By Jakob Reimann, Die Freiheitsliebe.

Die Polizei, ein deutsches Problem – Teil Eins: Die Sachlage

Nach dem Mord an George Floyd in Minneapolis wurde dort und in vielen anderen Städte angekündigt, die Polizei aufzulösen, ihnen Gelder zu entziehen oder zu reformieren. Nun ist die Diskussion auch nach Deutschland geschwappt, auch hierzulande werden Stimmen laut, die das Ende der Polizei fordern, wie wir sie kennen. Doch worüber reden wir? Was läuft falsch bei den hiesigen Einsatzkräften? Wie tief sitzen die Probleme, über die wir sprechen?

Eine systemische Analyse der Probleme unserer Ordnungsmacht (Teil I)

Mit dem Gesicht an die Wand gedrückt. Das Pfefferspray verbrennt ihr die Netzhaut, du hast dieses Gefühl, nie wieder atmen zu können. Stiefel drückt ein Gesicht auf den Asphalt und du kannst dich nicht wehren. Du kannst dich nicht wehren, weil der Täter Polizistin oder Polizist ist.

Das sind Erfahrungen, die nicht im mindesten ungewöhnlich sind, aber die im öffentlichen Diskurs praktisch nicht vertreten sind. Von Einzeltätern, schwarzen Schafen wird gesprochen;[1] nach Möglichkeiten wird gesucht, die Taten, so wie sie durch Video- und Filmaufnahmen evident sind, ad hoc zu rechtfertigen (da flogen sicher Böller und Steine, der/die waren sicher kriminell, hatten Drogen, die Polizisten waren sicher in Gefahr etc.). Sofern sie nicht schlicht und ergreifend ignoriert werden, kommt alleine die Erwähnung dieser Erlebnisse oder irgendeine andere Form der Kritik an den Beamten funktional in die Nähe eines Sakrilegs.[2] [3]

Warum ist das so? Wie groß sind die Probleme der Polizei, wo kommen sie her? Und wie groß ist das Gefahrenpotenzial, dass durch diese Umstände für unsere Gemeinschaften entsteht? Der historische Kontext der Entstehung und des Polizeibegriffes, besonders in Deutschland, kann bereits einige Aufschlüsse geben.

Die Polizei – eine problematische Geschichte

Für weite Strecken europäischer Geschichte gab es keine Polizisten, besonders nicht im Sinne einer Strafverfolgungsbehörde. Die Ursprünge einer organisierten, öffentlichen Truppe zur Aufrechterhaltung der Ordnung geht, wie praktisch alle europäischen Rechtsinstitutionen, auf die Römer zurück.

Diese Truppen, die so genannten Vigiles,[4] konstituierten ihr Selbstbild auf eine ganz andere Tätigkeit: Sie waren primär Feuerwehrleute. Sie waren aber auch für das Erteilen sofortiger medizinischer Hilfe, das Beseitigen von Trümmern nach Erdbeben, das Einreißen von vom Einsturz gefährdeten Gebäuden, das Verhindern von Plünderung und Brandstiftung und, später zum Ende des Römischen Reiches, für den Militärdienst zuständig. Die Gemeinschaften stellten sie selbst aus lokalen Bürgern und waren in ihrer Organisation eher mit einer freiwilligen Feuerwehr-Kaserne als einem Symbol der Obrigkeit vergleichbar, wie wir es heute kennen.

Diese und ähnliche recht diverse Aufgabenpakete der „Ordnungskräfte“ setzte sich durch das europäische Mittelalter durch; der Vogt und seine Socii, die im Heiligen Römischen Reich den nähesten Vergleich zur heutigen Polizei geben, waren neben den allgemeinen Auftrag, die jeweiligen Launen des jeweiligen Aristokraten durchzusetzen, auch im allgemeinen für das Eintreiben von Steuern, Richtsprüche, Notariatstätigkeit und Arbeitsvermittlung zuständig.[5] Diese Unausdifferenziertheit rettete sich auch weit nach dem Punkt der modernen Staatenbildung, auch weit nach der großen Welle der Aufklärer im 18. Jahrhundert.

