Während sowohl in den Medien als auch in der Politik der Ton in der Flüchtlingspolitik immer rauer und die Forderungen immer restriktiver werden, setzen sich mutige Menschen bundesweit für Geflüchtete ein. Wir haben mit Jan Niklas von Kirchenasyl NRW über die Entwicklung des Kirchenasyls und die heutigen Aufgaben gesprochen.
Die Freiheitsliebe: Wie ist das Kirchenasyl entstanden und wie hat es sich in den letzten Jahren verändert?
Jan Niklas: Das moderne Kirchenasyl ist in den 1980er Jahren entstanden. Eine Initialzündung war wie für viele andere Soli-Organisationen auch der Tod des linken türkischen Aktivisten Cemal Kemal Altun, der sich am 30. August 1983 angesichts seiner drohenden Auslieferung an die Türkei das Leben nahm. Während des Gerichtsverfahrens sprang er aus dem sechsten Stock des Berliner Verwaltungsgerichts. Altuns Suizid hat damals viele aufgeschreckt und für die Situation geflüchteter Menschen in Deutschland sensibilisiert. Und als in der Zeit unmittelbar danach betroffene Einzelpersonen und Familien an die Kirchentüren in Westberliner Gemeinden geklopft und sich dabei gegenüber den Kirchenleuten auch auf die jahrhundertalte Tradition des Schutzes in Kirchenräumen berufen haben, haben diese gesagt: Wir sind mit diesem Vorgehen nicht einverstanden und stellen uns jetzt hier zwischen die Betroffenen und die Behörden, die ihnen die Abschiebung androhen. Es gab zwar auch vorher schon vereinzelt Fälle, in denen Kirchengemeinden das gemacht haben, auch in NRW, aber nach dem Tod von Cemal Altun haben in Berlin eine ganze Reihe von Gemeinden mit dieser Praxis des Zivilen Ungehorsams begonnen – das war der Startschuss für das Kirchenasyl als Bewegung.
Heute hat das Kirchenasyl vor allem durch die Einführung des Dublin-Systems verändert, das es in den 1980er Jahren ja noch gar nicht gab. Heute sind fast alle Kirchenasyle sogenannte „Dublin-Fälle“, d.h. den Betroffenen droht eine Abschiebung in das europäische Land, in dem sie zuerst registriert wurden. Das war in den Anfangsjahren natürlich noch anders, als es in der Regel um Abschiebungen in die Herkunftsländer der Betroffenen ging. Das sind heute sehr seltene Ausnahmefälle, die es vereinzelt aber auch noch gibt. Auf der praktischen Ebene hat diese Entwicklung dazu geführt, dass die Dauer von Kirchenasylen kalkulierbarer und kürzer geworden ist. Die meisten Kirchenasyle dauern wegen der Fristen im Dublin-Verfahren unter 6 Monaten, vereinzelt gibt es auch Kirchenasyle mit einer bereits auf 18 Monate verlängerten Frist – das ist aber eher selten. Im Vergleich zu den 1980er und 1990er Jahren hat sich mit der Einführung des Dublin-Systems aber natürlich auch der politische Bezugspunkt des Kirchenasyls ein Stück weit geändert. Damit haben wir es heute auch inhaltlich mit einer neuen Situation zu tun, weil das Vorgehen der deutschen Behörden heute unmittelbar mit dem europäischen Grenzregime insgesamt zu tun hat und eigentlich auch nur in dessen Rahmen richtig verstanden werden kann.
Die Freiheitsliebe: Immer wieder gibt es Politikerinnen und Politiker, die gegen das Kirchenasyl Stimmung machen, hat das zu einer größeren Zurückhaltung innerhalb der Kirchen geführt?
