Nordkorea ist weltweit bekannt als ein diktatorisches und autoritäres Regime, über den Süden Koreas heißt es dagegen meist, dass eine vorbildliche Demokratie sei, das Verbot einer linken demokratischen Partei, die Vereinigte Progressive Partei (UPP), wie auch die Inhaftierung von kritischen Parlamentariern, lassen daran Zweifel aufkommen.
Der Beginn der Kampagne gegen die UPP war deren Aufdeckung von Wahlmanipulationen im Jahr 2012, durch den Geheimdienst, der damit die aktuelle konservative Regierung stützen wollte. Daraufhin wurde im November 2013 von der Regierung die Auflösung der Partei UPP beim Verfassungsgericht beantragt, weil sie angeblich die „demokratische Grundordnung“ gefährde, Verbindung zu Nordkorea unterhalte und zu einem „gewalttätigem Regierungssturz“ aufgerufen haben soll. Die Begründung erinnert dabei an die deutsche Geshichte des KPD-Verbots, das Verfahren wurde auf Basis von Artikel 8 Abs. 4 eingeleitet, der sich auf das KPD-Verbotsurteil aus der BRD aus dem Jahre 1956 bezieht. Das KPD-Verbotsurteil beschreibt sogar die Wochenzeitung DIE ZEIT 50 Jahre später als „ein finsteres Kapitel der bundesdeutschen Geschichte und Gesinnungsstrafrecht, das bis heute nicht aufgearbeitet wurde“ (DIE ZEIT 17.08.2006). Zitat „Es war ein politisches Urteil, das der antikommunistischen Staatsdoktrin der jungen Bundesrepublik folgte.“
Amnesty kritisiert Urteil
Von NGOs und Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International als undemokratisch kritisiert. Die deutsche Bundestagsabgeordnete Inge Höger, die sich vor wenigen Monaten in Südkorea über das Verfahren erkundigte, berichtet: „Bei einem Besuch bei der Menschenrechtsorganisationen Amnesty International in Seoul wurde mir von wiederholten Menschenrechtsverletzungen durch die Regierung berichtet. Die Regierung übe Druck auf Gewerkschaften aus und habe z.B. nach dem Eisenbahnerstreik gegen die Privatisierung der Eisenbahn Gewerkschaftsmitglieder verhaftet. Demonstrationen, Streiks und Proteste gegen unhaltbare Zustände in der Arbeitswelt würden regelmäßig kriminalisiert. Die Versammlungs- und Meinungsfreiheit sei nicht gewährleistet. Amnesty hat wiederholt u.a. in ihrem Jahresberichten auf die Lage aufmerksam gemacht. Begründet wird das Vorgehen immer mit der nationalen Sicherheit und dem Sicherheitsgesetz. Amnesty International habe sich ausführlich mit dem Sicherheitsgesetz beschäftigt und deshalb u.a. auch einen Brief an das Justizministerium wegen der angedrohten Auflösung der UPP geschrieben. Amnesty könne die angegebenen Gründe für die Auflösung der UPP und auch für das Verfahren gegen den Abgeordneten Lee nicht akzeptieren. Es gäbe keinerlei Beweise für die vorgebrachten Anschuldigungen.“
Von der deutschen Bundesregierung gibt es bisher keine Positionierung zu dem Verfahren, welches an eines der undemokratischsten Gesetze in der Geschichte der Bundesrepublik erinnert.