So war selbst in Preußen, dem militaristischsten und bürokratischsten der europäischen Großmächte, bis 1794 offiziell sowohl die Aufgabe der Sicherheits- als auch der so genannten „Wohlfahrtspolizei“ in den Ordnungskräften zusammengefasst. Damit ist gemeint, dass neben Aufgaben der öffentlichen Ordnung auch Fragen der Errichtung und des Erhaltes von Einrichtungen gesellschaftlicher Signifikanz wie Schulen, Krankenhäuser und Bibliotheken in das Profil eines „Polizisten“ fielen; das „Zusammenhalten“ einer Gemeinde eher im Sinn als das Bekämpfen von Kriminalität.

Der Polizeibegriff, wie wir ihn heute beschreiben würden, trat tatsächlich erst in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts auf. In jeder europäischen Großmacht geht die Organisation der Polizeikräfte mit dem Aufkommen der Arbeiterbewegung einher, häufig exakt durch die gezielte Repression von republikanischen Kräften. Im British Empire zum Beispiel können wir erst ab 1822 von einer staatlichen Behörde zur Bekämpfung von Verbrechen reden. Als Reaktion auf die größer werdende Arbeiterbevölkerung und dem Aufbegehren dieser wurden in Irland und Schottland Ämter zur Aufstandsbekämpfung eingerichtet, die dann später zu den Departments der Administration wurden. In Spanien löste die heutige Guardia Civil lokale Milizen ab, die ebenfalls mehr Katastrophenhelfer als Ordnungshüter waren, um nach 1844 die durch Ricardo bekannt gewordenen spanischen Großplantagen zu verteidigen.[6]

Bemerkenswert ist ganz besonders der Fokuspunkt dieser Analyse, das Aufkommen und die Entwicklung der deutschen Polizei.

Stephan Eibich arbeitet in seiner Abhandlung „Polizei, Gemeinwohl und Reaktion“ treffend heraus, dass sich erst durch das Ziel, die Kräfte der Mairevolution 1848/49 zu unterwandern, die deutsche Polizei, welche wir heute kennen, entstand – eine zentralisierte Kraft im Staatsdienst, welche sich primär um die Einhaltung und Durchsetzung der hegemonialen Besitz- und Rechtsverhältnisse kümmert. Eine „(…) nützliche Institution, den Demokraten die Gunst der Bevölkerung auszuspannen (…).“[7]

Es sollte an dieser Stelle auch kaum noch jemanden verwundern, dass die bundesweite Formation der Polizei im Kaiserreich nicht schon zur Reichsgründung 1870/71, sondern lediglich erst 1878 im Zuge von Bismarcks Sozialistengesetzen (!), realisiert wurde. Erst ab hier hatten Ordnungshüter in Deutschland die primäre Aufgabe der Repression, also Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und der Erhalt öffentlicher Ordnung.[8]

Diese ganzen Aufzählungen sollen vier Dinge zeigen: erstens, dass das Vorhandensein einer Polizei im heutigen Sinne weder eine historische Konstante noch eine Selbstverständlichkeit ist – einige deiner Urgroßeltern sind noch vollkommen ohne Polizisten aufgewachsen. Das wiederum zeigt, dass die Unberührbarkeit der Staatspolizei nichts mit einem historischen Verweis, sondern mit einer ideologischen Konstanten zu tun hat.

Zweitens, dass die Emergenz von Polizei in seiner heutigen Form mit der Emergenz kapitalistischer Eigentumsverhältnisse zusammenfällt, Erstere zum Schutz und zur Aufrechterhaltung Zweiterer. Dass Gewalt durch Polizisten immer ihre funktionale Rechtfertigung auf den Verweis vorherrschender Strukturen hat, welche eine Kommunikation über mögliche Alternativen der Demokratisierung, Umverteilung oder die sozialen Probleme, welche autoritäres Herrschen oder kapitalistisches Produzieren hervorbringen (Armut, Hunger, Gentrifizierung) unterdrücken will.

Drittens, dass der Begriff der Polizei, der Ordnungshüter, nicht natürlich mit dem Begriff der Repression von gesellschaftlichen Tendenzen verschränkt ist; dass diese Entwicklung im historischen Rahmen äußerst jung ist und man sich eben auch eine Gesellschaft vorstellen kann, die ohne diese Praxis auskommt.

Und viertens, dass die Problematiken der Polizei im heutigen Sinne bereits bei ihrer Konzeption in sie hineincodiert wurden; dass ein repressiver, anti-kommunikativer und potentiell demokratiefeindlicher Gedanke bereits in ihrer Grundstruktur vorhanden ist.