Jan Niklas: Das ist unterschiedlich. Einerseits stellen wir schon bei manchen Kirchenleitungen eine größere Zurückhaltung fest, besonders seit den Angriffen auf das Kirchenasyl um das Jahr 2015 herum. Damals stiegen die Zahlen aktiver Kirchenasyle merklich an. Das ist ja auch nicht verwunderlich, wenn merklich mehr Menschen in vulnerablen Situationen diesen Schutz vor einer Abschiebung brauchen können und sich an die Kirchen und Netzwerke wenden. Weil das Kirchenasyl das Dublin-System in einem konkreten Fall unterbricht und es damit auch in seiner bürokratischen Kälte entlarvt, ist es aber natürlich auch der Regierung und den Behörden gerade in aufgeheizten Zeiten ein Dorn im Auge. Der damalige Innenminister Thomas de Maizière hat das Kirchenasyl deswegen massiv angegriffen, weil sich die Kirchen damit über das staatliche Gesetz stellten und es aber keine rechtsfreien Räume geben dürfe. Man sieht daran schon, dass es bei diesen Auseinandersetzungen auch immer grundsätzlich um das Verhältnis von Kirche bzw. Religionsgemeinschaften und Staat geht. Jedenfalls haben die Kirchen diesen Vorwurf zurückgewiesen und sich dann in Gesprächen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf ein „Verfahren“ für Kirchenasyle geeinigt. Ohne das jetzt im Einzelnen auszuführen besteht das im Kern darin, dass Kirchengemeinden über vorab von den Kirchen benannten Ansprechpartnern innerhalb von normalerweise vier Wochen dem BAMF ein Härtefalldossier einreichen, das dann vom BAMF geprüft wird. Am Anfang wurden tatsächlich Dossiers auch öfter angenommen und die Betroffenen konnten aus dem Dublin-Verfahren ins Asylverfahren wechseln. Mittlerweile wird fast kein Dossier mehr angenommen, wir haben in ganz Deutschland so gut wie durchweg nur Ablehnungen – was ja eigentlich auch nicht verwunderlich ist, da das BAMF ja sonst seine eigenen Entscheidung massenhaft in Frage stellen würde. Wie dem auch sei, diese von den Kirchenleitungen letztlich mitgetragene Tendenz der Verrechtlichung des Kirchenasyls ist schon etwas ganz anderes im Vergleich zu manchen Äußerungen aus der Anfangszeit wie beispielsweise den Satz des evangelischen Altbischofs Kurt Scharf, der 1987 gesagt hat: „Es ist christlich geboten, notfalls von der Abschiebung Bedrohte in unseren Gemeinden aufzunehmen, auch zu verstecken“ und „den Regierenden in den Arm zu fallen“. Diese Äußerung hat auch damals zu heftigen Auseinandersetzungen in den Kirchen geführt, so ist es nicht. Aber sie steht schon in einem gewissen Kontrast zu der Tendenz der Verrechtlichung des Kirchenasyls, von der ich eben gesprochen habe.
Das ist die eine Seite. Andererseits gibt es die Entwicklungen, die in eine andere Richtung weisen, wie z. B. in der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR). Zum Beispiel heißt es da in einem Synodenbeschluss von 1993 noch, dass man die Entscheidung einzelner Gemeinden für ein Kirchenasyl „respektiert“ – heute ist die Haltung in der EKiR nach meiner Wahrnehmung da viel eindeutiger und klarer, was die aktive Unterstützung und Ermutigung der Gemeinden zum Kirchenasyl angeht. Es hängt also immer auch ein wenig davon ab, mit welchem katholischen Bistum oder evangelischer Landeskirche man es zu tun hat und welchen Vergleichspunkt man wählt. Und natürlich darf man auch die Ebene der Gemeinden, die Kirchenasyle durchführen, nicht vergessen. Hier stellen wir gerade auch angesichts der momentan wieder drohenden Verschärfungsspirale fest, dass manche Gemeinden neu zum Thema kommen und manche durchaus auch sagen: Jetzt erst Recht! Und das gilt natürlich auch für diejenigen Gemeinden, die seit Jahren regelmäßig und teilweise dauerhaft Kirchenasyle durchführen und immer wieder auch nach Möglichkeiten suchen, diese Praxis zu stärken und auszubauen.
