Bild von Dimitris Vetsikas auf Pixabay

Todesstrafe weltweit ächten – Gaskammern schließen

Seit 1976 wurde in den USA 1.512 Mal die Todesstrafe vollstreckt. Derzeit warten 2.620 Personen in US-Gefängnissen auf die Vollstreckung der gegen sie verhängten Todesurteile. Alleine in den Vereinigten Staaten sind einer in dem renommierten Fachblatt ‚Proceedings of the National Academy of Sciences‘ veröffentlichten Studie zufolge mehr als vier Prozent der zum Tode verurteilten Häftlinge unschuldig.

Zudem belegen aktuelle Zahlen, dass die Todesstrafe in den USA um ein Vielfaches öfter vollzogen wird, wenn afroamerikanische Täter wegen Mordes an einer weißen Person verurteilt wurden, als umgekehrt. Das ist abscheulich, genau wie die Tatsache, dass die Bundesregierung zwar behauptet, sie spreche das Thema mit der US-Regierung an und lehne die Todesstrafe ab, aber daraus weder Konsequenzen zieht noch deutliche Worte findet. 

Die Hinrichtungsmethoden sind grausam. Selbst die Verwendung der Giftspitze, die von einigen als besonders „human“ bezeichnet wird, ruft häufig Komplikationen hervor. Das tödliche Gift wird von Nicht-Medizinern verabreicht und zieht nicht selten stundenlange Todeskämpfe nach sich. 

Im US-Bundesstaat Arizona wurde die 1949 erbaute und seit 22 Jahren stillgelegte Gaskammer erst kürzlich „renoviert“, also wieder funktionstüchtig gemacht. Begründet wird dies damit, dass es bei der letzten Hinrichtung mit einer Giftspritze im Jahr 2014 zu massiven Komplikationen gekommen ist. Der Todgeweihte Joseph Wood erlebte anstatt des angekündigten zehnminütigen Todeskampfes eine fast zweistündige Qual und verstarb erst nach 15 Dosen des tödlichen Gifts.

Der letzte im Bundesstaat Arizona durch Giftgas hingerichtete war der Deutsche Walter LaGrand. Er konnte zwischen der Giftspritze oder der Gaskammer „wählen“ und entschied sich für die Gaskammer. Das tat er in der Hoffnung, dass das Urteil vom Obersten Gerichtshof als zu grausam eingestuft werden würde. Sein Todeskampf in der Gaskammer dauerte schließlich ganze 18 Minuten. 

Nun soll ein seit fast 30 Jahren in der Todeszelle sitzender Mann in Arizona durch die Gaskammer exekutiert werden. Hierzu hat die Gefängnisbehörde in Arizona mehr als 2.000 Dollar ausgegeben, um sich die Zutaten für das tödliche Gas Zyklon B zu beschaffen. Zyklon B wurde von den deutschen Faschisten unter anderem im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau vom Frühjahr 1942 an verwendet, um Lagerinsassen und Neuankömmlinge aus den Ghettos in als Duschräume getarnte Gaskammern massenhaft und in industriellem Umfang zu ermorden. Einiges deutet darauf hin, dass das Giftgas schon Ende 1939 im Fort VII in Posen in meiner Heimat Polen erstmals an psychisch Kranken „erprobt“ wurde.

Ich habe die Bundesregierung danach gefragt, welche Maßnahmen wie etwa Exportverbote, Einreisesperren oder Reisewarnungen sie – auch angesichts des dunkelsten Kapitels deutscher Geschichte – in Hinblick auf die geplante Verwendung von Zyklon B zur Vollstreckung der Todesstrafe in Arizona ergreifen will. Ohne auf die konkreten Fragen auch nur einzugehen, hat die Bundesregierung nur lapidar ihre grundsätzlich ablehnende Haltung zur Todesstrafe zum Ausdruck gebracht und dass sie gegenüber der US-Regierung ihre Besorgnis zum Ausdruck und um weitere Informationen gebeten habe. Darauf werde ich es nicht beruhen lassen.

Es ist unfassbar, dass die Todesstrafe im 21. Jahrhundert überhaupt noch vollzogen wird. Sie ist schlichtweg inhuman. Dass aber dazu noch völlig geschichtsvergessen ausgerechnet das Gas zum Einsatz gebracht werden soll, welches für den Tod von Millionen Menschen verantwortlich war, lässt mich sprachlos zurück. 

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