Grundrechte für Alle – Schluss mit der Unterscheidung in Deutsche und Nicht-Deutsche

Das Grundgesetz ist eine große Errungenschaft in Bezug auf Menschenrechte und den Rechtsstaat, gerade im Hinblick auf die davorliegende Zeit des Nationalsozialismus. Das Grundgesetz hat uns die Grundrechte Artikel 1 bis 19 gebracht.

Sie gewähren Freiheits- und Gleichheitsrechte, die der Staat schützen und wahren muss. Unser Grundgesetz hat im letzten Jahr 70-jähriges Bestehen gefeiert – Grund zur Freude und ein Anlass für Aktualisierung und Fortentwicklung. Denn es reicht nicht, sich auf den bestehenden Errungenschaften auszuruhen. Wie schon in der Diskussion um das Ersetzen des Begriffs der „Rasse“ im Grundgesetz, haben wir als Linksfraktion im Bundestag einen Vorschlag unterbreitet, wie das Recht weiterentwickelt und an die gesellschaftlichen Veränderungen angepasst werden kann.

In Deutschland liegt für über 10 Millionen Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ihr Lebensmittelpunkt. Dennoch finden wir in unserem Grundgesetz nach wie vor die Unterscheidung in Deutsche und Nicht-Deutsche. Für Menschen, die hier dauerhaft leben, auch ohne deutschen Pass, bedeutet dies eine Diskriminierung. Darum schlagen wir eine Anpassung vor:

Die deutschen Grundrechte müssen in Menschenrechte umgewandelt werden

Rechte wie die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, die Berufsfreiheit und das Recht auf Freizügigkeit wurden damals nur deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern zuerkannt.  Beispielsweise steht in Artikel 8 das „alle Deutschen das Recht haben sich zu versammeln“. An der Stelle wird explizit nur auf deutsche Staatsbürger Bezug genommen, anders als zum Beispiel in der UN-Menschenrechtscharta, der Europäischen Menschenrechtskonvention oder der Europäischen Grundrechtecharta. Dort werden beispielsweise Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ausdrücklich „allen Menschen“ beziehungsweise „jeder Person“ zuerkannt.

Das muss im Grundgesetz auch angepasst werden. Die historische Begründung, warum dort nur „Deutsche“ steht, ist aus heutiger Sicht nicht mehr tragbar. Für uns ist eine Veränderung an dieser Stelle zeitgemäß und auch angebracht.

Einer der vehementesten Gegner der Formulierung „alle Menschen“ war damals übrigens der CDU-Abgeordnete Herrmann von Mangoldt, der zu Zeit des Nationalsozialismus ein Befürworter der Rassengesetze war und sie durch juristische Schriften legitimierte. Dessen rassistisches Weltbild kennen wir auch aus den Diskussionen um die Ersetzung des Begriffs „Rasse“ im Grundgesetz. In seinem späteren Kommentar zum Grundgesetz wurde argumentiert, dass eine Ausdehnung der deutschen Grundrechte auf Nicht-Deutsche „die Gefahr der Überfremdung“ bedeuten würde.

Gerade in dieser Zeit, in der Menschen mit Migrationshintergrund vermehrt Anschlägen und Anfeindungen durch Neonazis in Deutschland ausgesetzt sind, ist eine Anpassung nötig. Denn mit dieser Anpassung würde ein wichtiges Zeichen von Weltoffenheit, Antirassismus und Teilhabe gesetzt werden. Diese Anpassung soll zeigen, dass der Deutsche Bundestag an der Seite aller Menschen steht, die hier leben. Denjenigen, die sagen, dass diese Änderung nicht nötig sei, weil Nicht-Deutsche über einfache Gesetze oder über das Auffanggrundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit geschützt sind, möchte ich entgegenhalten, dass so aber nicht dasselbe Schutzniveau erreicht wird.

Menschenrechte sind unteilbar und sollten für alle Menschen in unserer Gesellschaft gelten. Dies muss auch auf unsere Verfassungswirklichkeit übertragen werden.

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