Wenn Antifaschismus zum Verbrechen wird – Der Fall der Ida Ehre Schule

Die Ida Ehre Schule in Hamburg Harvestehude hat es mit ein paar Aufklebern zu nationaler Berühmtheit gebracht. Sie soll angeblich ein Zentrum des gewaltbereiten Linksextremismus sein. Dies berichtete zumindest die Hamburger Presse mit Bezug auf eine „laufende Untersuchung“ der Hamburger Schulbehörde. In Wahrheit taugt der angebliche Skandal um die Ida Ehre Schule eher als Lehrstück über das Versagen einer Schulbehörde und die fatalen Folgen der staatlich sanktionierten Extremismustheorie. Doch was ist eigentlich passiert?

Kurz vor Ferienbeginn hat die AfD Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft eine schriftliche kleine Anfrage gestellt, in der sie der dem Kollegium der Ida Ehre Schule die angebliche „Duldung linksextremer Umtriebe“ vorwarf. Diese Anschuldigung begründete die AfD mit Fotos von Aufklebern der Antifa Altona Ost und anderen antifaschistischen Gruppen, die in der Schule verklebt und von der Schulleitung nicht entfernt worden seien.

Anstatt die Lappalie als solche zu behandeln und auf die beginnenden Ferien als Hinderungsgrund zur Beantwortung der AfD Anfrage zu verweisen (wie in der Vergangenheit öfters mit Anfragen der LINKEN geschehen), reagierte die Schulbehörde mit einer dringenden Anfrage an die Schule, zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen. Dieses Vorgehen rief die Hamburger Presse auf den Plan, die sich, insbesondere im Falle des Hamburger Abendblatts ohne weitere Tatsachenprüfung der Version der AfD anschloss. Hamburgs Schulsenator Ties Rabe verzichtete in dieser Situation darauf, sich schützend vor das Kollegium zustellen und äußerte sich nicht zur Sache. Gleichzeitig brachte die Schulbehörde Bedenken zum Ausdruck, dass im Falle der Ida Ehre Schule ggf. das Neutralitätsgebot der Schule gefährdet sei. Sie goss damit Öl in die Flammen der rechten Hetze.

Die Ida Ehre Schule wurde auf diese Weise von einer unheiligen Allianz aus AfD, Medien und Schulbehörde als Hort eines angeblich gewaltbereiten Linksextremismus identifiziert. Wie sich aus ein paar Aufklebern der Vorwurf der Gewaltbereitschaft ableiten soll, wurde übrigens nie konkretisiert.

Mit einiger Verzögerung äußerten sich schließlich sowohl der zuständige Lehrer, als auch das Kollegium und die Schüler*innenschaft der Ida Ehre Schule zu Wort. Der Klassenlehrer erklärte, dass die Aufkleber im Zuge eines pädagogischen Projekts auf eine Pinnwand im Klassenraum geklebt wurden. Über mehrere Wochen hinweg sollten die Schüler*innen politische Propaganda von Organisationen und Bewegungen auf der Pinnwand sammeln, in denen Jugendliche Politik machen. Das Sammelsurium sollte anschließend als Diskussionsgrundlage für eine Unterrichtseinheit dienen. Die Fotos der Antifa-Aufkleber wurden in dem geschützten pädagogischen Raum der Schule widerrechtlich angefertigt.

Der Vorwurf des gewaltbereiten Linksextremismus löste sich damit in Luft auf. In einer Erklärung üben die Lehrer*innen und Schüler*innen zudem scharfe Kritik am Vorgehen der Medien und insbesondere der Schulbehörde. Diese hat sich nicht nur zur willfährigen Helferin der AfD gemacht und damit rechte Hetze verbreitet, sondern sich auch der AfD Definition von schulischer Neutralität angeschlossen. Die Leitung der Ida Ehre Schule stellt dagegen in ihrer Stellungnahme zu Recht klar:

Wir verwahren uns in aller Schärfe dagegen, dass im aktuellen Diskurs eine Verschiebung in die Richtung stattfindet, dass Antifaschismus an Schulen nicht gewünscht sei oder der freiheitlichen, demokratischen Grundordnung widerspreche. Im Gegenteil, ohne einen konsequenten Antifaschismus ist dies nicht möglich. Gerade im Geiste der Namensgeberin unserer Schule ist dies auch ein Teil des schulischen Leitbildes der Ida Ehre Schule. Wir fühlen uns Ida Ehre verpflichtet, die über die Zeit im Gefängnis während der Zeit der NS-Herrschaft schrieb: „Das Grauen sitzt mir in der Kehle, wenn ich daran denke, daß es all das gegeben hat, daß das im Menschen drinsitzt. Eigentlich müßte ich doch heute darüber lachen können, über den Grund meiner Inhaftierung. Ich müßte so frei sein, alles lächerlich zu finden. Aber mich entsetzt dieser Kadavergehorsam, ich komme nicht davon los. Wenn ich heute mit jemandem rede, frage ich mich oft: Was ist, bist du auch so unfrei, so unterworfen? Kannst du nicht selber denken? Dadurch ist doch alles geschehen, daß die Menschen nicht aufgestanden sind und gesagt haben „Sagt nein!“