Die Polizei – ein Problem der Struktur

Doch worin genau liegen diese Probleme heute, worüber müssen wir diskutieren? Der Grund dafür, dass wir heute beginnen, eine Diskussion über die Polizei auch außerhalb progressiver und migrantischer, sprich, direkt betroffener,[9] Kreise zu führen, ist, dass mit dem Aufkommen der sozialen Medien unsachgemäße Anwendung von Gewalt durch Einsatzkräfte im gesamtgesellschaftlichen Kontext evident wurde. Doch wie groß ist das Problem tatsächlich?

Ein Blick in die offiziellen Statistiken des Bundes zeigen folgendes Bild: 2018 waren knapp 2.000 Verfahren wegen unrechtmäßiger Anwendung von Gewalt im Dienst eingeleitet worden, die sich gegen knapp 4.000 Beamte richteten.[10] Leider taugen diese Zahlen nicht zur Debatte, da es sich um von den Behörden selbst erstellte Zahlen handelt. Tatsächlich wird überall im Bund eine unabhängige Untersuchung der Polizei vehement verhindert. Erst 2019 wurde in Hessen die erste zum Teil unabhängige Studie über den Extremismus im Dienst in Auftrag gegeben,[11] damit ist das Bundesland aber das einzige in dieser Nation. Hierbei muss man auch an die Posse Innenminister Seehofers erinnern, als vom Innenministerium im Zuge der Black-Lives-Matter-Demonstrationen eine bundesweite Studie zu rassistischen oder rechtsextremen Praktiken innerhalb der Kräfte angekündigt, aber Anfang Juli von Minister persönlich abgesagt wurde.[12]

Es gibt aber auch eine andere Möglichkeit, zu Daten zu gelangen, welche die Soziologen Abdul-Rahman, Grau und Singelnstein in ihrer wegweisenden Studie zum Thema Polizeigewalt gewählt haben: sie haben sich primär an die Opfer von Polizeigewalt gewendet.[13] Und was sie fanden war und ist erschreckend: Die 2.000 Untersuchungen gegen Polizisten bilden offensichtlich lediglich die sprichwörtliche Spitze des Eisbergs ab; sie machen nach ihrem Befund höchstens ein Sechstel aller Gewalttaten durch Polizeikräfte aus.[14] Wir sprechen von etwa 12.000 (!) Gewalttaten jährlich, welche an der Bevölkerung begangen werden, wobei die Art der Datenerhebung ebenfalls darauf hindeutet, dass von einer noch größeren Dunkelziffer geredet werden könnte,[15] gerade migrantische Gemeinden erheben weniger Anzeigen bei systemischer Diskriminierung oder Zusammenstößen mit den Ordnungskräften.

Wir reden hier von einer gewaltigen Zahl, der Begriff „Freund und Helfer“ erscheint hier schon nicht mehr als Treppenwitz, sondern schon als Verhöhnung der Opfer. Und dennoch argumentiere ich, dass das nicht das eigentliche Problem ist, lediglich ein sehr extremes und gefährliches Symptom.

Ein gewalttätiger Polizist wäre, systemisch betrachtet, nicht auffälliger als, zum Beispiel, ein Feuerwehrmann, der selbst Brände legt. Oder ein Rettungsdienstler, welcher Gefahrensituationen provoziert, um sich als Held darstellen zu können. De facto kommt beides gelegentlich vor, es liegt in der Standardvarianz menschlichen Handelns, dass öffentliche Stellen Leute anziehen, die sie für ihre eigenen Zwecke missbrauchen oder mit und durch diese Schaden anrichten.

Das tatsächliche Problem ist, dass es in ihrer Rolle im ideologischen und staatlichen System keinen Kontrollmechanismus für sie geben kann, aus dem sich jemals inner-organische Lösungsmechanismen entwickeln könnten.

Während ein Brände legender Feuerwehrangehöriger nicht nur aus dem Dienst entfernt wird, sondern ebenfalls durch die Exekutive Strafverfolgung zu erwarten hat, findet dies bei Polizisten nicht statt; lediglich 2 Prozent der offiziellen Anzeigen gegen Polizisten werden tatsächlich verfolgt und nur die Hälfte dieser wiederum enden in einem Schuldspruch (man beachte, dass auch hiervon nicht alle Verurteilungen in einer Suspendierung vom Dienst enden).

