Auch die DDR empfing Fachkräfte aus dem Ausland. Foto: Acid Pix, CC-BY 2.0, DDR flag

Altlasten einer ausbeuterischen Fachkräfteeinwanderungspolitik

Die Geschichte der Migration in der DDR wurde in der Erzählung der Wiedervereinigung oft vernachlässigt. Im Jahr der 30-jährigen Wiedervereinigung Deutschlands habe ich mit einer parlamentarischen Initiative die Situation von ehemaligen mosambikanischen Vertragsarbeiter in der DDR beleuchtet. 

Vor 40 Jahren schloss die DDR mit Mosambik die „Freundschaftsverträge“ zur Anwerbung von Arbeitskräften ab und holte zwischen 1979 und 1989 mehr als 20 000 Mosambikanerinnen und Mosambikaner in die DDR. Nach der Wiedervereinigung gingen viele von Ihnen zurück, nur etwa 2000 sind in Deutschland geblieben. Einigen von Ihnen haben eine Ungleichbehandlung, Rassismus und Ausbeutung erfahren und kämpfen bis heute 30 Jahre später für ihre eigens erwirtschafteten Lohn- und Rentenanteile sowie Respekt und Anerkennung für ihre Leistung, in Deutschland und in Mosambik.

Unsicherheit – Wende und Wiedervereinigung

Die Geschichte der ausländischen Arbeitsmigration und die Verantwortung der Bundesregierung muss im Kontext der Nachwirkungen des deutschen Kolonialismus ausgearbeitet und neubewertet werden. Die Verträge der DDR wurden mit dem Mosambik der 80 Jahre abgeschlossen, einer Zeit in der sich Mosambik aus der Kolonialherrschaft emanzipiert hatte und in einen jahrelangen Bürgerkrieg versank. Es herrschte vor Ort, beim Vertragspartner der DDR absolute Instabilität. In meiner Kleinen Anfrage (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/146/1914658.pdf) fragen wir die Bundesregierung nach Aufarbeitung dieser Situation und vor allem fordern wir eine Aufarbeitung der ausstehenden Lohnanteilen sowie Rentenansprüchen ehemaliger mosambikanischer Beschäftigten in der DDR. 

Der Mauerfall und der Einigungsprozess hatten die ausländischen Beschäftigten in der DDR in eine, in jeglicher Hinsicht existenz- und lebensbedrohende Situation versetzt. Während bis dahin mit dem vertraglich vereinbarten Aufenthalt eine Rechtssicherheit in Bezug auf die Beschäftigung verbunden war, auf ein regelmäßiges Einkommen und eine subventionierte Unterkunft, waren die Arbeitsmigranten mit dem Zusammenbruch der DDR mit einer ungeklärten Rechtslage, sozialer Unsicherheit und einem bis dahin nicht erlebten Ausmaß rassistischer Gewalt konfrontiert. Entlassungen und teilweise von den Betrieben eigenmächtig organisierte Rückführungen in die Herkunftsländer fanden statt. Die meisten Arbeitsmigrantinnen mussten noch vor dem Tag der deutschen Einheit das Land verlassen. 

Ungelöst – Lohn und Rentenansprüche

Die DDR verpflichtete sich damals, in teilweise bis heute nicht öffentlichen und intransparenten Vereinbarungen, um Transfer der von den Arbeitsmigranten gezahlten Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge an die Herkunftsstaaten. Außerdem wurden, wie im Fall der mosambikanischen Beschäftigten zwischen 20 und 60 Prozent des Arbeitslohns einbehalten, welches nach ihrer Rückkehr von den Regierungen der Herkunftsländer ausgezahlt werden sollte. Zu der Auszahlung bei Rückkehr ist es aber in den allermeisten Fällen nie gekommen.

Den Beschäftigten wurden nicht nur ein großer Teil der Löhne vorenthalten, sondern auch ihre Rentenansprüche. Obwohl sie zu realsozialistischen Zeiten – wie jeder andere auch – in die staatliche DDR-Rentenkasse eingezahlt haben. Grund dafür -die Transferleistungen der DDR an Mosambik wurden als Schuldentilgung, der Staatsschulden von Mosambik an die DDR genutzt. 

Dageblieben und zurückgekehrt

Für die ca. 2.000 hier lebenden Mosambikaner ist der Rentenanteil zwischen 1979 und 1989 kein Problem, die sind anerkannt. Jedoch haben die etwa 18.000 Vertragsarbeiter, die wieder zurückkehrt sind, die sogenannten Madgermanes (Eigenbezeichnung der Demonstrierenden in Mosambik), keinen Zugang zu ihrer Rente.

Diese Ungleichbehandlung zwischen 2000 Mosambikanerinnen die hier geblieben sind und den knapp 18 000 Mosambikanern die in aller Eile die Rückkehr in die Heimat angetreten sind, die will ich in meiner parlamentarischen Arbeit aufklären. Es müssen die selbst-erworbenen Ansprüche ausgezahlt werde. Eine rechtmäßige Auszahlung oder eine Entschädigung sind das absolute Minimum, um diese Ungerechtigkeit aus dem Weg zu räumen.

Bis heute demonstrieren wöchentlich die Madgermanes in Maputo um Geld und Anerkennung. Ihnen fehlt eine Lobby und auf beiden Seiten Ansprechpartner*innen für ihre Belange. Es bleibt nicht viel Zeit, weil die ehemaligen Beschäftigten ins Rentenalter kommen und die Lebenserwartung in Mosambik geringer ist als in Deutschland. Daher erheben wir die drei folgenden Forderungen:

  1. Rückzahlungen des einbehaltenden Lohnes
  2. Überprüfung und Auszahlung der Rentenansprüche der ehem. Beschäftigten in Mosambik
  3. Hilfe bei Familiennachforschung und Familienzusammenführungen

Zusatzinfos:

die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/155/1915531.pdf

Berichterstattung des MDR:                                              https://www.mdr.de/nachrichten/politik/gesellschaft/video-359564_zc-3d6d2c52_zs-1ccea056.html


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