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Bild: Muezzinruf und „Allahu Akbar“ verbieten? – Stimmungsmache gegen Religionsfreiheit

Die Stadt Köln hat sich gemeinsam mit mehreren Moscheen darauf geeinigt, dass diese nun einmal wöchentlich den Ruf des Muezzins erklingen lassen können, um so auf das muslimische Freitagsgebet hinzuweisen. Der Ruf darf zwischen 12 und 15 Uhr für maximal fünf Minuten erklingen und die Lautstärke wird der Lage der Moschee entsprechend begrenzt. Rechte und Islamfeinde sehen den Untergang des Abendlands nun kommen und auch das Boulevardblatt „Bild“ steigt mit Artikeln in die Debatte ein und lässt vermeintliche „Islamexpertinnen und Islamexperten“ zu Wort kommen, die muslimische Gebete mit Terror verbinden.

Die vermeintliche Islamexpertin Necla Kelek, die sich in der Vergangenheit vor allem als Islamkritikerin betätigte, wird von der „Bild“ mit den Worten zitiert, dass Menschen, die in islamischen Ländern sozialisiert worden sind, nun keine Chance mehr hätten ohne diesen „schrecklichen Ruf“ zu leben. Die Tatsache, dass Muslime nun auch in Deutschland ihre Religionsfreiheit, zu der auch der Ruf des Muezzins gehören kann, ausleben können, wird von der vermeintlichen Islamexpertin als etwas „Schreckliches“ dargestellt.

Sie geht allerdings noch weiter und fordert massive Einschränkungen des muslimischen Lebens und der Religionsfreiheit: „Eigentlich gehört der Ruf ‚Allahu Akbar‘ mittlerweile in unserem Wortschatz verboten. Sie dürfen das überhaupt nicht mehr benutzen, weil es von Attentätern, Islamisten und Terroristen benutzt wird.“ Damit wird „Allahu Akbar“, ein Teil des muslimischen Gebets, in den direkten Zusammenhang mit Terror und Gewalt gestellt und somit ein Verbot des islamischen Gebets das Wort geredet. Die Gleichsetzung soll das Narrativ des gewalttätigen Muslims und der gewalttätigen Religion Islam bestätigen. Dass es im Islam, wie auch in jeder anderen Religion Menschen gibt, die die Religion für Schlechtes missbrauchen, wird von Kelek nicht erwähnt, im Gegenteil nutzt sie wieder einmal die Gelegenheit, um gegen den Islam in seiner Gesamtheit Stimmung zu machen.

Als Gefahr sieht laut „Bild“ auch Ahmad Mansour den Gebetsruf: „Sie feiern den Muezzin als Machtdemonstration über ihre Viertel.“ Dass es nichts mit Macht aber viel mit Gleichberechtigung der Religionen zu tun hat, wenn in einer multikulturellen Stadt nicht nur die Kirchenglocken läuten, sondern auch der Muezzin einmal in der Woche zum Gebet rufen darf, erwähnen die beiden vermeintlichen Islamexperten dagegen nicht.

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2 Antworten

  1. In dem Zusammenhang wird die Religionsfreiheit des GG §4 falsch interpretiert. Das ist ein individuelles Schutzrecht gegenüber dem Staat, der einem keine Religion aufzwingen darf; es ist kein Freibrief die Allgemeinheit mit seiner persönlichen Religion zu belästigen.

    1. Kirchenglocken werden auch jedem ,,aufgezwungen“ auch wenn die Leute längst nicht alle in die Kirche gehen. Die haben zwar keinen Text, können aber auch sehr laut sein 😅

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