100 Jahre Abschiebehaft sind 100 Jahre zuviel – Abschiebehaft endlich abschaffen!

Bis zu 18 Monate eingesperrt, nur um die Abschiebung zu erleichtern: Abschiebehaft ist eine unmenschliche Praxis, die vor 100 Jahren zur Ausgrenzung und Abschiebung vor allem von Jüdinnen und Juden eingeführt und eingesetzt wurde. 2019 wurde Abschiebehaft massiv ausgebaut, entgegen EU-Recht, rechtsstaatlichen Selbstverständlichkeiten wie der Unschuldsvermutung und Grundrechten.

Sie ist Teil eines autoritären Staates, der die Abschiebung über alles erhebt, und der Haft immer enthemmter und willkürlicher verhängt. Ein Schatten der 100-jährigen Tradition, in der sich die Abschiebehaft befindet.

Es ist höchste Zeit, mit dieser menschenverachtenden Tradition zu brechen! Dazu laden wir euch alle ein zur Demo am 31.08. in Büren, der seit nunmehr 25 Jahren größten deutschen Abschiebehaftanstalt. Wir stellen uns gegen ein menschenverachtendes Abschiebe-Regime, gegen den totalitären Staat, der sich aktuell erhebt, gegen die menschenverachtende Geschichte, die die Abschiebehaft trägt.

Wir wollen vor allem ein Zeichen für die Grundrechte und unsere Solidarität mit potentiell Betroffenen sowie mit Betroffenen- und Unterstützenden-Gruppen zum Ausdruck bringen. Macht mit – alle gegen Abschiebehaft am 31.08. in Büren/Paderborn!

100-jährige Geschichte der Abschiebehaft

Am 25.5.1919 wurde Abschiebehaft erstmalig in Bayern eingeführt. (1) Abschiebehaft hat eine lange unmenschliche Tradition: Monatelange Internierung, um Menschen auszugrenzen und abzuschieben, die in der Weimarer Republik und in der NS-Diktatur vor allem antisemitischer Hetze folgte und sich besonders gegen Jüdinnen und Juden richtete. Die Einführung der Abschiebehaft ging einher mit monatelanger Internierung in Abschiebelagern. (1a) Menschen wurden unabhängig von Straftaten für Monate unter katastrophalen Bedingungen zusammengepfercht, um Abschiebungen zu forcieren und potentiell Betroffene durch Abschreckung zu vertreiben, vor allem Jüdinnen und Juden aus Osteuropa. Die Abschiebehaft wurde dann in der NS-Diktatur als Zwangsmittel eingesetzt, um die Ausgrenzung Zehntausender Jüdinnen und Juden n sicher zustellen. 1938 wurde sie in der Ausländerpolizeiverordnung wie folgt geregelt: „Zur Sicherung der Abschiebung kann ein Ausländer in Haft genommen werden.“ Dieser ermöglichte große Willkür. Die Vertreibung und Deportation von ca. 20.000 polnischen Jüdinnen und Juden im Oktober 1938 in der sogenannten „Polenaktion“ erfolgte in Verweis auf den Abschiebehaft-Paragraphen. (2)

Anstatt sich von solch einer unmenschlichen Praxis zu verabschieden, wurde 1951 die Ausländerpolizeiverordnung und damit auch der Abschiebehaft-Paragraph wortwörtlich von der BRD übernommen. (3) 1965 und später 1990 wurde die Haftdauer erst auf 12 und dann auf 18 Monate erweitert, zudem wurden zwingende Haftgründe eingeführt. Hintergrund ist dabei, dass die Willkür des Abschiebehaft-Paragraphen von 1938 der Praxis des formalen Rechtsstaates nicht gut zu Gesicht stand, die Abschiebehaft kaum zur Anwendung kam, was geändert werden sollte. Nach 1990 stiegen im Zuge rassistischer Pogrome, einer Hetzkampagne und der Aushebelung des Grundrechts auf Asyl die Abschiebehaft-Zahlen bis zu einem Höhepunkt 1994 stark an, neue Abschiebehaftanstalten wurden gebaut: Eine der ersten reinen Abschiebehaftanstalten war Büren welches 1993 genehmigt und 1994 geöffnet wurde. Seitdem ist Büren bis heute die größte Abschiebehaftanstalt in Deutschland.

