120 islamische Gelehrte und Geistliche setzen sich in einem offenen Brief mit der Praxis von IS auseinander und zeigen die Widersprüche von Koran und dem Handeln des sogenannten „Islamistischen Staates“ auf. Deutlich wird in der Stellungnahmen, dass es nach dem Koran verboten (haram) ist Zivilisten und Journalisten töten, Frauen und Kinder zu misshandeln, Sklaverei und Folter wiedereinzuführen.
Unter den Unterzeichnern des Aufrufs finden sich viele der höchsten und wichtigsten islamischen Geistlichen, so unter anderem Prof. Jafar Abdul-Salam, Generalsekretär der Liga Islamischer Universität und Professor Internationalen Humanitären Rechts, der Vizepräsident der wichtigsten islamischen Universität und die offiziel führenden Geistlichen Ägyptens, Nigerias, Ghanas, Bulgariens und weiterer Länder. Die Kurzfassung des Textes macht die Widersprüche anhand von 24 Punkten deutlich. In diesen heißt es unter anderem „Es ist im Islam verboten, Unschuldige zu töten“, eine Aussage, die die gesamte Praxis des IS als falsch entlarvt. Gezielt wird auch nochmal auf die Ermordung von Journalisten eingegangen, die ebenfalls im Widerspruch zum Islam steht:“Es ist im Islam verboten, Sendboten, Botschafter und Diplomaten zu töten; somit ist es auch verboten, alle Journalisten und Entwicklungshelfer zu töten.“
Deutlich machen die Verfasser auch: „Es ist im Islam verboten, Frauen und Kindern ihre Rechte zu verwehren“, danach gehört nach dem Koran, das kein Mann seiner Frau schreiben kann, ob sie arbeitet oder nicht.
Den gesamten Text findet man auf hier. Der Text ist ein gutes Signal um zu zeigen, dass der IS im Widerspruch zum Islam steht, leider dürfte auch dieser Text nicht zum umdenken führen.
Eine Antwort
Bitte nicht einfaches Copy&Paste und unkritsch diese Progpaganda übernehmen. Nur einige Bespiele:
– „Es ist im Islam verboten, Unschuldige zu töten”. Das ist zwar war. Allerdings macht sich nach Auffassung des Islam jeder „schuldig“ der zum Annehmen des Islams aufgefordert wird und dies Ablehnt und ich auch nicht „Tribut [an Muslime] im erniedrigten Zustand zu zahlen“ (z.B. Rechtsgutachten-Nr.: 13759 (Institut für Islamfragen, dh, 31.08.2010) )
– „Es ist im Islam verboten Christen und allen „Schriftbesitzern“ – in jeder erdenklichen Art – zu schaden oder zu missbrauchen.“ – gilt nur so lange sie Tribut zahlen.
– „Es ist im Islam verboten, die Menschen zur Konvertierung zu zwingen.“ – ebenfalls nur wenn sie Tribut zahlen.
Hier wäre es mal interessant Aussteiger aus dem Islam (die in Deutschland ja glücklicherweise dafür noch nicht getötet werden) zur Sprachen kommen zu lassen. Z.B hier http://www.geocities.ws/islamkritik/mehrdad1.htm