Rechnet man die Dunkelziffer mit ein, ergibt sich eine absurd niedrige Verurteilungsrate von rund 0,17 Prozent, im Vergleich zu 20 Prozent der Verurteilungen bei ähnlich gelagerten Fällen für Nicht-Polizisten.[16]

Warum ist das so? Singelnstein meint, dass Staatsanwaltschaften es sich nicht „mit der Polizei verscherzen wollen (…), mit der sie täglich zusammen arbeiten“; schon das wäre problematisch genug. Oft werden Opfern von Polizeigewalt von den Tätern unberechtigte Gegenanzeigen an den Kopf geworfen und da den Worten von Polizisten von Gerichten grundsätzlich mehr Gewicht gegeben wird, kann aus dem Versuch, sein Recht einzuklagen, schnell eine Geld- oder Haftstrafe für einen selbst werden. Aber das ist nicht alles.

In einem beinahe kriminell unbeachteten Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes erfüllt die deutsche Gerichtsbarkeit, ganz besonders des Systems der Staatsanwaltschaften, nicht das Prinzip einer unabhängigen Behörde,[17] da die hiesigen Justizbehörden ultimativ weisungsgebunden sind an die Entscheidungen und Empfehlungen der Exekutive, der Justizministerien (als Konsequenz kann Deutschland keine europaweit gültigen Haftbefehle mehr ausstellen).

Daraus lässt sich ein erschreckender Befund ausstellen: Selbst wenn die Kontrollmechanismen, welche eigentlich für die Rechtsverletzungen im Dienst installiert sind, die inneren Behörden, die Staatsanwaltschaften, Kontrollgremien etc, gegen diese Welle an Gewalt vorgehen wollen würden, hätte der Innenminister alle rechtlichen Möglichkeiten, dies hierzulande zu verhindern; basierend auf der Reaktion des Amtes auf die derzeitige Diskussion und der vehementen Verteidigung eines jeden in Uniform können wir auch tatsächlich davon ausgehen: dieses Recht würde ausgeschöpft werden.

Die deutsche Gesellschaft ist nur bedingt wehrfähig gegen Polizisten.

Die Polizei – ein Problem für die Demokratie

Dabei ist die Problematik nicht alleine damit beschrieben, dass es keine effektive, systemische Verfolgung von Übertretungen gibt; die daraus erwachsenen Zustände stellen eine offene Wunde der Demokratie dar, welche sich jeder Zeit zu entzünden droht.

Der Vorwurf, die Behörden seien auf dem rechten Auge blind ist alt. Wie bereits erwähnt, ist der Ursprung der deutschen Polizei eng mit der Bekämpfung sozialistischer Bewegungen verbunden, da überrascht diese Erkenntnis nicht. Was aber schockiert, ist die Tatsache, dass rassistische und rechtsextreme Anschauungen bei den „Hütern des Rechts“ System zu haben scheinen.

Man denke an den NSU-Terrorismus. Dieser konnte erst entstehen, weil sich hiesige Ermittler nicht vorstellen konnten, dass Gewalt an People of Color nicht von People of Color verübt wurde.[18]

Man denke passenderweise an den „NSU 2.0“, eine Gruppe von Polizeiangehörigen, welche Abfragen über persönliche Informationen von, und Morddrohungen an kritische Politiker und Journalisten sendeten.[19] Man denke an das jüngst gefällte Urteil in der Akte „Nordkreuz“, in der beinahe eine gesamte Dienststelle Teil einer rechtsextremen Chatgruppe war und mindestens ein Beamter Schnellfeuerwaffen und über 50.000 Schuss Munition hortete – für einen „Tag X“, an dem man zum Umsturz bereit wäre.[20] Man denke an die vielen Erfahrungsberichte von PoC, welche aufzeigen, wie alltäglich ihre Erfahrung mit Rassismus bei der Polizei ist.[21][22][23] Man denke daran, dass in den letzten 30 Jahren 159 PoC in Polizeigewahrsam gestorben sind, von Oury Jalloh, Adem Özdemar, Jendrik Thiel und vielen weiteren.[24][25]

Nicht unbeachtet sollte gelassen werden, dass die „Polizeiliche Gewaltanwendungen aus Sicht der Betroffenen“-Studie auch aufzeigt, wo es am häufigsten zu Gewalttaten durch die Polizei kommt: zu 55 Prozent im Rahmen von politischen Veranstaltungen.[26] Damit trägt die unkontrollierte Situation ebenfalls dazu bei, dass es potentiell gefährlich ist, für Recht und Meinung auf die Straße zu gehen; der Schaden für die Demokratie ist unmittelbar evident.