2010 trat die EU-Rückführungsrichtlinie in Kraft, die NGOs Zugang zu Abschiebehaftanstalten sicherte und die Trennung von Straf- und Abschiebegefangenen fordert. Deutschland widersetzte sich dieser Praxis, nach einem EuGH-Urteil 2014 wurden daher viele Abschiebegefängnisse kurzzeitig geschlossen, auch Büren.

2015 wurde das Ausreisegewahrsam eingeführt.

Ohne das Vorliegen eines konkreten Haftgrundes können seitdem Menschen bis zu 10 Tage in einem Gewahrsam untergebracht werden. Diese Haft soll im Transitbereich eines Flughafens oder in einer Unterkunft vollzogen werden, von wo aus die Ausreise jederzeit möglich ist. Dies entspricht in etwa der Ausweisungsgewahrsam, welches in der DDR praktiziert wurde.

Abschiebehaft in der heutigen Praxis

Rechtszugänge und Rechtsmittel sind katastrophal: Laut Zahlen von Expertinnen und Experten sind etwa 50% der Inhaftierungen rechtswidrig. (6,7) Anders als in Strafhaft werden in Abschiebehaft weder ein Anwalt zur Seite gestellt noch gibt es ein unabhängiges Beschwerdemanagement.

Dabei muss sich Abschiebehaft deutlich von Strafhaft unterscheiden. Generell sind Rechtszugänge und Kontrollmechanismen mangelhaft. So gab es in den Abschiebegefängnissen Langenhagen, Eichstätt, Darmstadt und Dresden Ermittlungen wegen Misshandlungen vom Wachpersonal, in Büren kam es zu Anordnungen von Menschenrechtsverletzungen durch die stellvertretende Leitung.

Sowohl die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter als auch das europäische Anti-Folterkomitee hat in ihrem Jahresbericht 2018 die Abschiebehaft nach Besuchen in Büren, Darmstadt und Eichstätt stark kritisiert. (9)

Bei allen wird der Zugang zu medizinischer Versorgung kritisiert, die psychologische und psychiatrische Betreuung ist mangelhaft bis unzureichend. In Büren gab es im Jahr 2018 für 140 Haftplätze keine einzige Psychologin oder Psychiater, ebenso wenig wie in Darmstadt, in Eichstätt gab es eine Psychologin auf 110 mögliche Haftplätze, obwohl der Bedarf an psychologischer Betreuung in Abschiebehaft hoch ist.

Statt dessen werden bevorzugt Isolationshaft- bzw. „gesicherte Hafträume“ eingesetzt, die es in Darmstadt, Büren und Eichstätt gibt. Die Praxis ist scharfer Kritik ausgesetzt, da sie sich am Rande der Folter bewegt. Erschwerend hinzu kommt, dass die Anwendung intransparent und damit willkürlich ist und die Rechtsmittel nicht geregelt sind. Häufig gibt es keine Hausordnungen, es mangelt an Dolmetscherinnen und Dolmetschern. Es sind Fälle bekannt, in denen Abschiebegefangene, die nach schwerer Erkrankung in ein Krankenhaus müssen, ans Bett gekettet werden.

Die offengelegten Missstände und die Forderungen des Anti-Folter-Komitees werden von der Poltik offenbar überhört, an der Praxis und fehlenden Kontrollmechanismen ändert sich nichts. Eher im Gegenteil, wie in Büren: Ein Monat nach Veröffentlichung des Berichts wurden im Dezember 2018 die Vollzugsregeln im Landtag verschärft, die die Zwangsmaßnahmen ausgeweitet haben, dabei die kritisierte Transparenz ignorieren und zudem einen der beiden positiv erwähnten Aspekte im Bericht gestrichen haben, indem fortan alle Handys einkassiert werden.

