„Der Staat darf es nicht im Unklaren lassen, dass er konkrete Gegenleistungen verlangt.“ Das sagte der frühere französische Umweltminister Nicolas Hulot in einem Interview der führenden französischen Tageszeitung Le Monde vom 7. Mai dieses Jahres. Gegenleistungen für die Milliarden, mit denen der Staat die Firmen in Form von Subventionen und Beteiligungen oder Bürgschaften und Krediten unterstützt, damit sie die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie überstehen.
Haben Sie in der letzten Zeit etwas von solchen Gegenleistungen in Deutschland gehört? Gefordert haben sie die Bundestagsabgeordneten der Linken Lorenz Gösta Beutin und Bernd Riexinger schon im April, ausgehend von der unbestreitbaren Feststellung, dass „der Markt […] in Krisenzeiten auf öffentliche Hilfe angewiesen ist“. Aber diese Abhängigkeit wollte die Bundesregierung offensichtlich nicht nutzen, denn ihr Corona-Hilfspaket verlangt keine Gegenleistungen von den Empfängern der öffentlichen Gelder.
Zur Verteidigung ihrer Zurückhaltung könnte die Regierung, wenn sie denn ein Interviewer einmal fragte, erwidern, dass die Firmen und Konzerne die Hilfeleistungen zum allgemeinen Wohl verwenden, indem sie, statt in Insolvenz zu gehen, weiter Waren oder Dienstleistungen produzieren, Arbeitskräfte beschäftigen und entlohnen, Kunden beliefern. Also ist das Fortbestehen der Firmen doch im öffentlichen Interesse, so dass die politische Macht ihrerseits vom Kapital abhängt; dann muss sie sich den Weiterbetrieb der Wirtschaft schon einige Milliarden kosten lassen.
Das Problem ist nur, dass die Art und Weise, wie produziert wird, dem Gemeinwohl auch schadet: wie wir alle wissen, durch den Gebrauch von Energie aus fossilen Brennstoffen und den Ausstoß von Treibhausgasen, der die Erde auf den Klimakollaps zutreibt (wenn man einmal von anderen fatalen Folgen der gängigen Wirtschaftsweise wie der Zerstörung der Artenvielfalt absieht). Im Hinblick darauf fordert Claudia Hornberg, die Vorsitzende des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU), bei der Wiederbelebung der Wirtschaft „sollte in Lösungen investiert werden, die die umweltverträgliche Entwicklung der Wirtschaft fördern“. Beutin und Riexinger werden etwas konkreter: „Konjunkturpakete müssen verstärkt an Firmen fließen, die einen Beitrag dazu leisten, den CO2-Ausstoss zu senken.“ Dabei bleibt aber offen, wie hoch der Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgase sein soll. Und wie die nicht „verstärkt fließenden Konjunkturpakete“ zu verstehen sind, die reduktionsresistente Firmen bekommen sollen.
Katharina Dröge von den Grünen wurde unlängst (11. August) in einem anderen Sinn deutlich: Wenn der Staat Anteile an einem Großunternehmen wie der Lufthansa erwirbt, „sollte das mit klaren Kriterien für Beschäftigungssicherung und Klimaschutz verbunden sein“. Offenbar haben die Grünen solche Kriterien noch nicht erarbeitet. Außerdem ist ihre Forderung wesentlich geringfügiger als die der Linken, denn sie betrifft nur die relativ wenigen Fälle der Staatsbeteiligung und verzichtet darauf, Finanzhilfen anderer Art wie etwa Kreditgarantien an Beiträge zum Klimaschutz zu binden. So bescheiden ist man andernorts nicht.
Klimapolitische Forderungen aus der französischen Gesellschaft
Wie wär’s mit einem Blick über den Rhein? Seit den Protesten der „Gelbwesten“ vom Winter 2018/19 wird da über viele Vorschläge für eine Neuordnung von Wirtschaft und politischen Strukturen debattiert, und wie in Deutschland bereitet die Entwicklung des Klimas der Bevölkerung die größten Sorgen. Von der Parlamentsmehrheit und der Regierung kann man allerdings nicht sagen, dass ihre konkreten Entscheidungen diesem Problembewusstsein gerecht werden.
Schon die Gelbwesten forderten die Abgeordneten auf, durch einen beschleunigten Verzicht auf fossile Energiequellen den CO2-Ausstoß deutlich zu vermindern und die Verächter dieses Prinzips zu bestrafen. Präsident Macron kanalisierte den Protest, den die Gelbwesten ziemlich laut werden ließen, zu Beginn von 2019 in eine „Große nationale Debatte“, deren Themen er vorgab, darunter die „ökologische Wende“. In den Schlussdokumenten der Debatten, an denen mehr als zwei Millionen Bürger teilgenommen hatten, kann man lesen:
– Mit etwa 10 Milliarden Euro öffentlicher Mittel jährlich werden Urheber von Umweltschäden unterstützt. Diese Förderung muss allmählich reduziert und die Mittel müssen sauberen Verfahrenstechniken zugutekommen. [Nach der Berechnung von J. Ferguson, investigate-europe.eu vom 13.7.2020, dürften es allein für die Energie aus fossilen Brennstoffen Subventionen in Höhe von 17 Milliarden sein, in Deutschland 37 Milliarden, Anm. W. K.]
