Das Verbot der Abtreibungsinformation: Ausgedacht von Nazis und verfassungswidrig
Derzeit ist § 219a StGB in aller Munde, nachdem die Ärztin Kristina Hänel vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt wurde. Ihr Vergehen: Sie hatte auf ihrer Homepage über das Thema Schwangerschaftsabbrüche informiert und darauf hingewiesen, dass diese auch in ihrer Praxis durchgeführt werden. Es gibt gute politische Gründe, die Abschaffung des § 219a StGB zu fordern. Aber auch rechtshistorische und verfassungsrechtliche Gründe sprechen für die Aufhebung der Vorschrift. 219a StGB als […]
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