Katja Kipping über den Ansatz, die Armutsquote durch Einbeziehung der Angebote von Daseinsvorsorge kleinzurechnen.
In Vorbereitung des 6. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung wurde eine Studie vorgestellt, die sogenannte „Realtransfers“ der öffentlichen Daseinsvorsorge wie Bildung, Gesundheitsversorgung in die Berechnung der Einkommensarmut einbezieht. Aber ist es wirklich sinnvoll, Angebote der öffentlichen Daseinsvorsorge bei der Berechnung von Einkommensarmut zu berücksichtigen?
Einkommensarmut bezeichnet die Situation von Menschen, die gegenüber dem Durchschnitt bedeutend schlechter gestellt sind und damit von gesellschaftlicher Teilhabe, wie sie in der Gesellschaft als üblich gilt, ausgeschlossen sind. Mehr noch: Die Betroffenen verfügen über so geringe Mittel, dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die als Minimum annehmbar ist. Gemäß den vom Statistischen Amt der EU (Eurostat) empfohlenen Schwellenwerten gilt demnach als arm, wer in einem Haushalt lebt, dessen Nettoäquivalenzeinkommen weniger als 60 Prozent des Medians der Einkommen in der gesamten Bevölkerung beträgt.
Selbstverständlich kann Einkommensarmut teilweise durch öffentliche Angebote kompensiert werden, die nicht teuer oder sogar gebührenfrei sind. In der DDR bezeichnete man das als die sogenannte zweite Lohntüte – Urlaub, Wohnung, öffentlicher Personenverkehr wurden stark subventioniert. Das Geld dafür fehlte dann in der Lohntüte oder bei der Sozialleistung, weil ja diese Güter öffentlich verfügbar waren. Man brauchte wenig oder gar kein Geld, um diese zu nutzen.
Vereinfacht gesprochen: Umso mehr Angebote öffentlich und gebührenfrei sind, desto geringer könnten Erwerbseinkommen und Sozialtransfers sein. Allerdings unter der Voraussetzung, dass diese Güter dann für alle gleich erreichbar und in guter Qualität und großer Auswahlmöglichkeit verfügbar sind.
Nun stellt die oben genannte Studie fest, dass die Einkommensarmut in Deutschland um 1,2 Prozentpunkte sinken würde, wenn man bestimmte öffentliche Angebote (Bildungsleistungen für Kinder und Jugendliche, Kultur und Sozialwohnungen) als „Realtransfers“ in die Einkommensrechnung einfließen lassen würde, sozusagen als geldwerte Leistung. Würde man Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung einberechnen, so würde laut Studie die Armutsquote sogar um 5,5 Prozentpunkte sinken, auf 10,4 Prozent. Fantastisch könnte man nun sagen, die Regierung hat die Armut reduziert. Doch diese Berechnungsweise hat mehrere Haken und ein grundlegendes Problem.
Der erste Haken: Wir wissen, dass Ärmere eher krank sind, weil ihnen die Mittel für eine gesunde Lebensführung und ein gutes Wohnumfeld fehlen. In der Zweiklassenmedizin sind sie gegenüber privat Versicherten eher schlechter gestellt. Infolgedessen sterben Arme im Schnitt deutlich eher als Menschen mit höheren Einkommen.
Der nächste Haken an dieser Betrachtung ist, dass die Auswirkung auf die „Einkommenssituation“ stark von der Nutzung und Nutzungsmöglichkeit der Angebote der öffentlichen Daseinsvorsorge abhängig ist:
Beispiel Nummer 1: Laut Studie profitieren die Einkommensstärkeren mehr von den Bildungsangeboten im höheren Bildungsbereich als die Ärmeren. Auch ist der Wert des Bildungs- und Betreuungstransfers am höchsten für Personen, die mit Anfang 40 über ein hohes Bruttoerwerbseinkommen verfügen. Sie konnten alle Ebenen des öffentlichen Bildungssystems, inklusive Studium, nutzen. Studieren kostet auch Geld, und das haben die unteren Einkommensschichten eben weniger. Zudem setzt sich im Bildungssystem eine strukturelle Benachteiligung von Armen fort. Aus armen Haushalten geht nur jedes vierte Kind aufs Gymnasium, aus nichtarmen Haushalten hingegen jedes zweite Kind. Das bestehende BAföG gleicht diese Ungleichheit ebenfalls nicht aus. Das heißt, Ärmere haben viel geringere Chancen, bestimmte öffentliche Angebote zu nutzen. Das gilt genauso für den Kultur- und Kunstbereich.