– Die umweltschädliche Produktion muss stärker besteuert werden. Den Hauptanteil der Kosten für die ökologische Wende müssen die Unternehmen tragen.
Der Präsident schloss die „Große nationale Debatte“ Ende April 2019 ab und kündigte zugleich einen „Bürgerkonvent über das Klima“ an, mit 150 ausgelosten Bürgern besetzt, die nach verschiedenen Gesichtspunkten die Zusammensetzung des Volkes repräsentieren sollten. Dieser Konvent tagte von Oktober 2019 bis April 2020. Er hatte den Auftrag zu klären, mit welchen sozial gerechten Maßnahmen der Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 auf 40 Prozent gegenüber 1990 reduziert würde. Das entsprach dem Klimaziel der EU, deren Kommission inzwischen 55 Prozent erreichen will. Der Konvent kam zu folgenden Forderungen:
- An der obligatorischen Berichterstattung der Unternehmen über ihre CO2-Bilanz soll sich Folgendes ändern:
– nicht nur Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten, sondern alle Firmen, auch die der Finanzindustrie, sollen öffentlich berichten, und zwar
– nicht alle drei Jahre, sondern jedes Jahr;
– die Bilanz muss jeweils die ganze Lieferkette umfassen, auch die CO2-Emissionen von ausländischen Lieferanten und von Konsumenten der produzierten Güter;
– verweigert eine Firma die Bilanz, dann muss sie eine Strafgebühr proportional zu ihrem Umsatz zahlen, und auf ihren Produkten werden die Käufer auf ihre Verfehlung hingewiesen. - Öffentliche Unterstützung wie Steuervorteile, Darlehen und Subventionen erhalten nur Firmen, die eine positive Emissionsbilanz vorweisen können.
- Die Emissionsbilanz gehört zu den ökologischen Kriterien, die für alle öffentlichen Aufträge mit einer Gewichtung von insgesamt 20 Prozent herangezogen werden müssen.
- Wenn Firmen mehr als 10 Millionen Euro Dividenden an ihre Aktionäre ausschütten, sollen sie 4 Prozent der Summe der Dividenden an das „Budget der ökologischen Wende“ abführen, bei einer geringeren Dividendensumme 2 Prozent.
- Die Präambel der französischen Verfassung soll um die Vorschrift ergänzt werden, dass der Ausgleich von Rechten und Freiheiten – aus der Erklärung der Menschenrechte von 1789 – die Erhaltung der Umwelt nicht gefährden darf.
- Der Text der Verfassung selbst soll künftig die Erklärung enthalten, dass die Republik die Erhaltung der Artenvielfalt und der Umwelt garantiert und dass sie gegen die Klimaerwärmung kämpft.
Präsident Macron hatte zwar versprochen, das Parlament oder das Volk – per Referendum – über alle Ergebnisse des „Bürgerkonvents“ abstimmen zu lassen, falls nicht er selbst sie unmittelbar in Dekrete umsetzt. Aber dann schloss er doch die Abgabe auf die Dividenden (4) aus, weil sie Investoren abschrecke, und ebenso die Änderung der Präambel der Verfassung (5), weil sie der Natur Vorrang gegenüber den öffentlichen Freiheiten, sogar gegenüber den demokratischen Regeln einräume – mit der Zurückweisung einer Ökoabgabe auf Dividenden entschied der Präsident einen Interessenkonflikt zwischen Kapital und Umweltschutz offen zugunsten des Kapitals; andere werden den Konflikt aber genau an dieser Stelle wieder auf die Tagesordnung setzen. Mit seiner Weigerung, die Präambel der Verfassung zu ändern (5), könnte er denselben Konflikt im Sinn haben. Denn auch der „Bürgerkonvent“ dürfte mit den traditionellen Rechten und Freiheiten vor allem das Eigentumsrecht und die unternehmerische Freiheit gemeint haben, die Rechtsprinzipien also, mit denen sich die Kapitalbesitzer gegen ökologisch begründete Eingriffe wehren. Der „Bürgerkonvent“ will das jeweils private Recht der Kapitalbesitzer, über ihr Eigentum frei zu verfügen, durch das Interesse der Allgemeinheit an einer Umwelt, die unser Leben begünstigt, einschränken. Der Präsident will eine solche Beschränkung nicht.
