Tarifbindung im freien Fall
Die Tarifautonomie, abgeleitet aus Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz, hat in Deutschland Verfassungsrang. Tarifautonomie heißt, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände regeln durch Tarifverträge, unabhängig von staatlicher Einflussnahme, die Arbeitsbedingungen. Tarifliche Arbeitsbedingungen sind eigentlich immer – eine große Ausnahme bildet leider die Leiharbeit