossen. Aus diesem Grund waren arme Männer häufig schon im fortgeschrittenen Alter, wenn sie heirateten. Frauen gingen aus der Vormundschaft des Vaters direkt in die des Ehemannes über. Dieser durfte über sie verfügen wie über einen Gegenstand oder ein Stück Vieh.

Die Welt kennt viele Eheformen

In allen Kulturen der Welt finden sich bestimmte Formen der Ehe, die das Zusammenleben von Paaren regeln, doch nicht überall waren und sind Eheschließungen mit einem sakralen Gelübde oder einer religiösen Zeremonie verbunden. Im indigenen Nordamerika finden sich zum Beispiel kaum Hochzeitszeremonien, durch den Bezug einer gemeinsamen Hütte signalisierte das Paar, dass es fortan zusammenlebte. Eine Scheidung war ebenso einfach: Einer der Partner zog wieder aus der Hütte aus. Auch die Vorstellung einer monogamen Ehe ist keine Universalie, so gibt es in den westlichen Himalaya-Regionen Völker, bei denen die Polyandrie, also die Ehe mehrerer Männer mit nur einer Frau, aufgrund eines Mangels an Land üblich ist. Mehrere Brüder heiraten eine Frau, um die Zahl der Nachkommen zu beschränken. Die Polygynie, also die Ehe eines Mannes mit mehreren Frauen, ist von Afrika bis nach Melanesien verbreitet. Dabei muss unterschieden werden, ob alle Frauen gleichrangig sind oder ob es eine Haupt- und mehrere Nebenfrauen gibt. Historisch entstehen solche Vielehen oft, weil zum Beispiel ein Mann die Witwe seines verstorbenen Bruders heiratet, um diese zu versorgen und sich um den Nachwuchs zu kümmern. Die Nachkommenschaft spielt eine wichtige Rolle für alle Eheschließungen, obwohl es auch nicht in allen Völkern der Welt so ist, dass Mann und Frau die Kinder gemeinsam groß ziehen. In Melanesien zum Beispiel gibt es Kulturen, bei denen der leibliche Vater überhaupt keine Rolle spielt und die Kinder vom Bruder der Mutter aufgezogen werden.

Die Ehe als religiöses Sakrament

Die zivilrechtliche Ehe, so wie es sie in Deutschland gibt, ist noch relativ jung. Lange Zeit waren es die Kirchen, die Ehen legitimierten. Die Ehe ist daher auch ein heiliges Sakrament. Geschiedene werden von der römisch-katholischen Kirche exkommuniziert, das bedeutet, von der Teilnahme an der Eucharistie und weiteren Sakramenten ausgeschlossen. Ehebruch und die Scheidung sind eine schwere Sünde, für die sowohl das Alte als auch das Neue Testament noch drastische Strafen androht.  Da die Ehe ein von gottgegebenes Sakrament ist, steht es nach Auffassung der Kirche dem Menschen überhaupt nicht zu, diese wieder aufzulösen.

Die zivilrechtliche Ehe

Die standesamtliche Hochzeit ist erst knapp zweihundert Jahre alt. Sie bedeutet, dass man vor einem vereideten Staatsdiener erklärt, dass man fortan füreinander einsteht. Aus dieser gemeinsamen Erklärung ergeben sich rechtliche Konsequenzen von steuerlichen Erleichterungen bis hin zu gegenseitigen Unterhaltsansprüchen im Falle einer Trennung, dem gemeinsamen Sorgerecht und der automatischen Vaterschaft aller innerhalb des Ehezeitraums geborenen Kinder und sogar einen Anspruch auf Teile der Rente des anderen. Verheiratete Menschen bilden eine Familie, das bedeutet, im Falle eines schweren Unfalls oder Todes werden sie als Angehörige behandelt und dürfen Informationen einholen und Entscheidungen treffen. Es sind diese rechtlichen Konsequenzen, die gleichgeschlechtliche Paare für sich einfordern und die gemeint sind, wenn von der „Homo-Ehe“ gesprochen wird. Dazu gehört auch, dass, wie nun jüngst entschieden, die Kinder des Partners adoptiert werden können oder in Zukunft gemeinsame Kinder adoptiert werden dürfen.