Angemessener Klimaschutz oder Verbot von Dividenden
Damit ist die Messe gelesen, wie man in Frankreich sagt. Aber nur unter dem Gesichtspunkt der politischen Macht, nicht im weiteren Raum der öffentlichen Debatte. Da legten etwa 370 Organisationen der Zivilgesellschaft, darunter Attac, Greenpeace und die Gewerkschaft CGT, am 26. Mai, also nach der Periode der strengen Isolierung, einen „Plan zur Überwindung der Krise“ in 34 Punkten vor. Darin werfen sie der Regierung vor, dass sie mit ihren Plänen nur ein gänzlich unhaltbares System wieder ankurbeln wolle. Sie dagegen wollen unter anderem die landwirtschaftliche und industrielle Produktion sowie die Dienstleistungen derart transformieren, dass die Bevölkerung und die Erde künftig keinen gravierenden Schaden mehr erleiden.
Das klingt nicht sehr originell. Der Vorschlag Nr. 28 ist es aber doch:
Ein Gesetz soll jene Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten, die in der Rohstoffgewinnung, der Produktion und im Dienstleistungsbereich [zum Beispiel Banken] tätig sind, verpflichten, die Treibhausgase, die mit ihrer Tätigkeit – auch Investitionen – entstehen, jährlich so zu vermindern, wie es das globale Ziel der Begrenzung des Temperaturanstiegs um 1,5 ° Celsius im Verhältnis zu 1990 erfordert. Dabei geht es um die Auswirkungen und Emissionen in Frankreich und im Ausland. Wenn eine Firma diese Verpflichtung nicht erfüllt, wird ihr verboten, Dividenden zu zahlen.
Damit greift der „Plan zur Überwindung der Krise“ aus den Ergebnissen des „Bürgerkonvents“ die Idee (4) auf, dass die Dividenden zur Förderung der ökologischen Wende genutzt werden sollen. Aber nun werden Gewinne aus Dividenden präziser und strikter mit der ökologischen Wende verknüpft: Die Dividenden sollen nicht geringfügig besteuert, sondern ihre Ausschüttung soll geradewegs verboten werden, wenn die jeweilige Aktiengesellschaft nicht zur Verminderung der globalen Emission von Treibhausgasen beiträgt. Das Verbot dürfte die jeweilige Kapitalanlage uninteressant machen.
Woher weiß man, wie stark eine Aktiengesellschaft zur globalen Emission beiträgt? Die Antwort darauf findet man in einem ausführlichen Bericht von Greenpeace France „Climat: l’argent du chaos“ (dt. etwa „Klima: Der Profit aus dem Chaos“): Man braucht die Frage gar nicht zu beantworten, es genügt, von den Firmen zu verlangen, dass sie die Emissionen, für die sie verantwortlich sind, jährlich um denselben Prozentsatz vermindern, um den der UNO zufolge der globale Ausstoß jedes Jahr vermindert werden muss, wenn 2040 globale Klimaneutralität erreicht werden soll, das heißt um mindestens 7 Prozent. Das entspricht der Verpflichtung, die Frankreich in dem Pariser Klimaabkommen eingegangen ist, die es aber nicht mehr erfüllt als Deutschland. Weil die angedrohte Sanktion mit der Ausschüttung der Dividenden das Eigentumsrecht einschränkt, muss diese Einschränkung um des Klimaschutzes willen durch eine entsprechende Verfassungsänderung rechtlich abgesichert werden.
Greenpeace fasst seinen Vorschlag mit den Formeln zusammen: Geschäftstätigkeiten, die das Klima verschlechtern, dürfen keinen Gewinn bringen. Es kommt jetzt darauf an, die Interessen der Investoren von klimaschädlichen Geschäftstätigkeiten abzukoppeln. Damit spricht Greenpeace den Konflikt aus, in dem sich Macron für die Interessen der Investoren entscheidet. Aber erst Greenpeace bringt den Konflikt auf den Punkt und bereitet ihn damit für eine öffentliche Debatte auf:
Wollt ihr, dass die Kapitalinteressen und damit eure eigenen, soweit sie von jenen abhängen, möglichst unangetastet bleiben und damit die Klimakatastrophe unentrinnbar wird, wie wir es den Klimaforschern glauben müssen? Oder wollt ihr dazu beitragen, dass die Menschheit der Klimakatastrophe entkommt, sofern klimaschädliche Kapitalanlagen unattraktiv werden – mit erheblichen wirtschaftlich nachteiligen Folgen, die jedoch vermieden werden können, wenn die Firmen fähig sind, ihre Emissionen stetig zu vermindern, und die Vorstände und Anleger das auch wollen?
Welche Gegenleistungen für Subventionen?