Man denke an all das und man denke daran, dass selbst der Versuch, darüber zu reden, von höchster Stelle mit der Androhung einer Strafanzeige enden kann. Aber wie kommen diese Verhältnisse zustande? Warum der Maulkorb, warum die Duldung von exzessiver Gewalt durch das System? Und warum explizit die Polizei? Ich denke, es hat drei Hauptgründe, welche alle symbiotisch voneinander abhängen, sich gegenseitig verstärken und hervorbringen.

Der erste findet sich in „Retrotopia“, dem letzten Werk des kritischen Soziologen Zygmund Baumanns. Er charakterisiert hier den Kern reaktionärer Ideologie als den Wunsch, „in den Garten Eden“, in den „Mutterleib“ zurück zu kehren. Das reaktionäre Ziel ist es, einen Status der Nicht-Kommunikation zu erreichen, in welcher es weder Diskurs noch Diskussion gibt, in der gesellschaftliche Verhältnisse vorliegen und als metaphysisch, als unabänderlich betrachtet werden können. In der sich der Einzelne lediglich um seinen persönlichen Umkreis, seinen „Uterus“ kümmern muss. Zum Erreichen dieser Ziele wählen Reaktionäre mittel, welche Diskurse beenden und Gewalt zum esoterischen Selbstzweck stilisiert. Baumann wählt den Hobbesschen Gedanken des Leviathans, einer übergeordneten Staatsmacht als Gegenbewegung zur neoliberalen Zersetzung von Gemeinden (welche der Antrieb zur Ausbreitung reaktionärer Ideologie ist).[27]

Den zweiten finden wir in der Wegweisenden Arbeit von Balibar und Wallerstein, „Rasse, Klasse, Nation“. Anhand eines aufkommenden Neo-Rassismus im Neo-Liberalismus zeigen sie die Verschränkungen der Ideologien auf: Wie oben erwähnt, zersetzt diese Wirtschaftsweise Gemeinden, welche anfällig für rechtes Gedankengut werden. Der Kapitalismus nutzt, im Beispiel, den Rassismus, um die Betroffenen von der Selbstorganisation abzuhalten und ihnen etwas anderes als eine systemische Kritik zu geben, die das Kapital nicht miteinschließt: den Rassenhass.[28] Dieses Prinzip lässt sich aber auch leicht auf andere Instrumente, wie hier die der Kriminalität, übertragen: Wenn der Kapitalismus soziale Konfliktlinien und relative Armut produziert, provoziert er gleichzeitig Handlungen gegen seine eigene Hegemonie – Verletzung von Eigentumsrechten, politische Gewalt, Widerstand gegen staatliche Institutionen. Man hat nun diskursiv die Möglichkeit, entweder das System zu ändern, oder die Gewalt als illegitim darzustellen, mehr noch, die Probleme mit einem metaphysischen Übel oder einer moralischen Verfehlung gleichzusetzen und sich damit nicht mehr mit ihnen auseinandersetzen zu müssen. Somit kann der Reaktionäre Probleme als „außerhalb seines Bereiches“ betrachten, während aber dennoch eine Organisation verhindert wird; ein go-to-example wäre zum Beispiel der Diskurs um organisierte Kriminalität in Deutschland.