Ist Heiraten out?

Obwohl sich eine ganze Industrie daran aufreibt, den Hochzeitstag zum „schönsten Tag des Lebens“ zu erklären, ist die Vorstellung für immer weniger Paare interessant. Nur knapp 350.000 Ehen werden in Deutschland jedes Jahr geschlossen, vor 50 Jahren waren es noch doppelt so viele. Damals hatte die Ehe als Versorgungsinstitution noch eine ganz andere Bedeutung. Die Hochzeit sicherte die nicht berufstätige Frau ab. Im Gegenzug durfte der Mann über ihre Konten oder über die Berufstätigkeit entscheiden und auf der Erfüllung der ehelichen Pflichten beharren. Eine Vergewaltigung in der Ehe ist in Deutschland erst seit 1997 strafbar. Diese Umstände erklären, warum immer weniger Menschen in Deutschland dem überkommenen Rollenmodell der Ehe etwas abgewinnen können. Sie passt nicht mehr zu den Lebensbedingungen der meisten Menschen. Frauen und Männer sind inzwischen bis zur Geburt des ersten Kindes nahezu gleich berufstätig, für die meisten Frauen ist eine Versorgungsehe, in der der Mann das Geld verdient und sie von ihm abhängig ist, keine Option mehr. Dennoch gibt es eine ganze Reihe rechtsstaatlicher Tatsachen, die genau diese Art von Ehe fördern. Das Ehegatten-Splitting ist das beste Beispiel dafür. Es belohnt Paare, in denen ein Partner besonders viel verdient und der andere wenig. Beide Einkommen werden zusammengerechnet, durch zwei geteilt und dann besteuert. Auf diese Weise fällt die Besteuerung des hohen Einkommens sehr viel niedriger aus. Seit die Versorgungsehe an Bedeutung verloren hat, ist die Hochzeit vor allem ein besonderes Event im Leben. Noch immer wird Frauen durch Werbung, Musik und Filme suggeriert, dass es zu einem erfolgreichen Leben gehört, einen Mann dazu zu bekommen, ihr einen möglichst romantischen Antrag zu machen. Das wertet sie als Frau sozusagen gesellschaftlich auf. Wem das nicht gelingt, mit der stimmt etwas nicht. Die Rollenverteilungen sind in diesem Zusammenhang klar: Er muss sie fragen, den Ring vorher kaufen, sich etwas einfallen lassen. Sie trägt dafür bei der Hochzeit ein weißes Kleid, was eigentlich für die Unschuld der Braut steht und diese in früheren Zeiten nur sicherstellen sollte, dass sie nicht schon schwanger von einem anderen Mann in eine Ehe gehen sollte. Tatsächlich sind wohl die wenigsten Frauen in den westlichen Ländern bei ihrer Hochzeit noch Jungfrau. Dafür feiern beide dann den Abend vor der Heirat getrennt voneinander auf ausgelassenen Junggesellenabschieden, in denen es häufig in Striplokale geht, als müsste man noch einmal eine Freiheit feiern, die man am nächsten Tag verliert. Dass der Brautvater seine Tochter schließlich zum Altar führt, symbolisiert noch die Übergabe der Tochter aus der väterlichen in die männliche Vormundschaft. Ist das wirklich romantisch?

Glücklich bis ans Lebensende?