Das Konzept von Greenpeace greift nicht die Forderung des „Bürgerkonvents über das Klima“ (2) auf, dass staatliche Unterstützungen aller Art nur jenen Firmen gewährt werden sollen, die eine positive Emissionsbilanz aufweisen. Aber Greenpeace beklagt, dass das Parlament mit einem Nachtragshaushalt im April – schon der zweite in 2020 – umweltschädliche Industrien mit Subventionen von 20 Milliarden Euro unterstützte, ohne auch nur die geringste Gegenleistung zugunsten der Beschäftigten und der Umwelt zu fordern. Dabei wurde das Votum des offiziellen Hohen Klimarats (2018 von Macron gegründet) in den Wind geschlagen, der von der Regierung verlangte, jede Hilfe unter die Bedingung zu stellen, dass der Empfänger einen Investitionsplan zur Senkung der Emissionen vorlegt.
Damit sind wir zum ersten Thema zurückgekehrt, den Gegenleistungen für die staatlichen Hilfen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie. Der französische Präsident äußerte gegenüber der Financial Times am 16. April, mit der Welt der Superfinanz sei Schluss zu machen, um den Klimawandel anzuhalten. Mit dem Klimarisiko verhalte es sich wie mit den Fragen von Tod oder Leben, bei denen niemand zögere, radikale Entscheidungen zu treffen. Die Entscheidung über Gegenleistungen für Subventionen scheint für ihn keine der radikalen zu sein, denn zur selben Zeit ließ er den zweiten Nachtragshaushalt verabschieden.
Ende Juni und Anfang Juli ging es um einen dritten Nachtragshaushalt, der wieder über 20 Milliarden Euro an Subventionen enthielt, vor allem zugunsten der Luftfahrt und der Autoindustrie. Angesichts der Tatsache, dass die meisten Treibhausgase in Frankreich vom Verkehr erzeugt werden, schlug die Ökoströmung der Fraktion der Präsidentenpartei La République en marche (LREM) vor, die Empfänger der staatlichen Hilfen zur Verminderung ihrer Treibhausgase zu zwingen. Auf den Widerspruch der Fraktionsmehrheit hin wurde diese Initiative so abgeschwächt, dass die Maßnahmen, die das Haushaltsgesetz im Ergebnis vorsieht, kaum Wirkung zeitigen werden:
- betroffen sind nur Firmen mit mehr als 500 Millionen Euro Jahresumsatz, an denen sich der Staat beteiligt, also nicht die Empfänger von Darlehen oder Kreditgarantien;
- der Umfang der Verminderung der Emissionen wird den Firmen nicht vorgeschrieben, sondern soll nur zu dem Emissionshaushalt ihrer jeweiligen Branche in Einklang sein, der hinter der Verpflichtung aus dem Pariser Klimaabkommen zurückbleibt;
- die Firmen können ihre Selbstverpflichtung zu einer bestimmten Emissionssenkung „aktualisieren“, also unter Umständen herabsetzen;
- wenn eine Firma ihre Verpflichtungen nicht erfüllt, braucht sie nur Verbesserungen ihres Vorgehens in der Zukunft anzukündigen.
Das war wohl nicht der große Wurf, den es angesichts der Klimaentwicklung gebraucht hätte. Aber man kann auf konkrete Anhaltspunkte verweisen, wenn man sagen will, die Forderung des „Bürgerkonvents“, staatliche Wirtschaftshilfe dürfe nur bei einer positiven Emissionsbilanz gewährt werden, sei immerhin in den politischen Kreisen angekommen. Denn nicht nur andere Fraktionen der Nationalversammlung als die Präsidentenpartei wollten weiter im Sinn des „Bürgerkonvents“ gehen. Auch der konservative Senat zeigte sich entschiedener als die Mehrheit der Nationalversammlung:
- Firmen, die mehr als 100 (statt 500) Millionen Euro Jahresumsatz haben, und staatliche Hilfe in welcher Form auch immer bekommen, haben sich auf eine Reduktion der von ihnen zu verantwortenden Treibhausgase zu verpflichten;
- diese Reduktion hat 2021 7,6 Prozent zu betragen und in den folgenden Jahren so viel, wie der Hohe Klimarat den verschiedenen Branchen zur Erreichung des Ziels, den Temperaturanstieg auf 1,5 ° Celsius zu begrenzen, vorgeben wird.
Bei Differenzen zwischen Nationalversammlung und Senat entscheidet zuletzt die Nationalversammlung. So leider auch hier. Die französischen Klimaaktivisten haben keinen Grund, sich damit abzufinden. Und die Entwicklung in Frankreich erlaubt uns Deutschen nicht, die Hände in den Schoß zu legen. Im Gegenteil: „Der einzige Kampf, der von vornherein verloren ist, ist der, den man gar nicht erst beginnt“, sagt man in Frankreich.
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