Eine Frage der Perspektive – zwischen Fraktionszwang und Gewissen

Dass Politiker nicht selten einen schlechten Ruf haben, ist bekannt. Sowohl in älteren als auch jüngeren Skandalen wird die Glaubwürdigkeit von Politikern oft in Frage gestellt. Schwierig ist es in einem Gefilde von unterschiedlichsten Geschichten und Aussagen die Wahrheit heraus zu filtern. Doch die Frage der Glaubwürdigkeit und damit verbunden auch die Frage der Legitimation des Abgeordneten ist eine alte Frage auf die schon antike Philosophen versuchten eine Antwort zu finden. Ein Artikel von Jannis Dmpls.

Das Grundgesetz verfügt über eine Regelung zur Legitimation des Abgeordneten. Artikel 38, Abschnitt 1 besagt:
„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

Es ergeben sich daraus zum einen das Wahlverfahren, dass ausgewiesen wird, sowie die Verantwortung, die ein Abgeordneter zu tragen hat. Der Abgeordnete sei „nur [seinem] Gewissen“ unterworfen und nicht an „Aufträge und Weisungen“ gebunden. Der Abgeordnete ist somit nicht an bspw. den Willen des Volkes, dass er vertritt, gebunden. Häufig binden sich Abgeordnete an den Fraktionszwang. Der Fraktionszwang hat zur Folge, dass Fraktionen unter sich in Parlamenten oft gleich entscheiden.

Dass sich hier ein Widerspruch verbirgt ist klar. Ein Abgeordneter, der seinem eigenen Gewissen verantwortlich sein soll, jedoch dem Fraktionszwang unterliegt, scheint gelähmt in seiner Macht zu entscheiden. Natürlich kann die Parteilinie und die Meinung, die man durch sein Gewissen vertritt, gleich sein, doch dass dies immer so ist, ist gar unmöglich. Trotzdem gibt es Wahlergebnisse. Wird nun von Abgeordneten der Fraktionszwang oder die Gewissensfrage vernachlässigt?

Schaut man sich das Wahlverhalten der Abgeordneten an, so lässt sich meist erkennen, dass die Fraktion einheitlich abstimmt. Schlussfolgernd muss man also annehmen, dass die Abgeordneten die Entscheidung qua Gewissen vernachlässigen, doch dies kann ebenfalls nicht die grundsätzlich richtige Antwort auf diese Frage sein. Einem Großteil der Abgeordneten ein Gewissen in ihrem Wahlverhalten abzusprechen, ist nicht hin zu nehmen. Einen Beleg dafür, dass die Abgeordneten auch nach ihrem Gewissen handeln, sieht man darin, dass der Fraktionszwang aufgehoben wird, wenn es um „schwierige“ Gewissensentscheidungen geht.

Die Gewissensentscheidung und die beste Volksvertretung auszuüben ist kein Widerspruch, geht sogar Hand in Hand. Zu wissen, dass man zu wider dem Volke handelt, dass man vertritt, ist nicht unbedingt leicht zu tragen. Trotzdem fühlen sich viele Bürger nicht vertreten und ,ja, vielleicht ist diese Kritik auch berechtigt. Abgeordnete argumentieren damit, dass sie die Parteiinhalte vertreten, für die die Bürger abgestimmt haben und vielleicht ist dies auch gut so, weil man so zumindest im Kompromiss handeln kann. Es ist unmöglich den Willen eines jeden Bürgers zu vertreten.

Was ergibt sich nun? Abgeordnete/r zu sein ist sicherlich schwer, hängt mit vielen Gewissensentscheidungen zusammen und mit Kritik, dass man das Volk nicht vertrete. Vielleicht sind Parteien zu statisch um schnell auf die Interessen der Bürger zu reagieren, handle es sich um etwas spontanes und wichtiges was man diskutieren muss. Trotzdem gibt es ein Vertrauensdefizit in Abgeordnete. Vielleicht ist eine Lösung Abgeordnete nicht ihrem Gewissen sondern den Bürgern, die sie vertreten, verantwortlich zu machen, sie näher an die Bürger zu binden, Kritik direkter auszudrücken, und sie an die Meinung zu binden, die die Bürger vertreten haben wollen und nicht nur ihrem Gewissen.
So schwer wie die Antwort auf ein solches Problem ist, so schwer ist es auch, es komplett darzulegen. In unserer Zeit sollten sich jedoch alle, sowohl Bürger als auch Abgeordnete auf den Grundsatz besinnen, der für eine jede Demokratie unumstößlich ist: „Die Macht geht vom Volke aus“.

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