Die Freiheitsliebe: Wie ist der Prozess, wenn Menschen Kirchenasyl suchen? Ist die Kirche vor allem letzte Zuflucht vor der Abschiebung?
Jan Niklas: Ja, das kann man in aller Regel so sagen. Wie gesagt handelt es sich bei den Abschiebungen, um die es beim Kirchenasyl in der allergrößten Mehrheit geht, um Dublin-Abschiebungen in anderer europäische Länder. Menschen, die Kirchenasyl suchen, haben also in der Regel einen negativen Bescheid des BAMF wegen „Unzulässigkeit“ – nicht Deutschland, sondern ein anderes europäisches Land ist demnach für das Asylverfahren zuständig – und sind ab diesem Zeitpunkt von der Abschiebung in dieses jeweilige europäische Land bedroht. Wenn sie eine anwaltliche Vertretung haben, sind oft auch schon mögliche rechtliche Schritte eingeleitet worden, um die Abschiebung auf dem juristischen Weg zu verhindern. Erst wenn das nicht mehr möglich ist, macht es Sinn, ein Kirchenasyl einzurichten. Dazu muss auf irgendeine Weise der Kontakt zu einer Gemeinde hergstellt werden. Das kann ganz unterschiedlich geschehen. Entweder es gibt schon Kontakte zu einer Gemeinde, oder die Personen gehen selbst auf Gemeinden zu, sprechen Gemeindemitglieder oder Pfarrer:innen an. In den meisten Fällen läuft der Kontakt aber über Dritte wie z. B. über unsere Beratung in unserem Kölner Büro. Uns erreichen die Anfragen dann entweder von den Betroffenen selbst, die den Kontakt von Bekannten oder Freund:innen, von Anwält:innen oder Unterstützer*innen haben. Aber es kommen auch Anfragen von anderen Beratungsstellen, die uns kennen und direkt den Kontakt zwischen uns den Personen oder Familien herstellen. Wir sprechen dann mit ihnen und versuchen, eine Kirchengemeinde für ein Kirchenasyl zu finden. Wenn eine Kirchengemeinde dazu bereit ist, begeben sich die Menschen dorthin, die Kirchengemeinde meldet das Kirchenasyl bei den Behörden und dann nimmt alles seinen Gang inklusive Härtefalldossier usw. Aber das entscheidende ist eigentlich wie gesagt, dass der Kontakt zwischen den Personen und der Gemeinde hergestellt wird – und eine Gemeinde sich entschließt, in diesem Fall ein Kirchenasyl durchzuführen und sich zwischen die Personen und die drohende Abschiebung durch die Behörden zu stellen.
Die Freiheitsliebe: Du bist Teil von Kirchenasyl NRW, wie seit ihr organisiert und worin besteht eure Aufgabe?