Im letzten Jahr nahm der Diskurs über „Banden/Clan-Kriminalität“ einen dominanten Platz in öffentlichen Diskussionen ein, eines der schlimmsten gesellschaftlichen Probleme sollte es sein. Gehen wir, nur der Argumentation zu liebe, einmal davon aus, es wäre die größte Krise unserer Zeit, und alle Maßnahmen zu ihrer Eindämmung wären gerechtfertigt. Die Sozialwissenschaft kennt dabei die Ursachen, welche Gang-Kriminalität international hervorbringt: Gentrifizierung, Armut und Diskriminierung schaffen Gemeinden, die keinen Anschluss mehr zur hegemonialen Bevölkerung haben und deshalb von außergesellschaftlichen Feldern leben müssen, vorwiegend Drogen- und zu einem kleineren Teil Wirtschaftskriminalität (Geld fälschen, Betrugsmaschen etc.).[29] Wollten wir also etwas dagegen tun, wären unsere ersten Anlaufpunkte die Legalisierung von Drogen, da wir so kriminellen Organisationen ihre Einkommensquelle nehmen.[30] Die Bekämpfung von Armut und Ghettoisierung müsste genauso priorisiert werden wie der Kampf gegen Diskriminierung, denn dann löst sich die Triebfeder für Gang-Bildung in erster Instanz auf. Das wären angebrachte Schritte. Was wurde unternommen? Man führt Razzien durch, man nimmt Individuen fest, sperrt einzelne ein und lässt die Strukturen exakt so, wie man sie vorgefunden hat. Zuschlagen, Lärm machen und verschwinden.

Somit werden die einzelnen Beamten zu Fleisch gewordenen Prellböcken dieser Ideologie, zum doppelten Repressionsmittel: man fügt den migrantischen Gemeinden in ihrer ostrakisierten Lage schaden zu und verhindert gleichzeitig eine breite Koalition der Selbstorganisation, da man eine alternative zur akademischen, rationalen Diskussion schafft.

Den dritten Grund finden wir in der Ausbildung der Polizisten selbst, denn wie der Kriminologe Behr in seiner Studie zur Diskriminierung durch Beamte feststellt, wird angehenden Personen im Dienst folgendes Menschenbild vermittelt:

„Um dem (…) Symbol ‚Ausländer‘ diskriminierungsfähige Bedeutung zu geben, müssen noch andere Eigenschaften untergebracht werden können, die insgesamt [dieses] Wissen bestätigen, z. B. arm, fremd, aggressiv, bedrohlich, belästigend, gefährlich, konkurrierend, hinterhältig, frech, aufmüpfig etc. (…) Das Entscheidende ist aber, dass der Begriff Ausländer ein rechtlicher und politischer Begriff ist, der besagt, dass jemand keine deutsche Staatsbürgerschaft hat und nicht zur einheimischen Bevölkerung gerechnet wird. Für die Diskriminierung von bestimmten Fremden ist das aber nicht das Kriterium. Viele, gegen die sich die Vorurteile und/oder Übergriffe von PolizistInnen richten, haben aus deren Sicht vor allem eines nicht: Eine stabile Zugehörigkeit zum deutschen Nationalstaat. Sie werden nicht nur als Ausländer wahrgenommen, sondern als Fremde, genauer gesagt, als gefährliche Fremde. Insofern liegt das Problem m. E. in einer quasi institutionalisierten Ausprägung von Xenophobie. Übergriffe von PolizeibeamtInnen sind immer diskriminierend, aber nicht jede Diskriminierung ist auf politische, auch nicht auf ethnische Fremdheit gerichtet. Es sind nach wie vor diejenigen, die statusmäßig, intellektuell oder sprachlich den PolizistInnen nichts oder wenig entgegenzusetzen haben, die von polizeilicher Diskriminierung betroffen sind. Bestimmte Ausländer gehören dazu, aber auch z. B. jugendliche Punker, Betrunkene, Fixer etc. (…)“[31]

Ein Polizist im Dienst wird damit zum einen getrimmt, in allem Unbekannten eine Gefahr zu sehen; nein, er wird auch dazu angehalten, sich generell ständig in einer Bedrohungslage zu begreifen. Aus dieser Sicht erscheint es nachvollziehbar, weshalb der Korpsgeist im Dienst so hochgehalten wird, weshalb aus Sicht der Kritisierten jede Kritik vehement abgelehnt wird: sie wäre somit eine Auslieferung an den ständig prävalenten „Feind“. Rassismus, Xenophobie und Paranoia schließen die Ämter quasi hermetisch ab und ziehen gleichzeitig Menschen an, welche diese Weltbilder bereits teilen.

Die Polizei – ein Problem für uns alle

Dadurch entsteht eine Gefahrenlage für alle Menschen in unserem Land, nicht nur Linke, Migranten und andere als „fremd“ stigmatisierte Personen. Sie bilden ein Potential für faschistische Organisationen, sich über diese Problemlage Zugriff zum Gewaltmonopol sichern zu können (was teilweise bereits jetzt der Fall ist).[32] Alleine diese Gefahr zeigt, dass schon lange eine Diskussion über diese Probleme schon lange auf der gesamten gesellschaftlichen Breite notwendig ist; denn sie haben Konsequenzen für uns alle.

