Zur Reform des deutschen Sexualstrafrechts – ein „Maasverständnis“

Nun ist sie also da, die Reform des Sexualstrafrechts, nach der ganz Deutschland seit Silvester so laut gerufen hat. Was sich nun ändert, was sich (nicht) verbessern wird und worüber weiter geschwiegen wird. Ein Kommentar.

Deutschland, deine Frauen bleiben wütend. Dass – und warum – sie es waren, brachte Nemi El-Hassan, Muslima und Teil des „Satire-Kalifats“ datteltäter, Ende Januar zum Thema #Koeln klar und deutlich in einem YouTube-Video zum Ausdruck. In einem gesellschaftlichen Klima, in dem seit den sexuellen Übergriffen der Silvesternacht die rassistische Hetze gegen Geflüchtete, Migranten und Muslime in Deutschland immer weiter eskalierte, während über die Ursachen sexualisierter Gewalt kaum etwas zu hören war, erntete ihr mutiges Statement einen unvorstellbaren Shitstorm. Dominant waren dabei einerseits rassistisch-antimuslimische Diffamierungen, und andererseits genau die sexualisierten Gewaltandrohungen, welche der deutschen Gesellschaft angeblich so „fremd“ sind. An diesem Einzelbeispiel, wie auch an manchen Reaktionen auf die entschieden antirassistischen Kampagne #ausnahmslos, ist unübersehbar abzulesen, dass es den meisten um wirkliche Problemlösung niemals ging – es wurde eine Gruppe gesucht, der man sexuelle Übergriffigkeit in Deutschland in die Schuhe schieben konnte, und man fand „die Flüchtlinge“ und „die Migranten“. Dass maximal 3 Geflüchtete überhaupt unter den Tatverdächtigen der Silvesternacht waren, spielte schlicht und ergreifend keine Rolle in der öffentlichen Wahrnehmung.

An der Lage von Frauen in Deutschland hat sich, trotz vollmundiger Versprechen und Gelöbnisse aus der Spitzenpolitik, seit Silvester wenig geändert und nichts verbessert. Nach wie vor heißt „Nein“ nicht „Nein“ – denn es könnte ja, wie Dr. Heribert Hirte von der CDU/CSU im Bundestag bei einer Rede von Halina Wawzyniak einwarf, eventuell „Nicht ernst gemeint sein“. Diese Aussage ist erschreckend – und ein anschauliches Beispiel dafür, dass Sexismus keinesfalls erst mit den Fluchtbewegungen der letzten Jahrzehnte nach Deutschland „importiert“ worden ist, sondern von jeher in unserer „westlichen Wertegemeinschaft“ bestens verankert war. Es sei an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass in Deutschland die Vergewaltigung in der Ehe erst seit dem Jahr 1997 einen Straftatbestand darstellt – und selbst damals wollten „christliche Demokraten“ dies noch verhindern. Einige Personen, die damals im Bundestag mit „Nein“ stimmten und offensichtlich kein Unrecht an Vergewaltigungen in der Ehe erkennen konnten: Theo Waigel, Peter Ramsauer, Horst Seehofer… und auch die – trotz offen rassistischer Äußerungen in der Öffentlichkeit nach wie vor – aktuell amtierende Sprecherin für Menschenrechte in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach.

Besonders lautstark hatte sich in der Angelegenheit #Koeln Justizminister Heiko Maas hervorgetan. Er ließ Anfang Januar verlauten: „Hier braucht es auch eine starke Antwort des Rechtsstaats.“ Wie diese Antwort aussieht, konnten Frauen* in Deutschland bereits am vergangenen Samstag in Köln anlässlich der Großdemonstration „Reclaim Feminism – unser Feminismus ist antirassistisch“ beobachten. Der Forderung nach verstärkter Polizeipräsenz bei Großveranstaltungen war eindrücklich Rechnung getragen worden – in Form massiver Einflussnahme der Polizei auf den Demonstrationszug sowie eindeutig eskalierendes Verhalten, um die eigene Präsenz zu rechtfertigen (die Freiheitsliebe berichtete). Wenige Tage später folgte die lang erwartete und geforderte Reform des Sexualstrafrechts. Und damit ein weiterer Schlag ins Gesicht für die weibliche Öffentlichkeit. Denn trotz der Aussage von Maas, der betont hatte „wie wichtig der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung ist“, konnte sich auch Ende März 2016 die deutsche Politik nicht darauf einigen, dass „Nein“ tatsächlich „Nein“ bedeutet.

