(K)ein Grund zu feiern? – CEDAW, das „Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“ wird 40

Das Jubiläum des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau erinnert  daran, dass auch 40 Jahre nach der Verabschiedung am 18.12.1979 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Ziel nicht erreicht ist. Im Gegenteil: Ein Ende der Diskriminierung von Mädchen und Frauen, die Überwindung patriarchaler und sexistischer Strukturen erscheint angesichts des weltweiten Rechtsrucks schwieriger denn je.

Und dennoch: Mit CEDAW wurde ein Katalog an Pflichten für die unterzeichnenden Staaten festgeschrieben und damit anerkannt, dass vor dem Hintergrund krasser geschlechtsspezifischer Ungleichheiten besondere Anstrengungen notwendig sind, damit Menschenrechte universell für alle gelten und realisiert werden können. Für feministische Bewegungen ergeben sich daraus zwei Kampflinien: Auf der einen Seite gilt es das Verankerte gegen Angriffe von rechts zu verteidigen. Auf der anderen Seite müssen die verankerten Rechte gegen die herrschenden Regierungen erkämpft werden, die sich allein von Papier nicht beeindrucken lassen – weder vor vierzig Jahren noch heute.

Die Frauenrechtskonvention kann dabei ein Instrument sein – und ist selbst aus einer solchen Auseinandersetzung hervorgegangen: Obwohl bereits die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 den Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau enthielt, waren es nach wie vor vorrangig Frauen, die aufgrund ihres Geschlechts weltweit diskriminiert wurden. Aufgrund dieser Erfahrung konnten sich trotz erheblicher politischer Differenzen ab 1975 verschiedenste Frauenorganisationen zusammentun und  gemeinsam den nötigen politischen Druck aufbauen, und die Vereinten Nationen zur Ausarbeitung von CEDAW bewegen. Seitdem sind alle Vertragsstaaten aufgefordert, Frauen in allen Lebensbereichen, einschließlich des Privaten gleichzustellen und alle Formen der spezifischen und indirekten Diskriminierung zu beseitigen. Die Staaten dürfen nicht nur nicht selbst gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, sondern müssen auch faktische Chancengleichheit in der Realität herstellen.

Alle unterzeichnenden Staaten sind dazu verpflichtet, die drei Dimensionen der Menschenrechte zu garantieren: Achtungs-, Schutz und Gewährleistungspflicht – die Umsetzung von CEDAW geschieht trotzdem nicht automatisch. Die ewig gleichen Staatenberichte zeugen davon, dass sich CEDAW noch lange nicht überflüssig gemacht hat.

So wird Deutschland seit Jahren vom zuständigen CEDAW-Ausschuss dafür kritisiert, dass der Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen nicht ausreichend gewährleistet wird. Empfohlen wird die Abschaffung der verpflichtenden Beratung und der dreitägigen Wartezeit, die ungewollt Schwangere zwischen Beratung und Abbruch einhalten müssen. Des Weiteren solle gewährleistet werden, dass Schwangerschaftsabbrüche von der Krankenversicherung übernommen werden. Konsequent zu Ende gedacht würde die Umsetzung der Empfehlungen die Streichung von § 218 StGB und somit auch § 219a StGB bedeuten.

Eine weitere Empfehlung betrifft die Lebenssituation geflüchteter Frauen.  So fordert der Ausschuss die Bestimmungen der Europäischen Union zum Asylrecht im Hinblick auf Aufnahmebedingungen und Asylverfahren, welche die spezifischen Bedarfe von geflüchteten und asylsuchenden Frauen bei allen Integrationsmaßnahmen widerspiegeln, in nationales Recht zu integrieren. Die Regierung ist dazu verpflichtet, geschlechtersensible Asylverfahren durchzuführen sowie geschlechtsspezifische Leitlinien und geschlechtersensible Statistiken zu erstellen.