Jan Niklas: Wir sind ein Verein und, wie unser Vereinsname schon sagt, ein „Netzwerk“ – in unserem Verein können Kirchengemeinden oder Einzelpersonen Mitglieder sein. Wir sind aber selbst keine kirchliche Organisation im engeren Sinne, gehören also keiner evangelischen Landeskirche oder katholischen Diözese an, auch wenn wir aber natürlich an vielen Stellen mit diesen zusammenarbeiten. Grundsätzlich sind wir aber in unserer Struktur ein eigenständiger Verein. Unsere Organe sind zum einen unser Arbeitsauschuss, der sich einmal im Monat trifft, um über die laufenden Belange zu sprechen und sich über alle möglichen das Kirchenasyl allgemein und den Verein betreffenden Entwicklungen auszutauschen. Dabei sind Menschen aus ganz NRW, z. B. Oberhausen, Essen, Bielefeld, Münster, Düsseldorf, Duisburg oder Köln, die im Verein und in Kirchengemeinden, Anwaltskanzleien oder in regionalen Netzwerken aktiv sind. Zum anderen haben wir unsere Geschäftsstelle in Köln. Dort haben wir einmal in der Woche eine Sprechstunde zur Beratung mit Termin, bei der wir mit Personen, die uns auf den verschiedensten Wegen erreicht haben, sprechen. Und dann ist natürlich ein Großteil unserer Arbeit die Suche nach Kirchenasylplätzen, spricht die Anfrage und Beratung von Gemeinden, und die Begleitung der laufenden Kirchenasylen, an denen wir beratend beteiligt sind. Aber eben auch Netzwerkarbeit, also der Versuch, bestehende Netzwerke zu pflegen oder neue zu initiieren, und natürlich versuchen wir auch insgesamt, das Thema Kirchenasyl in der kirchlichen und politischen Öffentlichkeit nach vorne zu bringen und ein Bewusstsein für die unmenschliche Asylpraxis in Europa – an der Deutschland selbstverständlich stark beteiligt ist – zu schaffen.
Die Freiheitsliebe: Ihr leistet als Organisation vor allem konkrete Hilfe für Menschen in Not, welche politischen Veränderungen, bräuchte es denn um eure Arbeit zu vereinfachen oder im besten Fall die Notwendigkeit des Kirchenasyls zu beenden?
Jan Niklas: Dazu muss ich vielleicht noch mal kurz ausholen, denn natürlich leisten wir immer zunächst individuelle Hilfe in einer konkreten Situation, aber diese Situationen fallen ja nicht einfach vom Himmel und gleichen sich in einigen wichtigen Eckpunkten, weil sie das Resultat eines ungerechten Systems sind. Wie bereits gesagt, steht das Kirchenasyl heute durch das Dublin-System in einem direkten Verhältnis zum europäischen Grenzregime. Dabei denken wir natürlich sofort an die Situation an den Außengrenzen der EU, etwa das Mittelmeer und die griechischen und italienischen Inseln wie Lesbos oder Lampedusa oder die polnisch-belarussische Grenze. Dort zeichnet sich das Grenzregime durch eine immer weiter zunehmende Brutalisierung aus. Im Kirchenasyl haben wir es eher dagegen zunächst einmal mit der bürokratischen Seite des Dublin-Systems zu tun, die aber in einer engen Verbindung zu den Außengrenzen steht. Denn die Menschen im Dublin-System tragen die Außengrenze in Gestalt ihres Fingerabdrucks, der in der EURODAC-Datenbank hinterlegt ist, quasi immer mit sich herum. Sie sind damit sozusagen permanent an der Außengrenze positioniert, sollen ihren Asylantrag in den Ländern durchführen, wo sie das erste Mal europäischen Boden betreten haben – und das sind Länder, in denen sie oft schon Gewalt erfahren haben und erniedrigend behandelt wurden. Das hören wir nicht nur, aber derzeit ganz besonders und in einer auffallenden Regelhaftigkeit z. B. aus Bulgarien, Rumänien, Kroatien, Litauen oder Polen. Es ist natürlich richtig, sich über diese Brutalisierung zu echauffieren. Gleichzeitig haben wir es in unserer täglichen Arbeit aber vor allem damit zu tun, dass Deutschland die Menschen in diese Länder abschiebt. Die Realität, mit der Geflüchtete dabei konfrontiert sind und die für sie sehr oft die Alternative Knast oder Obdachlosigkeit beinhaltet, wird dabei einfach geleugnet und gesagt, es gebe dort keine „systematischen Mängel“ im Asylsystem. In häufig völliger Ignoranz gegenüber dieser mittlerweile gut dokumentierten Realität geht es den Behörden hierzulande einfach darum, diese „Dublin-Fälle“ nach bürokratisch einwandfrei formalisierten Verfahren abzuarbeiten. Insofern sind die beiden Enden des europäischen Grenzregimes – Brutalisierung und Bürokratisierung – eng miteinander verknüpft und das Kirchenasyl findet genau an der Schnittstelle zwischen den beiden statt.