Neben den rechtlichen Konsequenzen, die eine Eheschließung hat, wirkt sie sich auch auf die Partnerschaft aus. Ab sofort kann man sich nicht mehr einfach trennen, eine Scheidung kostet Geld, und bedeutet jede Menge Papierkram. Die gegenseitige Verantwortung endet nicht. Zwar wurden die Unterhaltsansprüche zuletzt auf nur drei Jahre beschränkt, doch innerhalb dieser Zeit kann das bedeuten, dass der Besserverdienende dem anderen einen ebenso hohen Lebensstandard finanzieren muss wie während der Ehe. Die große Zahl an Ehedramen und die oft sehr hässlichen Scheidungen lassen vermuten, dass die Ehe an sich über ihre rechtlichen Konsequenzen hinaus nicht nur ein Hort von Frieden und Glück ist. Tatsächlich steht sie in der bürgerlichen Gesellschaft vor allem für das Private, den Ort, wo alles, im Gegensatz zum harten Konkurrenzkampf im Beruf, perfekt zu sein hat. Die Possessivpronomen „meine“ Frau und „mein“ Mann machen schon deutlich, worum es dabei geht: „Du gehörst mir“. Daraus leiten sich verschiedene Ansprüche ab, der Anspruch auf Treue, der Anspruch, dass sich der andere gefälligst um einen zu kümmern hat. Die Tatsache, dass ein solches Verhalten eingefordert werden muss, macht klar, dass es offensichtlich nicht immer freiwillig gezeigt wird. Genau daran scheitern Ehen – von „ehelicher Zerrüttung“ ist dann die Rede, der vor Gericht anerkannte Grund, eine Ehe zu scheiden. Es ist kein Zufall, dass es in Ehen zu Gewalt und manchmal sogar zu Morden kommt, weil mit der Ehe als höchstes partnerschaftliches Glück so große Erwartungen verbunden werden. Der Ausdruck, eine Ehe sei „gescheitert“ macht den tiefen Fall deutlich, der doch eigentlich nur beschreibt, dass zwei Menschen nicht mehr glücklich miteinander sind und nun nach einer gemeinsamen Zeit getrennte Wege gehen.

Die Liebe und der Wunsch zu heiraten

Die Liebe ist der größte Ausdruck freiwilliger Verpflichtung. Man erklärt sich bereit, um der Liebe willen von der Durchsetzung eigener Interessen zugunsten der gemeinsamen Abstand zu nehmen, weil die gegenseitige Liebe und Zweisamkeit als wertvoller betrachtet wird. Die Freiwilligkeit dieser Verpflichtung ist der Ausdruck dieser Liebe und wird durch Eheschließungen und Eheverträge ad absurdum geführt. Eine Familie zu gründen dagegen ist auch ein rechtlicher Schritt. Formalien müssen geregelt werden. Nicht mehr als das bedeutet die Ehe eigentlich und sollte als zivilrechtliche Institution allen Paaren, die diesen Schritt gehen wollen, offen stehen.

Das ganze moralische Gezeter von der Ehe als besonders schützenswerte Institution ist überholt. Längst finden sich in Deutschland sehr verschiedene Formen des Zusammenlebens. Mehr als jedes zweite Paar lebt ohne Trauschein zusammen, ob mit oder ohne Kinder. Menschen leben eine Weile zusammen und trennen sich, ohne dass dadurch die gemeinsame Sorge für die Kinder aufgegeben wird. Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind nicht weniger von Liebe und Verantwortung geprägt als andere.  Uneheliche Kinder sind ehelichen gleichgestellt und können auch ohne Ehe als legitime Nachkommen anerkannt werden. Viele Paare bleiben auch nach der Trennung in Freundschaft verbunden. Andere wollen gar gleich mit mehreren Menschen eine Beziehung führen oder bleiben allein und ziehen ihre Kinder allein auf. Auf diese Wirklichkeit einzugehen und diese Gemeinschaften zu schützen und zu fördern ist die Aufgabe einer Politik, die den Menschen im Blick hat und keine überkommenen gesellschaftlichen Institutionen. Die Ehe als einzige Institution, um das Zusammenleben zu organisieren, hat ausgedient. Es ist Zeit, neue und zeitgemäße Institutionen zu entwickeln und sich vielleicht auch von jenen zu verabschieden, die ausgedient haben.

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