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Bundesregierung führt Kopftuchverbot durch die Hintertür ein

Am 22. April hat die Bundesregierung im Hauruckverfahren eine Änderung des Beamtengesetzes durch den Bundestag gebracht, die bisher kaum Aufmerksamkeit erhalten hat. Dabei bringt sie große Probleme mit sich, denn sie beinhaltet unter dem Deckmantel des Kampfes gegen rechts auch die Möglichkeit der Einführung eines Kopftuchverbots für Beamtinnen.

Dass es eine Veränderung des Beamtengesetzes geben soll, liegt an verschiedenen Klagen, vor allem von Soldatinnen und Soldaten, die darauf bestanden hatten, Tattoos und Piercings offen tragen zu dürfen, darunter auch klar rechte Symbole. Mit dem neuen Entwurf des Beamtengesetzes sollte dem ein Riegel vorgeschoben werden. Allerdings nutzt das Bundesinnenministerium die Möglichkeit, um Beamtinnen und Beamten insgesamt strengere Vorgaben zu machen, wie sie sich zu kleiden haben. Dabei geht es anders als vermutet, nicht nur um uniformierte Beamte, sondern es beinhaltet die Möglichkeit, für alle Beamtinnen und Beamte bestimmte Bekleidungsregeln festzulegen. Dies betrifft auch religiös motivierte Bekleidung wie Kopftuch oder Kippa.

Bewusste Handlung

Das Innenministerium sei sich bewusst, dass der Eingriff in die Religionsfreiheit, die auch für Beschäftigte des Staates gilt, schwer wiegt. Allerdings sei dies notwendig, wenn damit das Vertrauen in den Staat gewährleistet werden kann. In dem Entwurf des Gesetzes heißt es dazu: „Das Vertrauen in die Neutralität und Objektivität der Beamtinnen und Beamten, die für den Staat tätig werden, hängt nicht unwesentlich auch von deren Auftreten und Erscheinungsbild ab.“

Vertrauen und Neutralität sieht das Innenministerium allerdings beeinträchtigt, wenn religiöse Symbole offen getragen würden. „Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die weltanschauliche und religiöse Neutralität des Staates kann beeinträchtigt werden, wenn eine Beamtin oder ein Beamter bei der Vornahme von Amtshandlungen in ihrem Erscheinungsbild eine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung zum Ausdruck bringt.“

Damit stellt die Bundesregierung infrage, dass sich Frauen mit Kopftuch weltanschaulich neutral verhalten. Und sie macht das Empfinden Dritter darüber, ob eine Frau mit Kopftuch die Neutralität des Staates verkörpern kann oder nicht, zum Maßstab.

Anstatt das individuelle Recht auf Religionsfreiheit von Beamtinnen zu verteidigen und das konkrete Verhalten einer Beamtin zum Maßstab zu machen, nährt die Bundesregierung damit den Verdacht, erkennbar muslimische Frauen wären nicht in der Lage, die staatliche Neutralität auszuüben.

Dieses Vorurteil hat übrigens das Bundesarbeitsgericht im August 2020 zurückgewiesen, als eine kopftuchtragende Muslima erfolgreich gegen das sogenannte Neutralitätsgesetz in Berlin geklagt hatte.

Gefährliche Doppelmoral

Die Forderung, dass Beamtinnen und Beamte in Zukunft keine rechtsradikalen Symbole zeigen dürfen, ist unterstützenswert. Der Versuch, im selben Atemzug Anhängerinnen und Anhänger jener Religionen mit in Haftung zu nehmen, die in Deutschland am meisten unter den Angriffen von rechts leiden, offenbart jedoch die Doppelmoral der Bundesregierung. Denn zum einen kann sie suggerieren, sie würde das Problem rechter Ideen innerhalb des staatlichen Apparats angehen, zum anderen sendet sie Signale an das rechte Spektrum, dass es Deutschland auch vor vermeintlicher Islamisierung schützen würde. Kein Wunder also, dass die AfD diesem Gesetzentwurf zugestimmt hat.

Jetzt gilt es, weiter gegen den bis in die Mitte der Gesellschaft verwurzelten antimuslimischen Rassismus zu kämpfen und diskriminierenden Gesetzen wie diesem den Kampf anzusagen. Die ohnehin schon schwierige Arbeitsmarktsituation von muslimischen Frauen hat die Bundesregierung ohne Not weiter verschärft.

Sowohl CDU als auch SPD wussten, was sie tun. DIE LINKE hat in der Ausschussberatung vor einem Kopftuchverbot durch die Hintertür gewarnt. Sie hat als einzige Partei gegen das Gesetz gestimmt. Grüne und FDP haben sich lediglich enthalten.


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