Die Bundesregierung möchte das Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) so schnell wie möglich durchsetzen, koste es was wolle, dabei macht besonders Sigmar Gabriel keine gute Figur, der Kritiker in der eigenen Partei einfach ignoriert. Eine gegensätzliche Position zu CETA nimmt derweil der deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ein, dieser erklärt das Abkommen für „so nicht zustimmungsfähig“. Die CETA-Verhandlungen müssten „wieder aufgenommen werden und der Text muss an verschiedenen Stellen grundlegend überarbeitet werden“, heißt es in einem Positionspapier des DGB.
„Dieser Text erfüllt nicht die Anforderungen der Gewerkschaften und ist aus unserer Sicht nicht zustimmungsfähig. Die Verhandlungen müssen wieder aufgenommen werden und der Text muss an verschiedenen Stellen grundlegend überarbeitet werden“, so das Fazit des DGB in einem Positionspapier zum Freihandelsabkommen CETA. Besonderen Widerspruch erntet die Veränderung des Klagerechts, welches es Konzernen erlaubt gegen Gewinneinbussen vor Privaten Schiedsgerichten zu klagen, dazu heißt es beim DGB: „in keinem Fall darf es aus Sicht der Gewerkschaften spezielle Klagerechte von Investoren gegen Staaten geben.“
Es ist erfreulich, dass der DGB das CETA-Handelsabkommen mit Kanada in seiner jetzigen Form für ’nicht zustimmungsfähig‘ erklärt und die Bundeskanzlerin auffordert, sich für Korrekturen einzusetzen“, sagt Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Er äußert allerdings auch Kritik daran, dass „die im September von DGB-Spitze und Bundeswirtschaftsministerium formulierten ‚Anforderungen an Freihandelsgespräche zwischen der EU und den USA‘ CETA mit keinem Wort thematisierten. Das war ein Fehler, weil das Abkommen mit Kanada viel weiter gediehen und inzwischen bereits ausverhandelt ist. Es stellt eine Blaupause für TTIP dar.“