100 Jahre später – Gesetzesverschärfungen ohne Maß

100 Jahre nach der Einführung der Abschiebehaft, welche antisemitischer Hetze folgte, wird diese unwürdige Praxis massiv ausgebaut: Neue Abschiebeknäste sind in Planung, die Abschiebehaftplätze sollen mindestens verdoppelt werden. Zudem wurden die Haftgründe zu Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam durch das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ des Bundestages derart aufgeweicht, dass Behörden nahezu völlig willkürlich inhaftieren können:

Zur Begründung der Abschiebehaft reicht nun eine „widerlegbare Vermutung“ der Behörden aus, damit gibt es eine Beweislastumkehr bei Abschiebehaft – die Behörden sperren weg, und die Geflüchteten müssen dann aus dem Knast beweisen, dass die Anschuldigungen nicht zutreffen. Dabei wird ihnen keine anwaltliche Vertretung zur Verfügung gestellt, wie es in Untersuchungshaft zwingend ist. Es wird sogar gebilligt, den Haftantrag nicht richtig zu begründen, da bis zur letzten Tatsacheninstanz Legitimierung der Haft einfach so nachträglich erfolgen kann.

Deutschland ruft den Notstand aus, um Abschiebehaft in Strafhaftanstalten zu vollziehen.

Ausreisegewahrsam, also bis zu 10 Tagen Haft, kann nun nahezu jede und jeden treffen. Denn wer seit mindestens 61 Tagen als ‚ausreisepflichtig‘ abgestempelt worden ist, wird  dies durch die Gesetzesänderung als Fluchtgefahr gewertet.

Die Bundes- und Landesregierungen wollen zur Flüchtlingsabwehr sogar Familien und Kinder monatelang wegsperren. Dafür ist der Grundstein durch das Geordnete-Rückkehr-Gesetz gelegt. Der Umbau der JVA Dessau zu einer Abschiebehaftanstalt verzögert sich etwa momentan, weil dort Haftplätze für Kinder geschaffen werden.

Es ist schlicht eine Pervertierung des Rechtsstaats, ein Großangriff auf die Freiheit!

Es reicht – 100 Jahre sind 100 Jahre zu viel! Keine Sondergesetze, keine unkontrollierte behördliche Praxis mehr!

Lasst uns dieser gruseligen Geschichte endlich ein Happy End geben – Freedom of Movement –

Abschiebehaft abschaffen – alle Abschiebeknäste sofort schließen!

Mehr Infos unter:

http://100-jahre-abschiebehaft.de/de/buerendemo https://www.facebook.com/events/1233201286836566/ https://twitter.com/100JahreAHaft

    Quellenangaben:

        (1a) Ralf Rother – ,,Lager in Demokratie‘‘ in „Auszug aus dem Lager. Zur Überwindung des modernen Raumparadigmas in der politischen Philosophie‟, Ludger Schwarte , S.151 (Hg)

           (1b) Bayr. Staatszeitung vom 28.5.1919

(2)Jerzy Tomaszewski: Auftakt zur Vernichtung. Die Vertreibung der polnischen Juden aus Deutschland 1938, Osnabrück 2002

    () Gemeinsames Ministerblatt des Bundesministerium des Innern, Nr. 10, S.99; 24.4.1951, Heymanns Verlag KG

    

    Ein Beitrag der Kampagne 100 Jahre Abschiebehaft


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5 Antworten

  1. Der Umgang mit Geflüchteten durch die Bundesregierung und innerhalb der ganzen EU ist ein Skandal. Das sind offene Menschenrechtsverletzungen.

  2. Alle Abschiebeknäste schließen und Einladungen verschicken
    an Die ,Die noch nicht bei Uns sind. „Lasst Uns diese Gruselige Geschichte vergessen“
    Wir sollten Uns in Unserer Gutmenschlichkeit zurück lehnen und auf die Wahre Gruselige
    Geschichte warten. Denn Die wird dann wirklich richtig Gruselig!
    Wenn es denn darum ginge, die wirklich Flüchtenden zu schützen, wäre das kein Thema!
    Aber so, wo alles in einen Topf geworfen wird und Jeder der über die Grenze kommt, der laufen kann
    einen Abschiebeknast nicht mehr zu fürchten braucht da wird der Horror kommen.
    Ein Hoch auf die träumenden Weltverbesserer und Gutmenschlichen Idioten!

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