Geplante Entschädigung für Schwulenverfolgung ist unzureichend
Der am Freitag zur Ressortabstimmung weitergeleitete Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wird dem Anliegen einer umfassenden Entschädigung und Rehabilitierung in zahlreichen Punkten nicht gerecht. Im Gegenteil: Die Opfer der Schwulenverfolgung werden durch die geplanten, sehr geringen Entschädigungszahlungen erneut entwürdigt. Wer in der Bundesrepublik zu Unrecht in Haft saß, hat für ein Haftjahr Anspruch auf mindestens 9.125 Euro Entschädigung für die erlittene Hat. Hinzu kommen Ansprüche für erlittene Vermögensschäden (Verdienstausfall, Anwaltskosten usw.). Die Opfer des […]
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