Allerdings ist es auch wichtig, bei aller Wut und Enttäuschung über die zusätzliche Demütigung aller Frauen* durch die „Reform“ nicht zu vergessen, dass das Strafrecht – egal wie es aufgebaut ist – nur Symptome behandeln kann, keine Ursachen. Das Strafrecht ist Ausdruck einer Mentalität, die schützen will, nicht befreien oder ermächtigen. Dies ist insofern problematisch, als dass gewährter Schutz jederzeit vonseiten des Schützenden, also des Staates, beliebig entzogen werden kann. Auch lässt Schutz zu, dass Menschen in schützenswert und nicht-schützenswert aufgeteilt werden können, je nachdem wie es ins gesellschaftliche Klima passt. So wird bei sexuellen Übergriffen durch Migranten sofort nach Abschiebung und Ausweisung gerufen; bei sexuellen Übergriffen deutscher Männer an geflüchteten Frauen und Kindern in Notunterkünften allerdings hält sich die Schärfe der Reaktion deutlich in Grenzen. Zwei Dinge also müssen klar sein: Sexismus lässt sich nicht durch Polizei und Strafrecht in den Griff bekommen – wahre Gleichberechtigung gibt es nur auf der Grundlage ökonomischer Unabhängigkeit und sozialer Gleichstellung. Wo diese Grundlage nicht gegeben ist, braucht eine Seite Schutz von der anderen und ist ihr somit ausgeliefert. Und, noch viel entscheidender: ein moderner Feminismus muss sich entschieden gegen Rassismus und ungerechte Eigentumsverhältnisse auflehnen, um progressiv zu sein. Denn solange nicht das gleiche Recht für alle Menschen in einer Gesellschaft gilt; solange „einheimische“ Täter maximal mit (kurzer) Haft, eingewanderte Täter jedoch mit Abschiebung bestraft werden können, und „Schutz“ vor sexualisierter Gewalt nur für „deutsche Frauen“ eingefordert wird, während im Parlament ein zutiefst menschen- und frauenfeindliches Asylpaket II verabschiedet wird – solange bleibt es zutiefst unaufrichtig oder zumindest verblendet, die Worte „Respekt vor Frauen“ im Zusammenhang „europäischer Werte und Kultur“ zu nennen.

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Eine Antwort

  1. Wo genau haben sexuelle Übergriffe deutscher Männer an geflüchteten Frauen und Kindern in Notunterkünften stattgefunden ?! Und wann ?! Wer hat das aufgedeckt und was waren die juristischen Konsequenzen ?! Wieviele Fälle dieser Art sind dokumentiert ?!Wenn es so wäre, wäre es ein Riesenskandal.
    Dann sollten Sie das publizieren und rechtliche Schritte einleiten, mindestens aber zur Anzeige bringen.
    Von wem haben Sie diese Informationen ?!
    Und wieviele Grabscher der Kölner Sylvesternacht wurden abgeschoben ?! Zwei ?? Einer ?? Oder doch eher keiner ??!!
    Wenn Sie eine einzige dieser Fragen seriös und faktengestützt beantworten können und das auch tun, dann kann man Ihnen journalistische Sorgfalt zubilligen, aber so ist es doch eher ein vom Weltbild gefärbtes Pamphlet. Und das braucht kein Mensch. Weil es nichts klärt und niemandem hilft.

    Bitte halten Sie sich an Fakten. Ideologien helfen weder Frauen noch Männern noch allem was irgendwie dazwischen ist.

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