Die herrschende Politik schränkt die Menschenrechte geflüchteter Frauen aktuell aber eher ein, als dass sich etwas in Richtung Umsetzung bewegen würde. Bei der Ratifizierung der Istanbul-Konvention, ein Menschenrechtsabkommen des Europarats, hat die Bundesregierung einen Vorbehalt eingelegt, um der eigentlich aus dem Abkommen erwachsenden Verpflichtung, von häuslicher Gewalt betroffene Geflüchtete die Möglichkeit ein vom gewalttätigen Ehepartner unabhängiges Aufenthaltsrecht zu ermöglichen, nicht nachkommen zu müssen. Die Konsequenz: Frauen müssen oft jahrelang partnerschaftliche Gewalt erleiden, um den eigenen Aufenthaltsstatus nicht zu riskieren.

Diese Beispiele zeigen: Die Frauenrechtskonvention ist zwar theoretisch geltendes Recht zur Beseitigung von geschlechtsspezifischer Diskriminierung. Die Kraft, Staaten, Gesellschaften und Institutionen entsprechend dieser Normen zu verändern, hat sie damit noch lange nicht. Dafür braucht es zum einen staatliche Akteur*innen, die das Übereinkommen verstehen und nutzen, aber vor allem zivilgesellschaftliche Organisationen, welche die Umsetzung der Frauenrechtskonvention auf allen Ebenen einfordern.

Die CEDAW-Allianz,  ein Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen, hat sich mit eben diesem Ziel gegründet: Der Umsetzung Nachdruck verleihen. Ein zentraler Hebel dafür ist die Intervention im Sinne eines kritischen Korrektivs im Rahmen des Staatenberichtsverfahrens. Die unterzeichnenden Staaten sind qua Unterschrift verpflichtet, regelmäßige Berichte zum Stand der Umsetzung der Konvention zu verfassen. Diese werden vom CEDAW-Ausschuss kontrolliert. Für diese Bewertung wiederum sind Informationen und Kritik von NGOs und anderen nicht-staatlichen Akteur*innen eine zentrale Basis, weshalb die CEDAW-Allianz parallel zu den offiziellen Berichten der Bundesrepublik eigene Alternativberichte verfasst.

Über diesen Weg können NGOs Einfluss auf staatliches Handeln nehmen. Das Verfahren ist jedoch kompliziert und aufwendig, so dass es für Akteur*innen ohne institutionalisierte Strukturen wenig zugänglich ist. Dennoch können über diesen Weg Defizite der Bundesregierung hinsichtlich des Abbaus realer Ungleichheiten und Diskriminierungen vor der internationalen Staatenöffentlichkeit sichtbar gemacht werden. Die dadurch erzeugten Risse im Bild eines angeblich gleichstellungspolitisch vorbildlichen Staates können wiederum feministischen Bewegungen Rückendeckung geben. Wahr bleibt damit: Abkommen sind nur so stark, wie es die Kämpfe sind, die sie tragen. 


Dir gefällt der Artikel? Dann unterstütze doch unsere Arbeit, indem Du unseren unabhängigen Journalismus mit einer kleinen Spende per Überweisung oder Paypal stärkst. Oder indem Du Freunden, Familie, Feinden von diesem Artikel erzählst und der Freiheitsliebe auf Facebook oder Twitter folgst.

Teilen:

Facebook
Twitter
Pinterest
LinkedIn
Freiheitsliebe Newsletter

Artikel und News direkt ins Postfach

Kein Spam, aktuell und informativ. Hinterlasse uns deine E-Mail, um regelmäßig Post von Freiheitsliebe zu erhalten.

Neuste Artikel

Abstimmung

Sollte Deutschland die Waffenlieferungen an Israel stoppen?

Ergebnis

Wird geladen ... Wird geladen ...

Dossiers

Weiterelesen

Ähnliche Artikel

Cyberfeminismus für das 21. Jahrhundert

Die zweite Frauenbewegung beschäftigte sich intensiv mit dem Zusammenhang von Technologie und Geschlecht. Heutige Debatten über Internet und Plattformen könnten von dieser Sichtweise profitieren. Wenn