Die Mitwirkung einer Schulbehörde an rechter Hetze und die Umdeutung des schulischen Neutralitätsgebot muss von Antifaschist*innen scharf kritisiert werden. Nicht Neutralität ist Schulen geboten, sondern sie sind auf das Grundgesetz und damit auf Antifaschismus verpflichtet. Den Boden des Grundgesetzes hat also nicht die Ida Ehre Schule, sondern haben AfD, Abendblatt und Schulbehörde verlassen.

Gegen diesen Angriff auf antifaschistische Verteidiger*innen der Menschenwürde sind in Hamburg tausende auf die Straßen gegangen. Wie nötig dies ist hat ein zweiter Fall deutlich vor Augen geführt, der kurz nach der Causa Ida Ehre Schule öffentlich wurde.

Im Zentrum des zweiten Skandals stand wieder die Schulbehörde, die sich bereits bei der AfD Anfrage zur Helferin rechter Hetze gemacht hat.

Am 26. März hat das Helene Lange Gymnasium einen Projekttag zum Thema politischer Extremismus abgehalten. Die Schulbehörde hat der Schule für diesen Anlass einen Extremismusexperten zugewiesen. Und einen wahren Experten hat die Schule auch bekommen: den AfD-Fraktionsvorsitzenden Alexander Wolf, seines Zeichens nicht nur Begründer des rechten Denunziationsportals „neutrale Schule“, sondern auch bestens in der rechten Szene Norddeutschlands vernetzt.

Damit wurde nicht nur der Bock zum Gärtner gemacht, sondern es zeigte sich erneut ein höchst problematischer Umgang mit der AfD. Die verfehlte Politik der Behörde ist systematisch und liegt in ihrem Verständnis von Extremismus und politischer Neutralität begründet. Nicht Menschenwürde und der sich daraus ableitende Antifaschismus gilt ihr als Grundlage pädagogischen Handelns, sondern eine politische Neutralität, in der Faschismus und das Grundgesetz lediglich als zwei neutrale Alternativen erscheinen, die es gleichberechtigt zu diskutieren gilt. Gleichzeitig wird über die Gleichsetzung von Antifaschismus mit Gewalt und Verbrechen die Kritik am Faschismus kriminalisiert.

Dieses Vorgehen einer Schulbehörde ist untragbar in einem demokratischen Gemeinwesen. Sie zeigt sich unfähig, Faschismus und die extreme Rechte angemessen zu analysieren und sie verhindert demokratisches Engagement. Der SPD Schulsenator Ties Rabe trägt diesen Kurs offensichtlich mit. Seine Behörde, und damit er selbst als Dienstherr sind an ihrem Auftrag, demokratische Bildung in Hamburg zu ermöglichen, krachend gescheitert. Er sollte die Konsequenz daraus ziehen und zurücktreten!

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2 Antworten

  1. Taugt eine Gesellschaftsordnung, in der Menschenrechte gepriesen werden, die aber nicht einmal Menschenleben schützt? Dass Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen systemkonform sind, wird vielfach, sogar von einem Richter a.D., bestätigt (s. Internet). Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen fehlt zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit- https://unschuldige.homepage.t-online.de/. Das kostet den Untergebenen viel Zeit, Geld, ggf. Freiheit oder das Leben. Es ist legal, Menschen mit Medizinprodukten umzubringen, z.B. mit Implantaten- http://news.doccheck.com/de/228007/implantate-immer-mehr-todesfaelle/. Eine Computertomografie entspricht der 100- bis 1000-fachen Strahlendosis des konventionellen Röntgens- http://www.pm.ruhr-uni-bochum.de/pm2007/msg00110.htm oder der Strahlung der Atombombe von 1945. Eine Ct des Kopfes erzeugt z.B. ein rund 144 % höheres Hirntumorrisiko- http://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Krebs_nach_niedrigen_Strahlendosen.pdf. Bestrahlungen führen zu Schlaganfällen- https://www.springermedizin.de/zerebrale-ischaemie-nach-bestrahlungen-im-kopf-halsbereich/8669436 und Alzheimer Demenz. Lobbyisten haben beim Bundestag im Hintergrund „das Sagen“- https://www.youtube.com/watch?v=y5FiOrJClts. Die Denkweisen Herrschender sollten entsprechend Art. 20 Abs. 3 GG an Recht und Gesetz gebunden werden, z.B. mit Bürgergerichten- https://www.change.org/p/strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren.

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