Familienrecht: Wechselmodell nicht vorschreiben!

Nach endlosen Konflikten trennt sich das Ehepaar Musterfrau. Sie haben drei gemeinsame Kinder und wohnen im Stadtzentrum. Die Kita und Schule, die die Kinder besuchen sind in unmittelbarer Nähe der bisherigen gemeinsamen Wohnung. Der Kindesvater findet bei den ständig steigenden Mietpreisen keine neue Wohnung in der Region. In der Konfliktberatung wird das Wechselmodell aufgedrängt. Ein Modell, nachdem Kinder geschiedener Eltern bei beiden Elternteilen abwechselnd wohnen sollen. Ein doppelter Haushalt, nahe der Kita und Schule, muss geschaffen werden. Ist das überhaupt machbar? Entspricht dieses Modell den Bedürfnissen der Kinder? Da die Eltern noch an der Beilegung der Konflikte arbeiten, kann ein Wechselmodell dann gut gehen?

Vor allem die FDP fordert immer wieder die Festschreibung des Wechselmodells für Kinder getrennter Eltern. Im Koalitionsvertrag der Ampel steht, dass bei der Erziehungs-, Trennungs- und Konfliktberatung insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt gestellt werden soll. Somit hat sich die FDP bei diesem Thema gegenüber ihren Koalitionspartnern überwiegend durchgesetzt. Dies könnte ein erster Schritt sein um das Wechselmodell als den neuen Standard zu etablieren.

Wir bewerten ein strenges Wechselmodell als problematisch. Insbesondere bei jüngeren Kindern im Alter von bis zu vier Jahren, in konflikthaften Situationen, bei häuslicher Gewalt sowie bei fehlender oder unzureichender Kommunikation zwischen den Elternteilen dient dieses Modell nicht dem Kindeswohl. Das Kind muss in den Mittelpunkt und nicht die Eltern.

Kindeswohl im Mittelpunkt

Wir sind der Auffassung, dass eine Einzelfallprüfung bezüglich des Kindeswohles immer entscheidend bleiben muss. Wesentliche Kriterien müssen sein: eine sichere Bindung des Kindes zu beiden Elternteilen, der geäußerte Kindeswille, äußere Rahmenbedingungen, die Nähe der elterlichen Haushalte und die Erreichbarkeit von Schule und Betreuungseinrichtungen.

Es kann keine Lösung durch ein pauschales Modell geben. Eine gesetzliche Anordnung des Wechselmodells wäre sehr problematisch. Denn eine rechtliche Festschreibung des Wechselmodells als Regelmodell, wie es die FDP am liebsten hätte, ist aufgrund der Vielzahl von Bedingungen, die erfüllt sein müssten, der falsche Weg. Getrennte Eltern müssen gemeinsam ihren Weg finden, oft funktioniert dies ohne die Unterstützung durch Mediation oder Gerichte. Für konfliktbehaftete Trennungen wollen wir einen Rechtsanspruch auf Mediation einrichten, so dass Eltern gemeinsam ihr Betreuungsmodell erarbeiten können, bevor ein Gericht entscheiden muss.

Das Wechselmodell benachteiligt eher Frauen

Im Übrigen existieren keine tragfähigen Regelungen für die Unterhaltsleistungen bei diesem Umgangsmodell. Der BGH hat geurteilt, dass nur bei einem echten Wechselmodell, also 50:50 Betreuung der Kinder, keine Unterhaltsansprüche entstehen. Dies führt aber vor allem bei dem  ökonomisch schlechter gestellten Elternteil  zu Benachteiligungen, und das sind im Regelfall die Frauen. Das darf keinesfalls passieren, weshalb wir diesem Vorhaben kritisch gegenüberstehen. Der Unterhalt soll dafür sorgen, dass das Existenzminimum des Kindes gesichert ist, auch hier geht es nicht darum, dass der eine Elternteil sich an dem anderen bereichert, sondern dass das Kind abgesichert ist.

Daher müssen Modelle zur Unterhaltsermittlung entwickelt werden, die vom tatsächlichen Bedarf des Kindes einschließlich der Mehrkosten ausgehen, die durch das Wechselmodell entstehen. Es entstehen Mehrkosten durch doppelte Kinderzimmer, Sachgegenstände, mehr Kleidung etc. und häufig zusätzliche Fahrtkosten. Die bisherigen Regelungen, im SGB II mit der temporären Bedarfsgemeinschaft ist wirklichkeitsfremd. Ein pauschaler Umgangsmehrbedarf muss eingeführt werden.

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