Beispiel Nummer 2: Ärmere haben im Schnitt längere Wege zu den Angeboten der öffentlichen Daseinsvorsorge, so die Studie. Hinzufügen kann man: und weniger Geld, um diese Angebote mit privaten oder öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.
Der dritte Haken ist: Die Einbeziehung der „Realtransfers“ aus Gütern der öffentlichen Daseinsvorsorge in die Einkommensrechnung blendet vollkommen weitere staatliche Subventionierung für mittlere und obere Einkommensschichten aus. Ob das nun die Förderung von Eigenheimen, Abwrackprämien für Autos oder die Nichtbesteuerung von Kerosin beim Flugwesen ist. Würde man all diese indirekten oder direkten Subventionierungen der Güter, die hauptsächlich von den mittleren und reicheren Einkommensgruppen genutzt werden können, in die „Einkommmens-Rechnung“ aufnehmen, ist vorstellbar, dass die Einkommensarmut sogar steigt. Denn Einkommensarme werden durch diese für sie nicht erreichbare „Realtransfers“ noch mehr abgehängt.
Grundsätzlich ist das Vorgehen, die geldwerten öffentlichen Leistungen in die Einkommensrechnung einzubeziehen, aus folgendem Grund abzulehnen: Einkommen sind von den Personen real angenommene und verfügbare Geldwerte. Öffentliche Angebote der Daseinsvorsorge oder andere öffentlich subventionierte Angebote sind keine zwangsläufig durch die Menschen angenommene Angebote – mit Ausnahme der Schulpflicht. Krankwerden und die dadurch notwendige Nutzung des Gesundheitswesens ist offensichtlich keine Pflicht, ebenso nicht die Annahme der Förderung für ein Eigenheim oder der Besuch eines Theaters. Das heißt, öffentliche Angebote könnten als geldwerte Leistung nur dann dem Haushaltseinkommen angerechnet werden (und somit in eine Betrachtung von Armut und Verteilung einfließen), wenn diese Angebote durch die Personen tatsächlich genutzt wurden. Das würde bedeuten, dass in der Einkommenserfassung sämtliche, vom einzelnen Menschen genutzten öffentlichen Angebote – vom ÖPNV, Theaterbesuch bis hin zum subventionierten Flug – mit ihrem konkreten, einzelnen Geldwert erfasst werden müssten. Das ist schlichtweg unmöglich.
Und auch unsinnig: Denn nach dieser Logik hätte jemand, der oft und schwer krank ist, plötzlich aufgrund der notwendigen Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung ein immenses „Einkommen“, obwohl er vom Geldeinkommen her womöglich extrem arm ist. Oder wer kein Geld fürs Theater oder Studium hat, kann auch in kein subventioniertes Theater gehen oder nicht studieren, bleibt also immer arm, unabhängig davon, ob die Angebote existieren oder nicht.
Mein Fazit ist: Zu einem guten Gemeinwesen gehören möglichst gebührenfreie und barrierefreie Angebote der öffentlichen Daseinsvorsorge. Diese jedoch bei der Berechnung der Armut einzubeziehen, ist fachlich und politisch falsch. Letztlich entpuppt sich die wundersame Reduktion der Armut durch diese Berechnung als pure Schönfärberei. Ein versuchtes Kleinrechnen der Einkommensarmut durch Berechnungstricks mit „Realtransfers“ aus öffentlichen Angeboten ist deshalb abzulehnen. Statt Armut kleinzurechnen, sollte unser Ziel darin bestehen, alle wirklich garantiert vor Armut zu schützen.
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