Burbach: Heimleiter wegen Misshandlung von Flüchtlingen verurteilt!

Das Landgericht Siegen hat am Dienstag den 22.01.2019 den ehemaligen Heimleiter der Flüchtlingsunterkunft in Burbach in 33 Fällen der Freiheitsberaubung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten sowie zu einer Geldbuße in Höhe von 1200 Euro verurteilt. Anlässlich der Freiheitsberaubungen und Misshandlungen von Flüchtlingen in der Flüchtlingsunterkunft trägt nach Ansicht des Staatsanwaltes der ehemalige Heimleiter die Gesamtverantwortung für die Vorfälle.

Demnach ist er dafür verantwortlich, dass die vorbestraften Wachleute und MitarbeiterInnen des privaten Dienstleistungsanbieters European Homecare ein „eigenes Strafsystem“ entwickelten und zwischen 2013 und 2014 Flüchtlinge gedemütigt, geschlagen und misshandelt haben. Weiter erklärte der Angeklagte, er habe ein „Problemzimmer“ eingerichtet, in dem BewohnerInnen, die auf ihren Zimmern rauchten oder Alkohol tranken, in der Nähe der Wachleute untergebracht werden sollten. Er gab jedoch an, erst zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt zu haben, dass in dem Zimmer Menschen eingesperrt wurden. Dennoch gestand er auch angeordnet zu haben, einen Flüchtling in seinem Erbrochenen für mehrere Tage auf einer Matratze liegend in seinem Zimmer einzusperren. Die Vorfälle sind 2014 durch Handyfotos und ein Video bekannt geworden. Am 10.01.2019 gestand der Angeklagte vollumfänglich seine Taten, da sich im Vorfeld Staatsanwalt, Richter und Verteidiger im Falle eines umfänglichen Geständnisses auf eine Bewährungsstrafe zwischen einem und eineinhalb Jahren geeinigt hatten. Er gab zu, große Fehler gemacht zu haben, die er zutiefst bereue. In seinem Schlussplädoyer betonte der Staatsanwalt, der Angeklagte hätte das alles mit einem einzigen Wort beenden können. Dies tat er jedoch nicht. Im Gegenteil, er ordnete persönlich an, dass einzelne Flüchtlinge länger eingesperrt blieben. Das milde Urteil begründeten die Richter aufgrund des ausführlichen Geständnisses. In einem abgetrennten Verfahren hatte das Landgericht Siegen bereits im Dezember einen weiteren Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt sowie zwei weitere Angeklagte zu Geldstrafen. Für weitere 30 Angeklagte stehen die Verhandlungen noch aus. Die Beschuldigten müssen sich unter anderem wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und Diebstahl verantworten.

Dir gefällt der Artikel? Dann unterstütze doch unsere Arbeit, indem Du unseren unabhängigen Journalismus mit einer kleinen Spende per Überweisung oder Paypal stärkst. Oder indem Du Freunden, Familie, Feinden von diesem Artikel erzählst und der Freiheitsliebe auf Facebook oder Twitter folgst.

Unterstütze die Freiheitsliebe

Zahlungsmethode auswählen
Persönliche Informationen

Spendensumme: 3,00€

Teilen:

Facebook
Twitter
Pinterest
LinkedIn
Freiheitsliebe Newsletter

Artikel und News direkt ins Postfach

Kein Spam, aktuell und informativ. Hinterlasse uns deine E-Mail, um regelmäßig Post von Freiheitsliebe zu erhalten.

Neuste Artikel

Abstimmung

Ist die Position der Bundesregierung im Gazakrieg richtig?

Ergebnis

Wird geladen ... Wird geladen ...

Dossiers

Weiterelesen

Ähnliche Artikel

Des Marktes Werk und Amigos Beitrag

Während breite Teile der Bevölkerung mit Fortdauern der Corona-Pandemie immer weniger wissen, wovon sie leben sollen, da sie in Kurzarbeit geschickt oder arbeitslos geworden sind