Angesichts dessen ist für uns eigentlich recht klar, was sich ändern müsste: Das Dublin-System muss weg und an seine Stelle muss ein System treten, das den Menschen ihr Recht, Rechte zu haben, garantiert. Dazu werden wahrscheinlich manche sagen, das seien Luftschlösser und in der Realität sei das nicht machbar. Aber man muss sich ja nur anschauen, was bei ukrainischen Geflüchteten möglich ist: visumsfreie legale Einreise, Schutzstatus, Antragstellung auf Aufenthaltserlaubnis, dezentrale Unterbringung und Arbeitserlaubnis ist hier kein Problem – und wir mussten bis heute kein einziges Kirchenasyl für geflüchtete Menschen aus der Ukraine organisieren. Das ist alles großartig und es zeigt, was selbst unter den jetzigen politischen Bedingungen alles möglich ist, wenn es den entsprechenden politischen Willen gibt. Deswegen muss man auch klar benennen, dass das Dublin-System von fast allen relevanten politischen Kräften in Europa und auch in Deutschland aktiv gewollt ist. Das zeigt sich ja auch in der derzeitigen asyl- und migrationspolitischen Diskussionen, z. B. um die Reform des sogenannten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Die Zeichen zeigen da eher in die ganz andere Richtung und eine noch weitere Verschärfung der sowieso schon sehr verletzlichen Situation von Menschen auf der Flucht. Von daher ist es leider so, dass das Kirchenasyl wohl zukünftig weiterhin eine wichtige widerständige Praxis bleiben wird. Und es ist natürlich umso wichtiger, dass auch die Proteste gegen die Verschärfungen und für eine andere Politik andauern und wieder großer, lauter und entschlossener werden.
Die Freiheitsliebe: Was können Menschen tun, die nicht kirchlich organsiert sind, aber trotzdem helfen wollen?
Jan Niklas: Wie gesagt sind wir in NRW ein unabhängiger Verein – neben Mitgliedsbeiträgen bekommen wir zwar auch Zuschüsse von einigen Landeskirchen und Diözesen, das deckt aber nicht alle unsere Ausgaben und wird sind zu großen Teilen auf zusätzliche Spenden angewiesen. Viel wichtiger ist aber: Um sich an der Durchführung an einem Kirchenasyl zu beteiligen, muss man nicht selbst Teil einer Kirchengemeinde sein. Natürlich braucht es eine Kirchengemeinde, die das Kirchenasyl meldet, die Räume zur Verfügung stellt und die Kosten für Lebensmittel usw. trägt. Aber es braucht natürlich noch viel mehr, nämlich vor allem menschlichen Kontakt und Begegnung: Hilfe bei Schulaufgaben oder Deutschunterricht für Kinder, gemeinsame Koch- oder Spieleabende oder andere Aktivitäten, es müssen Einkäufe gemacht werden und vielleicht braucht es auch mal einen Arztbesuch. Deswegen gibt es immer auch einen Kreis von Unterstützer*innen, die nicht alle aus der Kirchengemeinde kommen. Oft ist es auch so, dass der Kontakt zu Kirchengemeinden überhaupt erst durch Unterstützer*innen zustande kommt – jede und jeder kann Geflüchtete auch bei der Suche und Ansprache von Kirchengemeinden begleiten. Wenn es dann an die konkrete Umsetzung geht, sind wir immer gerne beratend an Bord. Es braucht uns aber nicht notwendig, um ein Kirchenasyl zu initiieren. Dazu braucht es nur die Entscheidung einer Kirchengemeinde und Menschen, die solidarisch an der Seite der Betroffenen stehen.
Die Freiheitsliebe: Danke dir für das Gespräch.