Bürgerrechte statt Sicherheitswahn

Wenn Dietmar Bartsch, Katrin Göring-Eckardt und Christian Lindner gemeinsam in der Bundespressekonferenz auftreten muss es sich um eine ernste Angelegenheit handeln und das ist auch der Fall. Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP klagen gemeinsam gegen das neue bayrische Polizeiaufgabengesetz vor dem Bundesverfassungsgericht.

Das gemeinsame Vorgehen mit Grünen und FDP ist sehr erfreulich, da dies eine sogenannte abstrakte Normenkontrollklage ermöglicht, die eine Beteiligung von 25 Prozent der Abgeordneten des Bundestages erfordert. Im Rahmen dieser Normenkontrolle überprüft das Bundesverfassungsgericht ganz allgemein die Vereinbarkeit von Bestimmungen des Polizeiaufgabengesetzes mit dem Grundgesetz.

Wir als Fraktion hatten bei einigen dieser Regelungen schwere Bedenken. Wir sind der Auffassung, dass die von uns angegriffenen Artikel des PAG gegen das Grundgesetz, namentlich gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Bestimmtheit, gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht auf Freiheit, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das Recht auf Freizügigkeit, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf Eigentum verstoßen. Mehrere Regelungen sind für uns besonders kritikwürdig.

Hierzu zählt zum Beispiel der Begriff der „drohenden Gefahr“. Das Polizeirecht wird auch Gefahrenabwehrrecht genannt und kennt den Begriff der Gefahr zwar grundsätzlich, das aktuelle Gesetz ändert dennoch einiges zum Schlechteren. Der bisherige Begriff der konkreten und abstrakten Gefahr erforderte „die hinreichende Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts“ also Tatsachen, die darauf schließen lassen, dass ein Rechtsgut, zum Beispiel die Gesundheit eines Menschen, beschädigt würde, wenn die Polizei nicht eingreift. Das bayrische Polizeiaufgabengesetz sieht das nicht mehr vor, so soll möglichst schnell und unkompliziert gegen sogenannte Gefährder vorgegangen werden. Für uns ist diese Regelung zu unbestimmt. In der Presse wird immer ein möglicher Terroranschlag als Beispiel genannt, aber auch eine Sitzblockade könnte für Eingriffe als Anlass dienen. Es ist bisher vollkommen unklar, ob und wie die Polizei ihre Prognose einer Gefahr überhaupt begründen muss.

Auch die Regelungen zum polizeilichen Gewahrsam, das heißt Haft zu Verhütung von Gefahren, halten wir für verfassungswidrig. Die Dauer des Gewahrsams, der z.T. auch in das Gefahrenvorfeld vorverlagert wurde, von bis zu drei Monaten kann auf richterliche Anordnung immer wieder um bis zu drei Monate verlängert werden. Solche Möglichkeiten sollten in einem Rechtsstaat der Polizei nicht zur Verfügung stehen, es geht hier um gefahrenabwehrrechtliche Freiheitsentziehungen, nicht um die Ahndung einer Straftat nach einem ordentlichen Strafprozess. Verschärfend kommt hinzu, dass den Betroffenen nicht zwingend ein Rechtsanwalt beigeordnet wird.

Weiterhin halten wir die Regelung zu molekulargenetischen Untersuchungen von aufgefundenem, unbekanntem Spurenmaterial für verfassungswidrig. Die Polizei darf jetzt DNA-Material daraufhin analysieren, welches Geschlecht, welche Augen-, Haar- und Hautfarbe, welches Alter und welche biogeografische Herkunft, also z.B. Asiatin, die Spurenverursacherin hat. Bisher war es der Polizei zwar möglich DNA zu überprüfen und mit DNA an Spuren zu vergleichen, es war der Polizei aber strikt verboten in die Gene hineinzuschauen. Nicht nur im Hinblick auf den Datenschutz ist eine solche Befugnis der Polizei zu verweigern. Dazu kommt, dass solche Untersuchungen immer nur mit Bezug auf gesellschaftliche Minderheiten relevant sein werden. Dadurch besteht die Gefahr, dass diese Minderheiten weiterer Diskriminierung ausgesetzt werden.

Am 20. September zeigte sich, dass unsere ausgesprochene Warnung, dass dieses Gesetz die Freiheitsrechte von potentiell allen einschränken kann, berechtigt waren. Anlässlich des EU Gipfels in Salzburg wollten zahlreiche Menschen nach Salzburg reisen, um dort zu demonstrieren. Mehr als 20 von diesen wurden von der bayrischen Polizei in Freilassing festgehalten und in Präventivgewahrsam genommen, ohne das Anhaltspunkte vorlagen, dass diese Menschen etwas Gefährliches geplant haben.

Sorgen wir gemeinsam dafür, dass dieses Gesetz aufgehoben wird und endlich eine Umkehr in der immer repressiver werdenden Sicherheitspolitik erfolgt.

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