Don’t Despair, Organise!

In Teil 2 möchte ich auf Lösungen, Organisationsmöglichkeiten und Alternativen eingehen.


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Quellen und Anmerkungen

[1] https://www.augsburger-allgemeine.de/krumbach/Gewerkschaft-der-Polizei-Schwarze-Schafe-werden-ausgesondert-id57643446.html

[2] https://www.idowa.de/inhalt.polizisten-unter-generalverdacht-herrmann-haelt-nichts-von-antidiskriminierungsgesetz.723af05b-a1aa-4b00-913d-b131cf192e49.html

[3] Man beachte hier unter anderem das Fluten von Kommentarspalten selbst progressiver Veröffentlichungen mit Pro-Polizei-Kommentaren nach Kritischen Artikeln

[4] Vgl. Bunson, Matthew, Encyclopedia of the Roman Empire, 1994

[5] Horst Petersen: „Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation: Entstehung und Geschichte“, 2010

[6] „Spain: The Police System“, Library of Congress Country Studies, 1988

[7] Eibich, Stephan M.: „Polizei, „Gemeinwohl“ und Reaktion“, S.22, 2004, Berlin

[8] § 163 Strafprozessordnung, Reischsjustizgesetz

[9] Abdul-Rahman, Grau, Singelnstein: „Polizeiliche Gewaltanwendungen aus Sicht der Betroffenen“, S. 25+28, 2019

[10] Statistisches Bundesamt 2019, S. 22

[11] https://www.deutschlandfunk.de/rechtsextremismus-bei-der-polizei-zu-viele-einzelfaelle.724.de.html?dram:article_id=466389

[12] https://www.stern.de/politik/deutschland/bundesinnenministerium-verteidigt-seehofers-absage-an-rassismus-studie-bei-der-polizei-9327774.html

[13] Abdul-Rahman, Grau, Singelnstein: „Polizeiliche Gewaltanwendungen aus Sicht der Betroffenen“, S. 7

[14] Abdul-Rahman, Grau, Singelnstein: „Polizeiliche Gewaltanwendungen aus Sicht der Betroffenen“, S. 80-82

[15] Abdul-Rahman, Grau, Singelnstein: „Polizeiliche Gewaltanwendungen aus Sicht der Betroffenen“, S. 81

[16] https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-07/polizeigewalt-studie-ruhr-universitaet-bochum-kriminologen-verfahren

[17] https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/eugh/18/c-508-18.pdf

[18] https://www.spiegel.de/thema/doener_morde/

[19] https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-07/nsu-2-0-drohmails-janine-wissler-die-linke-hessen

[20] https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Nordkreuz-Urteil-Bewaehrungsstrafe-fuer-Polizisten,nordkreuz122.html

[21] https://www.sueddeutsche.de/politik/rassismus-polizeigewalt-deutschland-1.4930521

[22] https://www.neues-deutschland.de/artikel/1137981.rassismus-in-der-polizei-es-hat-sich-was-geaendert-aber-nicht-zum-besseren.html

[23] https://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/rassismus-und-polizei-auffaellig-viele-einzelfaelle-a-1259674.html

[24] https://deathincustody.noblogs.org/

[25] „TÄTER UNBEKANNT – Mangelnde Aufklärung von mutmßlichen Misshandlungen durch die Polizei in Deutschland“, Amnesty international, 2010

[26] Abdul-Rahman, Grau, Singelnstein: „Polizeiliche Gewaltanwendungen aus Sicht der Betroffenen“, S. 8

[27] Vgl. Baumann, „Retrotopia“, 2017

[28] Vgl. Balibar, Wallerstein: „Rasse, Klasse, Nation: Ambivalente Identitäten“, 1988

[29] http://www.international-economy.com/TIE_Sp19_Bailey_Touboul.pdf

[30] https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.drogen-rekordfund-in-italien-14-tonnen-amphetamine-beschlagnahmt-geld-fuer-terror.361383c4-2c2d-48b9-a64c-e31e4c16d8a0.html

[31] Rafael Behr, „Diskriminierung durch Polizeibehörden“, S. 9, 2016

[32] https://www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/anis-amri-polizei-berlin-afd-101.html

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